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Vorwurf der Lüge im Leserbrief

Redaktion machte sich überspitzte Meinungsäußerung zueigen

“Mutter und Tochter haben Gericht belogen” überschreibt die Redaktion einer Regionalzeitung einen Leserbrief. Darin geht es um die Meinungsäußerung einer Leserin zum Gerichtsurteil gegen einen Mann, dem sexueller Missbrauch seiner Stieftochter vorgeworfen worden war. Sie ist der Auffassung, dass das Opfer und seine Mutter den Missbrauch erfunden hätten. Sie ruft zur Solidarität mit dem Verurteilten auf. Die beiden angegriffenen Frauen (BK2-42/06) sind der Auffassung, dass sie durch den Brief als Opfer zu Tätern gemacht würden. Sie fühlen sich verleumdet und in ihrer Menschenwürde verletzt und wenden sich an den Deutschen Presserat. Ein weiterer Beschwerdeführer (BK2-43/06) steht auf dem Standpunkt, auf Grund des Urteils und der gerichtlichen Feststellung der Schuld hätte der Brief so nicht veröffentlicht werden dürfen. Er missachte die Würde des Opfers und diffamiere das Gericht. Die Leser würden falsch informiert; für einen verurteilten Straftäter werde Stimmung gemacht. Der Redaktionsleiter nimmt Stellung. Er meint, bei der Beurteilung des Leserbriefes sei zu berücksichtigen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Der Angeklagte habe Revision eingelegt. Die Überschrift sei zugegebenermaßen sehr hart. In ihr werde jedoch die Kernaussage des Leserbriefes zum Ausdruck gebracht. Mehrere Briefe, in denen das Auftreten der Beschwerdeführerinnen vor Gericht wesentlich härter kritisiert worden sei, seien nicht veröffentlicht worden. Unabhängig von diesen Überlegungen habe sich der Chefredakteur des Blattes bei Mutter und Tochter entschuldigt. (2006)