Nervenzusammenbruch nach Preisnachlass
Supermarkt-Kassiererin betrieb eigenwillige Rabatt-Politik
In einer Lokalzeitung steht eine Glosse unter der Überschrift „Rabatte für Schwangere“. Darin geht es um das ungewöhnliche Verhalten einer Supermarkt-Kassiererin, die einigen Kunden zehn Prozent weniger als den eigentlich fälligen Betrag abverlangt hat. Ein junger Mann habe, weil er Zivildienstleistender gewesen sei, Rabatt erhalten. Diesen Vorteil an der Ladenkasse wollte der Autor der Glosse ebenfalls in Anspruch nehmen. Die Euro-Summen der einzelnen Einkäufe werden genannt. Die Kassiererin und ihr Ehemann beschweren sich beim Deutschen Presserat über die Glosse. Die numerischen Angaben im Beitrag seien falsch gewesen. Zudem habe der Artikel zur Folge gehabt, dass die Beschwerdeführerin ihren Arbeitsplatz verloren und einen Nervenzusammenbruch erlitten habe. Der Redaktionsleiter der Zeitung spricht in seiner Stellungnahme von der humorvollen Aufarbeitung einer wahren Begebenheit. Der Redakteur selbst sei Begünstigter des Preisnachlasses gewesen. Die Zahlen seien verändert worden, um die Ermittlung der Supermarktkasse zu verhindern. (2006)