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Leserbrief-Aussage in der Nachricht

Das Einverständnis des Einsenders muss eingeholt werden

Der Geschäftsführer einer Unternehmensgruppe wird in einer überregionalen Zeitung zu Vorwürfen gegen sein Unternehmen zitiert. Seine Aussagen seien einem Leserbrief entnommen worden, den er der Zeitung geschickt hatte. Diese hatte den Leserbrief nicht veröffentlicht, sondern seinen Inhalt in einen Artikel eingebaut. Dadurch – so der Geschäftsführer – sei der Eindruck entstanden, er habe mit der Zeitung gesprochen. Dies sei aber nicht der Fall gewesen. Der eigentliche Sachverhalt sei in dem Artikel verzerrt dargestellt worden. Er habe keine Fehler eingeräumt, wie der Artikel glauben machen wolle, sondern nur zu haltlosen Vorwürfen Stellung genommen. Beim Leser komme die Berichterstattung aber so an, als hätte er auf berechtigte Kritik jetzt mit Maßnahmen reagiert. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, dem kritisierten Artikel sei ein Bericht über die Anfrage einer Landtagsfraktion vorausgegangen. Das Blatt hätte das Thema nochmals aufgegriffen, hätte den Leser in die Thematik eingeführt und stelle den Sachverhalt aus Sicht der Unternehmensgruppe dar. Der Artikel sei rein nachrichtlich verfasst. Es unterliege der Entscheidung der Redaktion – so der Chefredakteur weiter – ob sie einen Leserbrief veröffentliche oder nicht. Zu Unrecht moniere der Beschwerdeführer, dass Informationen des Unternehmens verwendet worden seien. Nachrichten seien frei und dürften veröffentlicht werde, sofern dem nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstünden. (2006)