Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Ironie

Eine Tageszeitung veröffentlicht einen Leserbrief, dessen Autor sich für den Einsatz von Flugsimulatoren ausspricht, damit auf Tiefflüge verzichtet werden könne. Er kritisiert den von einem Offizier geäußerten Vergleich zwischen Flugzeug und Simulator (»Das eine kann dich umbringen, das andere nicht«) und folgert, danach müsse man also die Simulatoren der Wirklichkeit anpassen, um das Problem lösen zu können: Simulatoren müssten den Piloten wirklich in Mitleidenschaft ziehen. »Im Fall eines Unfalls könnte der Pilot zum Beispiel mit Flugkerosin übergossen werden, das gleich angezündet wird«, schreibt er wörtlich. Weitere Ausführungen in diesem Sinne folgen. - Zwei Monate später erscheint in derselben Zeitung ein Beitrag über das Problem der Tiefflüge. Darin wird u.a. berichtet, der namentlich genannte Autor habe in einem Leserbrief die Entwicklung von »Echtsimulatoren« vorgeschlagen, in denen die Piloten wie in richtigen Flugzeugen sterben sollen. Wörtlich heißt es: »Im Falle eines Unfalles, fabuliert der Doktor menschenverachtend, könnte der Pilot zum Beispiel mit Flugkerosin übergossen werden, das gleich angezündet wird.« Jener sieht sich öffentlich herabgesetzt und legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Bei der Äußerung in seinem Leserbrief habe es sich erkennbar nicht um einen realistischen Vorschlag gehandelt. (1988/89)

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Faktenmissbrauch

Eine Zeitschrift kommentiert im Editorial die Gehaltsforderungen der bundesdeutschen Fluglotsen sowie Bestrebungen der Bundesregierung, das gesamt Flugleitwesen zu privatisieren. Unter der Überschrift »Erpressung als Gewohnheitsrecht« wird mitgeteilt, der Innenminister habe den »bockigen Lotsen« und »Bummlern«, »dieser beamteten Pressure Group«, nachgegeben und eine außerordentliche Anhebung der Bezüge bewilligt, damit der »Goslow« endlich ein Ende nehme. Die Fluglotsen werden weiter als »Wegelagerer des Luftverkehrs«, als »Geiselnehmer« und »stationäre Sesselwächter« bezeichnet. Einer der Betroffenen beschwert sich. Der Kommentar enthalte Unwahrheiten und sei beleidigend. (1989)

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Namensnennung

Produktvergleich

Eine Fachzeitung vergleicht verschiedene Registrierkassen. Dabei wird ein Produkt mit kritischen Anmerkungen bedacht, die auf Informationen basieren, die ein Journalist bereits zwei Jahre zuvor verbreitet hat Bereits damals war das beschriebene Gerät schon gar nicht mehr auf dem Markt. Dies war zu jenem Zeitpunkt auch dem Journalisten bekannt. Die Herstellerfirma sieht In dem veralteten Artikel eine Geschäftsschädigung, die Redaktion bedauert die Veröffentlichung, der Autor hüllt sich trotz mehrfacher Erinnerung in Schweigen. (1989)

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Missstände

Ein Nachrichtenmagazin berichtet über den Wahlkampf in Berlin, über Filz und politische Fehlleistungen der bislang Regierenden. In diesem Zusammenhang wird erwähnt, Kripo-Beamte seien im Ressort eines bis dato von Filzvorwürfen unbelasteten Senators auf korruptionsverdächtige Vorgänge gestoßen. Wörtlich heißt es: »Statt jedoch der Sache auf dem Dienstweg nachzugehen, formulierten sie ihre Ermittlungsresultate in einem Brief – „Aktion Sauberkeit“ - und baten die Staatsanwaltschaft um Übernahme.« Abschließend wird mitgeteilt, dass der Senator die Filzvorwürfe bestreitet. Darüber hinaus beschwert sich der Senator beim Deutschen Presserat. Er hält die Behauptung, der anonyme Brief sei von Kriminalbeamten verfasst, für nicht belegt, und sieht In der Veröffentlichung eine Ehrverletzung. (1989)

