Kritik an neuem Sexualstrafrecht
Das vom Bundeskabinett am 17. September 2014 in Berlin beschlossene Gesetz zur Verschärfung des Sexualstrafrechts schießt über sein legitimes Ansinnen hinaus, indem es die Arbeit der Bildjournalistinnen und -journalisten und damit die Presse- und Rundfunkfreiheit auf unvertretbare Weise einschränkt. Zu diesem Schluss kommt das Bündnis aus acht Medienverbänden und -unternehmen.
Das Gesetz stellt über die bisherigen Strafbarkeitsregelungen hinaus Bilder unter Strafe, die geeignet sind, „dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“. Als Strafmaß sind bis zu zwei Jahre Haft vorgesehen. Sprecher des Medienbündnisses kritisierten die „unpräzise Regelung und die fehlende Auseinandersetzung mit den bisher für Medien geltenden Regelungen“. Schon bisher sei die Verbreitung von Fotos, die berechtigte Interessen der abgebildeten Person verletzten, strafbar.
Darüber hinaus bestehe keine Notwendigkeit, die Arbeit der Medien einzuschränken. Bereits heute gäben zahlreiche von Prominenten angestrengte Gerichtsverfahren gegen die Veröffentlichung von Fotos in den Medien einen Vorgeschmack auf die zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten, wenn das Gesetz in der vorliegenden Form vom Bundestag verabschiedet werde. Es könne nicht Aufgabe der Bildjournalisten und ihrer Redaktionen sein, zur Vermeidung möglicher Rechtsstreitigkeiten ihre Arbeit mit juristischen Kommentaren unter dem Arm zu verrichten.
Das Medienbündnis forderte deshalb die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, im Gesetzgebungsverfahren die für Bildjournalisten notwendige Präzisierung vorzunehmen.