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Lebenslauf eines Agenten

Petition an den Bundestag in einem Punkt falsch dargestellt

In einer Wochenendreportage berichtet eine Tageszeitung über einen Mann, der nach eigenen Aussagen für den Bundesnachrichtendienst gearbeitet hat. Der Autor hat den Lebenslauf und die Verbindungen des Spezialagenten durchleuchtet und ist dabei offensichtlich zu dem Schluss gelangt, dass es sich bei ihm um einen Hochstapler handelt. Alles, was sich anbiete, werde in seinen riesigen Lügenteppich eingewoben. Wahrheit und Legende seien dabei oft so verfilzt, dass man sie kaum mehr auseinander bekomme. Wahr sei zum Beispiel, dass er einen Neffen des UN-Generalsekretärs Kofi Annan kenne. Falsch sei hingegen, dass er über diesen Neffen quasi in familiärem Kontakt mit Annan stehe, wie er es darstelle. In einer Petition an den Bundestag behaupte er, als ehemaliger Stasi-Agent auch für den BND gearbeitet zu haben. Pullach habe ihm tatsächlich mindestens einmal für wild erfundene Berichte, die auch den Experten des Dienstes zunächst plausibel erschienen seien, ein Honorar gezahlt. Aus sechs Wochen Praktikum bei den Vereinten Nationen in Genf habe er in seinem Lebenslauf drei Jahre Mitarbeit gemacht. Schließlich erwähnt die Zeitung, der Deutsche sei als falscher Graf Mitglied in zwei britischen Clubs gewesen, aber rausgeschmissen worden, weil er offensichtlich die Zechen geprellt habe. Der Betroffene meldet sich aus den USA beim Deutschen Presserat und teilt diesem mit, dass der Beitrag falsche Tatsachenbehauptungen enthalte. So stehe in seiner Petition nicht, dass er als ehemaliger Stasi-Agent auch für den BND gearbeitet habe. Für die UN sei er tatsächlich drei Jahre lang tätig gewesen. Bei dem Verwandten Kofi Annans handele es sich nicht um einen Neffen, sondern um den Sohn eines Vetters. Sein Ausschluss aus den britischen Clubs habe nichts mit Zechprellerei zu tun gehabt. Abschließend betont der Beschwerdeführer, dass die Kontakte zwischen ihm und der Redaktion ausschließlich vertraulich gewesen seien. Die Chefredaktion der Zeitung verweist in ihrer Stellungnahme auf die Mitarbeit zweier Kollegen in Washington an der Reportage. Sie hätten sich im Vorfeld mit dem Betroffenen getroffen sowie dessen getrennt lebende Ehefrau, den ehemaligen deutschen Botschafter bei der UN in New York, den BND und einen ehemaligen BND-Residenten der Deutschen Botschaft in Washington befragt. Der Lebenslauf des angeblichen Agenten sei anhand von Kopien aller relevanten Akten soweit möglich bis in die Schulzeit zurückverfolgt worden. Der Autor des Beitrags teilt mit, der Beschwerdeführer habe sich 2003 in einer geheimnisvoll verfassten Mail an ihn gewandt mit dem Hinweis, dass die Bundesregierung der US-Administration eine grundsätzliche Tolerierung des Irak-Krieges signalisiert habe. Die USA seien deshalb über das plötzliche Nein der Deutschen im Wahlkampf 2002 so erbost gewesen. Angeblicher Beweis für die anfängliche Zustimmung sei eine Mail des deutschen Botschafters bei der UN. Es seien jedoch Zweifel an der Authentizität dieser Mail entstanden. Dies vor allem auf Grund des Duktus, der stark an die Mails des angeblichen Agenten erinnert habe. Daraufhin habe man in Richtung der Person des Informanten recherchiert und sei dabei auf einen nicht unintelligenten Mann gestoßen, der vorgebe, Geheimagent zu sein. Damit habe man den Betroffenen auch konfrontiert. Der sei empört gewesen und bei seiner Version geblieben. Nach Ansicht des Autors handelt es sich bei dem Beschwerdeführer um einen Menschen, der vorgebe, Geheimagent zu sein und im Hintergrund der Weltpolitik die Fäden zu ziehen. Dabei habe er immer wieder Menschen in Mitleidenschaft gezogen und sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen Vorteile erschlichen. Nach der Veröffentlichung des kritischen Artikels habe er einen Text als Gegendarstellung geschickt, den die Zeitung als Leserbrief veröffentlicht habe. (2003)