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Ab 2018: neuer bundeseinheitlicher Presseausweis

Journalisten- und Verlegerverbände geben ab dem 1. Januar 2018 wieder einen bundeseinheitlichen Presseausweis an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten aus.

Grundlage für den neuen Ausweis ist eine Vereinbarung zwischen der Innenministerkonferenz und dem Deutschen Presserat. Erkennbar ist er am Logo des Presserates und der Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz auf der Rückseite.

Der bundeseinheitliche Presseausweis dient Journalistinnen und Journalisten als Nachweis ihrer journalistischen Professionalität, z.B. gegenüber staatlichen Stellen. Behörden und Einsatzkräften wird dadurch die Überprüfung erleichtert, wer als Vertreterin und Vertreter der Presse tätig ist. „Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Wir erwarten uns davon auch eine höhere Akzeptanz journalistischer Arbeit. Die ist überfällig“, sagt Cornelia Haß, Vorsitzende des Trägervereins des Deutschen Presserats.

Eine paritätisch besetzte und beim Deutschen Presserat eingerichtete „Ständige Kommission“ mit je zwei vom Presserat und der Innenministerkonferenz benannten Mitgliedern prüft auf Grundlage der Vereinbarung, welche Verbände die Voraussetzungen für die Ausgabe des bundeseinheitlichen Presseausweises mitbringen. Diese müssen klar definierte Kriterien erfüllen, um die erforderliche Zuverlässigkeit sicherzustellen und dürfen die Ausgabe der Presseausweise weder gewerblich noch als Hauptzweck betreiben. Den Ausweis erhalten nur nachweislich hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten.

Seit 2008 hat es keinen bundeseinheitlichen Presseausweis mehr gegeben. Die Beurteilung, wer professionell journalistisch tätig ist und wer nicht, war im Einzelfall mit erheblichem Aufwand und der Gefahr beruflicher Einschränkungen verbunden.

„Es ist gut, dass die Innenministerkonferenz wieder in die Verantwortung für die besondere Rolle geht, die das Grundgesetz journalistischer Arbeit in einer Demokratie beimisst. Wir haben klare Regeln miteinander vereinbart und leisten damit einen praktischen Beitrag zur Pressefreiheit“, unterstreicht Haß. „Der neue Presseausweis gewährleistet Polizei, Behörden und Justiz eine schnelle und einfache Legitimation von hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten, gerade wenn wenig Zeit für Akkreditierungsverfahren ist.“

Den bundeseinheitlichen Presseausweis geben ab 1. Januar 2018 der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Gewerkschaft dju in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) sowie der Fotografenverband Freelens heraus.
Layout und weitere Informationen zum Presseausweises finden Sie hier.

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