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Wirtschaftsberichterstattung

B 103/01

Ein Informationsdienst für Anlageberater, Banken, Initiatoren und Anleger bietet Firmen, über die in dem Dienst berichtet wurde, die Möglichkeit an, die entsprechende Ausgabe des Dienstes gegen Bezahlung an Kunden des Unternehmens zu verschicken. Der Herausgeber eines Researchdienstes wirft dem Unternehmen in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat vor, den Firmen damit die Gelegenheit zu geben, wohlwollende Berichterstattung gegen hohe Beträge einzukaufen. Die Rechtsvertretung des Informationsdienstes hält den Vorwurf für völlig unsubstantiiert und unzutreffend. Es komme vor, dass Nach- bzw. Mehrdrucke von Unternehmen, über die man berichtet habe, in Auftrag gegeben würden. Solche Mehrdrucke seien presseüblich und nicht zu beanstanden, solange nicht von demjenigen, der die Bestellung aufgebe, Einfluss auf die Redaktion genommen werde. Letzteres gebe es bei ihrem Mandanten nicht. Der Beschwerdeführer schließe allein aus der Tatsache, dass Unternehmen für eine Mehrauflage zahlen, dass die Berichterstattung käuflich sei. Dies sei jedoch falsch. (2001)