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Trennung von Text und Anzeigen

Auf sechs redaktionell gestalteten Seiten einer Lokalzeitung wirbt eine Partei für ihre Politik. Die Seiten sind am oberen Rand mit dem Wort »Anzeige« gekennzeichnet, ansonsten aber in gleicher Aufmachung wie die Rubriken »Sport« oder »Politik« mit der Bezeichnung »Pluspunkt« versehen. Zwei Leser halten diese Form der Parteiwerbung für bedenklich, da sie den Eindruck eines redaktionellen Textes erweckt. (1989)

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Synonyme

Der Leser einer Tageszeitung beklagt sich über drei Kommentare, die sich kritisch mit dem Kommunismus und der SED-Regierung in der DDR auseinandersetzen. Da ist von der Folter im Zuchthaus Bautzen die Rede, da wird von Folterknechten in Honeckers Zuchthäusern gesprochen. Und der Regierung wird unterstellt, sie halte Ihre Bürger mit Waffengewalt und Konzentrationslagern nieder. Der Leser hält diese Aussagen für falsch. In der DDR gebe es zur Zeit weder Zuchthäuser, Konzentrationslager noch Folter.

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Satire

Eine Stadtillustrierte beschäftigt sich unter der Rubrik »Echo der Heimat - Stimme der Welt« mit einem spektakulären Mordfall und schildert das Bemühen zweier namentlich genannter Journalisten, die vor Ort gesammelten Fakten In anschauliche Texte für zwei namentlich genannte Zeitungen zu fassen. Der Beitrag enthält In Kursivschrift eine Reihe von Originalzitaten aus den beiden Zeitungen. Die beiden Journalisten, die tatsächlich für eine andere Tageszeitung tätig sind, halten den Text für böswillig und ehrverletzend. (1989)

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Tatsachenbehauptung

Eine Tageszeitung veröffentlicht unter der Überschrift »Nur noch Feinde im Landtag von NRW?« einen Kommentar zur schlechten Atmosphäre unter den Abgeordneten des Düsseldorfer Landtags. Als Begründung nennt der Autor Vorwürfe gegen den Innenminister im Zusammenhang mit der Geiselaffäre von Gladbeck und Verhaltensweisen im Vorfeld der parlamentarischen Untersuchungen. Weiter heißt es wörtlich: »Der Kern: Es gibt mittlerweile eine Kumpanei und Komplizenschaft zwischen Verbrechern, Rechtsanwälten und Abgeordneten der Opposition. Im Parlament Nordrhein-Westfalens werden Aussagen von Mördern als glaubwürdig bezeichnet und höher bewertet als die hoher Polizeioffiziere unseres Landes. Wenn man so will: eine Koalition von Gangstern und Verleumdern gegen die Polizei und die Landesregierung.« Die Vorsitzenden zweier Landtagsfraktionen sehen in dem Kommentar die Opposition In der Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Aufgabe verunglimpft. Die Bewertungen des Kommentars seien nicht durch Tatsachen gedeckt: Kontakte mit Geiselgangstern und deren Anwälten habe es nicht gegeben. (1989)

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Fotografierverbot

Ehemalige Anhänger einer Sekte berichten in einer öffentlichen Veranstaltung über ihre Erfahrungen. Die Lokalzeitung informiert ihre Leser über den Vorgang. Sie teilt zum Schluss mit, dass ein namentlich genannter Redakteur trotz Filmverbots durch eine Fensterscheibe Videoaufnahmen machte, es zu einem Handgemenge mit Zuschauern kam und die Polizei gerufen werden musste. Der für eine Presseagentur tätige Redakteur wehrt sich in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen Namensnennung und Darstellungsweise, die ihm rechtswidriges Verhalten unterstelle. (1989)

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