Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6642 Entscheidungen
In einer Serie unter dem Titel »Klinik intern aus dem Tagebuch eines jungen Arztes« befasst sich eine Boulevardzeitung mit Missständen in einzelnen Krankenhäusern. Der Autor bleibt anonym, ebenso wie die handelnden Personen und die Tatorte. (1987)
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Eine Lokalzeitung berichtet über das Preisausschreiben eines Energieversorgungsunternehmens, in dem nach dem Besitzer des ältesten Heizkessels gefragt wird. Ein Interessenverband sieht in dem Beitrag eine Vermischung von Berichterstattung und Werbung für Gaskessel und Fernwärme. (1987)
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Eine Tageszeitung lehnt die Veröffentlichung einer Wähleranzeige mit den Unterschriften von Befürwortern mit der Begründung ab, es könne jeder mit einer Liste von Unterschriften kommen und behaupten, alle Unterzeichner wollten die Veröffentlichung. Der Inserent entspricht dem Verlangen der Zeitung und holt das schriftliche Einverständnis aller Unterzeichner ein, dass sie die Anzeige unterstützten und einverstanden seien, wenn sowohl der Name wie auch Wohnort und Straße veröffentlicht würden. Darüber hinaus musste eine Person mit » V. i. S. d. P.« zeichnen. Der Beschwerdeführer beanstandet, dass von anderen Wählerinitiativen diese Auflagen nicht gefordert worden seien und dass er letztlich einen doppelt so hohen Preis habe zahlen müssen. (1987)
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Krach in der Vorstandsetage eines großen Unternehmens ist das Thema eines Beitrages in einer überregionalen Zeitung. Einer der Betroffenen sieht in der Darstellung eine eindeutige Parteinahme. Durch die eingehende und umfangreiche Stellungnahme werde der falsche Eindruck erweckt, es handele sich um eine eigene und unabhängige Veröffentlichung des Blattes. Tatsächlich aber sei der Text lanciert. Der hinter einem Pseudonym verborgene Autor verfolge eigene geschäftliche Interessen und die anderer. (1987)
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Zwei Autoren kritisieren in einer Regionalzeitung Zweck und Verlauf einer Informationsreise ins Ausland, zu der eine Bildungseinrichtung Medienfachleute eingeladen hat. Acht Teilnehmer beanstanden als groben Vertrauensbruch, dass die Autoren private Meinungsäußerungen der Teilnehmer während der Reise in ihrem späteren Bericht zitieren, ohne diese Absicht zuvor deutlich gemacht zu haben. Die in dem Beitrag enthaltenen Tatsachenbehauptungen und angeblichen wörtlichen Zitate seien aus dem Zusammenhang gerissen, verfälscht oder frei erfunden. Die Anonymisierung der beschriebenen und zitierten Teilnehmer durch Kürzel sei unzureichend. Die zusätzlichen Angaben über die jeweilige Institution, für die die Betroffenen arbeiten, ermöglichten, dass diese von ihren Arbeitgebern und Vorgesetzten jederzeit identifiziert werden könnten und mit persönlichen und beruflichen Nachteilen rechnen müssten. Der Leiter der Gruppe sieht zudem die von ihm verantwortete Arbeit und sein berufliches Ansehen in der Öffentlichkeit durch zum Teil bewusste Entstellungen in der Berichterstattung geschädigt. (1987)
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Eine Illustrierte beschäftigt sich in Wort und Bild mit der Problematik des Rauchens. Ein ärztlicher Arbeitskreis sieht in der gesamten Darstellung eine einseitige Parteinahme zugunsten des Rauchens und vermutet ein Koppelungsgeschäft von Anzeigen und redaktionellem Teil. Das Heft enthalte sechs ganzseitige Zigaretten-Reklamen. (1987)
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In der Fernsehbeilage einer Tageszeitung erscheint unter der Rubrik »Gesundheit« ein Beitrag über ein namentlich genanntes chinesisches Mittel aus Heilpflanzen. Ein Leser beanstandet, hier handele es sich um eine entgeltliche Veröffentlichung zu Werbezwecken, ohne dass der Beitrag mit dem Wort »Anzeige« gekennzeichnet sei. (1987)
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Eine Lokalzeitung berichtet unter der Schlagzeile »Das Martyrium einer jungen Frau« über das Strafverfahren vor einer Jugendkammer. Bei dem in zwei Instanzen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verfahren geht es um versuchte Vergewaltigung und um sexuelle Nötigung, begangen von einem 18-jährigen an einer 20-jährigen. Der Bericht schildert Einzelheiten des Tathergangs und setzt damit, so der Beschwerdeführer, das Opfer in der Öffentlichkeit einem ungeheuren seelischen Druck aus. (1987)
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In die Schilderung des Milieus in einem Berliner Stadtteil bezieht ein Magazinbericht auch das Geschehen in einer Kirche ein. Die Mitarbeiter der Kirche werden als »nassrasierte und engelgleiche Apostel« charakterisiert. Der Gesang der Gemeinde sei schleppend, die Orgel spiele hinkend, der Prediger spreche mit glanzloser Friedfertigkeit. (1987)
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