2. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz in Redaktionen
Nachdem der Presserat im Sommer 2001, zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben, den Aufbau einer Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich des Datenschutzes in Redaktionen übernahm, erscheint hierzu im Abstand von zwei Jahren ein Tätigkeitsbericht.
Hierin dokumentiert der Deutsche Presserat die in den vergangenen zwei Jahren erfolgten Beschwerden, gibt Einblicke in die Arbeit des Beschwerdeausschusses zum Redaktionsdatenschutz und veröffentlicht eine Liste aller Verlage, die sich der Freiwilligen Selbstkontrolle bislang angeschlossen haben.
In einem Grußwort bestätigt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, die Wichtigkeit des Systems der Freiwilligen Selbstkontrolle im Datenschutz: „Damit ist es nicht nur gelungen, ein funktionierendes und überzeugendes Organ der datenschutzrechtlichen Selbstkontrolle zu schaffen, sondern zugleich auch beispielhaft zu zeigen, dass Selbstkontrolle eine echte Alternative und Ergänzung zu den bisherigen Formen der Datenschutzkontrolle ist.“
Gesetzestexte, die Selbstverpflichtungserklärung und der Pressekodex mit den hervorgehobenen Datenschutzbestimmungen vervollständigen den Tätigkeitsbericht.