Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Sperrfrist

Eine Lokalzeitung veröffentlicht am 16. Juni kritische »Anmerkungen zu einer noch nicht gehaltenen Rede« eines Bundestagsabgeordneten. Dieser hatte die Rede, die er am 17. Juni vor dem Bundestag halten wollte, den Redaktionen am 15. Juni per Fax mit Sperrfristvermerk zugesandt. Der Abgeordnete beschwert sich beim Deutschen Presserat über die Kommentierung bereits vor Ablauf des Sperrfristdatums. (1990)

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Namensnennung

In einer Boulevardzeitung erscheint eine mehrteilige Serie »Mörder, die man nie vergisst« mit Berichten über das Leben verurteilter Straftäter nach ihrem Urteil (»Wie es weiterging – Ihr Leben nach dem Urteil«.) Innerhalb dieser Serie wird mit Namensnennung, Ortsangabe und Foto das Leben einer »Giftmörderin« nach der Entlassung aus der Haft beschrieben. Die Frau sei unter einem anderen Namen in einem Altersheim eingezogen. Nur der Heimleiter kenne ihr »Geheimnis«. Die Straftaten der Frau werden mitgeteilt. Der Artikel zerstöre jegliche Lebensperspektive der Frau, sei grausam und menschenverachtend, meint die »Humanistische Union« in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Redaktion erklärt, der Beitrag weise auf eine weitere Folge hin, die die Beschwerdeführerin verschweige; Am nächsten Tag wird berichtet, dass die Frau zwei Tage nach ihrer Haftentlassung gestorben ist. (1990)

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Kritisches Hinterfragen

Unter der Überschrift »Rätselraten um einen neuen Arbeitslosentreff« berichtet eine Lokalzeitung, demnächst werde sich in der Stadt eine neue Begegnungsstätte für Arbeitslose etablieren, um die sich »mehr als eine Merkwürdigkeit« ranke. Eine Koordinierung mit anderen, bereits erfolgreich arbeitenden, Einrichtungen habe es nicht gegeben. Während in der Regel gemeinnützige Organisationen, die öffentliche Hand oder eingetragene Vereine als Träger von Arbeitsloseninitiativen fungierten, handele es sich beider neuen Organisation um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Deren Gesellschafter sei nach eigenen Angaben als Honorarkraft in Bildungseinrichtungen tätig, anderen Informationen zufolge arbeite er jedoch als Steuerberater: Weiter wird berichtet, der Betroffene verwalte treuhänderisch Gelder von Arbeitslosen. Er habe für die Begegnungsstätte öffentliche Gelder beantragt, u. a. für eine Werkstatt, die gar nicht existiere. Der Antrag werde von der Stadt jedoch nicht unterstützt, da es an einerkonkreten Projektbeschreibung fehle. Diese sei notwendig, um kommerzielles Handeln unter Ausnutzung von Gesetzeslücken auszuschließen. -Zwei Tage später berichtet die Zeitung, der Mann, der eine »dubiose Begegnungsstätte für Arbeitslose« etablieren wolle, sei »auch politisch kein unbeschriebenes Blatt«, er habe nämlich bei der Kreistagswahl für eine rechte Partei kandidiert. - Daraufhin widerspricht der Betroffene in einer Stellungnahme, die die Zeitung auch veröffentlicht, Einzelheiten der Berichterstattung. -Zwei Tage später veröffentlicht die Autorin eine Kurzfassung ihrer beiden ersten Artikel. Dazu druckt die Zeitung schließlich eine Gegendarstellung des Betroffenen ab, der sich auch beim Deutschen Presserat beschwert. Ersieht Unwahrheiten mit Halbwahrheiten vermischt, Vertraulichkeit gebrochen und Standesrecht verletzt.

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Foto eines Kranken

In einem Beitrag über Menschen, die aus verschiedenen Anlässen - zum Teil seit Jahren - im Koma liegen, befasst sich eine Zeitschrift auch mit dem Schicksal eines prominenten Angehörigen des europäischen Hochadels. Ein Foto zeigt ihn im Krankenbett. Gegen die Veröffentlichung dieses Fotos waren bereits in den Jahren 1984 bis 1986 mehrere Unterlassungserklärungen von anderen Publikationen eingeholt worden. Jetzt beschweren sich Familienangehörige beim Deutschen Presserat. Sie sehen in der Verwendung des Fotos einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kranken. Die Redaktion hatte das Bild als Funkempfang ohne Quellenangabe archiviert. Sie ging deshalb von ihrem Recht zur Veröffentlichung aus. Der wahre Sachverhalt wird ihr erst nach der Veröffentlichung bekannt. Daraufhin gibt sie eine Unterlassungserklärung ab. (1990)

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Ehrverletzung

Eine Zeitschrift berichtet über kritikwürdiges Verhalten eines Bürgermeisters: »Er ist erst 37, doch er lügt, intrigiert und schikaniert seine Bürger - man fragt sich, wer diesen Bürgermeister gewählt hat«. In der Überschrift wird der namentlich Genannte als Despot apostrophiert. Der Betroffene sieht sich verunglimpft und beschwert sich beim Deutschen Presserat. (1990)

