Berichterstattung korrekt
Tierschutzverein sieht Dognapping verleumderisch dargestellt
Eine Regionalzeitung berichtet in vier Beiträgen, dass Helfer eines Tierschutzvereins der Region ein Privatgrundstück betreten, dort sieben Hunde eingefangen, mitgenommen und an einem sicheren Ort untergebracht hätten. Zitiert wird die Vorsitzende des Vereins, die von einem Notfall spricht. Man habe handeln müssen, nachdem man die als verwahrlost beschriebenen Tiere lange Zeit beobachtet habe. In einem der Beiträge wird die Frage gestellt, ob die Polizei bei diesem Dognapping den Dieben geholfen habe. In einem dritten Beitrag wird der Vorgang aus der Sicht der Hundebesitzerin geschildert. Die Tiere seien im Haus gewesen. Der Vorwurf, sie seien mangelernährt, sei aus der Luft gegriffen. In einem Kommentar unter der Überschrift „Recht vor Recht haben!“ wird den Helfern des Tierschutzvereins der Vorwurf gemacht, dem Tierschutz keinen guten Dienst erwiesen zu haben. Wörtlich heißt es: „Wenn jeder, der meint, Recht zu haben, sich einfach das Recht nimmt, nach Gutdünken zu handeln, dann Gute Nacht Rechtsstaat.“ Der betroffene Tierschutzverein wendet sich an den Deutschen Presserat. Er sieht sich durch die Berichterstattung verleumdet und vorverurteilt. Artikel und Kommentar seien einseitig, da der Zustand der Hunde nicht berücksichtigt werde. Die Autorin der Beiträge ist der Meinung, dass der Tierschutzverein in zwei großen Artikeln ausreichend zu Wort gekommen sei. Sie selbst habe die Vorsitzende des Vereins für den ersten Beitrag direkt befragt. Diese habe darauf hingewiesen, dass es sich um ein schwebendes Verfahren handele, denn inzwischen sei der Verein wegen Diebstahls und anderer Delikte von der Hundehalterin angezeigt worden. Nach Angaben der Hundehalterin hätten Helfer des Tierschutzvereins abgewartet, bis sie am Abend weggegangen sei, und dann die verschlossene Tür ihres Hauses aufgebrochen. Die Hunde seien anschließend in einen „zufällig“ mitgebrachten Transporter verladen worden. Auf diese Veröffentlichung hin habe der Dezernent der Stadt, der das Ordnungswesen leite und damit mit dem Fall betraut sei, am Rande einer Pressekonferenz erklärt, dass die Hunde aus dem verschlossenen Haus herausgeholt worden seien. (2004)