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Falsche Tatsachenbehauptung

Ein ehemaliger Landrat beschwert sich über drei Veröffentlichungen in einem Boulevardblatt. Unter der Überschrift »... Nach Wahlschlappe-Ehefrau des... Landrats erlitt Herzanfall« wird über seine Niederlage bei der Landratswahl berichtet. Am selben Tag habe seine Frau einen Herzanfall erlitten. Sechs Wochen später schreibt die Zeitung unter der Überschrift »100000 DM Schulden -... Ex-Landrat verschickt Bettelbriefe«, der Beschwerdeführer habe auf amtlichem Briefpapier um Wahlspenden gebeten, die auf sein Privatkonto eingezahlt werden sollten. Nach weiteren sechs Wochen teilt die Zeitung ihren Lesern unter der Überschrift »Lauschangriff im Amt?- Skandal um ... Ex-Landrat« mit, im Landratsamt sei eine Abhöranlage entdeckt worden. Die Staatsanwaltschaft prüfe, ob eine Straftat vorliege, d. h. ob Mitarbeiter unbemerkt abgehört worden seien. (1990)

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Überschrift

Eine Stadtverwaltung betritt Neuland: Um ein frauenfreundliches und frauenförderndes Klima am Arbeitsplatz zu schaffen, lädt sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Fortbildungsveranstaltungen ein, die sich mit der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz befassen. Ein konkreter Anlass ein Jahr zuvor gab den Anstoß zu dieser Aktion. Daraus sollte nicht der Schluss gezogen werden, bei der Stadtverwaltung gebe es im Vergleich zur Privatwirtschaft besonders viele oder gravierende sexuelle Übergriffe. Es sollte vielmehr die Bereitschaft der Stadtverwaltung dokumentiert werden, sich quasi pionierhaft mit diesem .heißen Eisen« zu beschäftigen. Dieses Anliegen machten die beiden Frauenbeauftragten der Stadt in einem Pressetext deutlich. Die in der Pressemitteilung enthaltenen allgemeingültigen Aussagen werden von einer Boulevardzeitung auf den Bereich der Stadtverwaltung übertragen. Unter der Überschrift »Sex im ... Rathaus - OB haut Fummlern auf die Finger« berichtet sie über den Kurs und erweckt dabei nach Ansicht der Frauenbeauftragten den Eindruck, als seien die in dem Kurs erwähnten Beispiele konkrete Vorfälle in der örtlichen Verwaltung. Eine der Frauenbeauftragten beschwert sich beim Deutschen Presserat. (1990)

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Gerichtsberichterstattung

Unter der Überschrift »Freie Wildbahn für den Schuldenjäger« berichtet eine Lokalzeitung über den Prozess gegen einen Gerichtsvollzieher, der bei einer Pfändung regelwidrige Methoden zum Nachteil eines Schuldners angewandt haben soll. Geschildert wird der Fall sowohl aus der Sicht des Betroffenen als auch aus der des Gerichtsvollziehers. Eine Gegenklage, die der Dienstherr gegen den Schuldner wegen Beleidigung und übler Nachrede erhoben habe, mache schnellere Fortschritte als der Ausgangsprozess. Der Artikel endet mit dem Hinweis, dass dem Gerichtsvollzieher schon häufiger eine Verletzung der Berufsregeln vorgeworfen worden sei. Äußerungen im Kollegenkreis über seine Person und seine Arbeitsweise werden wiedergegeben. Außerdem werden Angaben über sein Gehalt gemacht, das durch »gutes Eintreiben« auch erhöht werden könne. Das persönliche Umfeld wie Wohnung, Gewohnheiten (»Pfeifenraucher«) und Vereinsämter des Gerichtsvollziehers wird mitgeteilt. Einige Tage später wird über die Fortsetzung des Prozesses berichtet, der durch widersprüchliche Aussagen der Beteiligten bestimmt ist. Es scheint sich zu bestätigen, dass dem Dienstvorgesetzten nichts daran liegt, den Beamten in die Gerichtsmühle geraten zulassen: Der Richter musste »Lauferei« bewältigen, um eine Aussagegenehmigung zu erhalten. Gegen den Beitrag beschwert sich der Dienstherr des Gerichtsvollziehers. Ein Strafantrag gegen den Verfasser der Artikel wird zurückgewiesen. Beleidigung und Ehrverletzung werden von der Staatsanwaltschaft nicht erkannt.

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Verunglimpfung

Eine Lokalzeitung kommentiert die politische Diskussion zwischen den Parteien, ob nicht angesichts des Zuzugs von DDR-Übersiedlern der Flut von Asylbewerbern aus aller Welt Einhalt geboten werden müsste. Eine Partei im Stadtparlament und insbesondere der namentlich genannte Vorsitzende dieser Fraktion berücksichtigten nicht, dass das Problem den Staat finanziell belaste und deshalb einer Regelung bedürfe. Der zitierte Stadtrat, von Beruf Oberstudienrat, habe für eigene Landsleute früher nicht so viel Zartgefühl verspürt wie für Asylanten: Ein Mitarbeiter der Zeitung habe als Schüler seine »handfesten Unterrichtsmethoden. und sein »zupackendes Temperament« kennenlernen dürfen. Ein Leser sieht den Studienrat an den Pranger gestellt, ohne dass er sich wehren kann. (1990)

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Zitat

Unter der Überschrift »Pfarrer behandelt Bauern fast wie Leibeigene« berichtet eine Lokalzeitung über Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Pfarrer ihrer Gemeinde. Zitiert werden ein Gemeinderat sowie einige Bürger, die von mehreren Streitfällen berichten und zahlreiche Vorwürfe gegen den Pfarrer erheben: er verbreite Unwahrheiten, setze sich in »erstaunlicher Selbstherrlichkeit« über die Köpfe seiner Pfarrangehörigen hinweg und behandle die Landwirte »fast wie Leibeigene«: Der Pfarrer beschwert sich beim Deutschen Presserat. In dem Bericht werde falsch zitiert. Man habe ihm keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben.

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