Missachtung von Persönlichkeitsrechten
Von fünf Rügen, die der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats in seiner Sitzung am 26. November 2002 insgesamt ausgesprochen hat, kamen vier aufgrund von Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht zustande.
So wurde die TZ öffentlich gerügt, weil sie in einem Bericht über den gewaltsamen Tod von drei Menschen in einer kleinen Gemeinde ein Foto der Angehörigen der Opfer bei der Trauerfeier zeigte. Ziffer 8 des Kodex sagt aus:
Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden.
Da kein öffentliches Interesse an der Identifizierung der Angehörigen zu erkennen war, hätte über den Fall zurückhaltender berichtet werden müssen. Zudem war die Zuordnung der Personen in der Bildunterschrift falsch. Nach Ziffer 2 des Presskodex ist dies ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten:
Zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Dokumente müssen sinngetreu wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.
Zwar hatte die Zeitung sich bei den Angehörigen hierfür entschuldigt. Dies reicht jedoch nach Meinung des Beschwerdeausschusses nicht als Wiedergutmachung aus, da sowohl auf das Foto als auch auf die Nennung der Vornamen und abgekürztem Nachnamen der Angehörigen hätte verzichtet werden müssen.
Eine nicht-öffentliche Rüge wegen Verstoßes gegen die Ziffer 8 erhielten die HANNOVERSCHE ALLGEMEINE ZEITUNG (HAZ) sowie die WILHELMSHAVENER ZEITUNG. Die HAZ hatte über die Entlassung eines Pädagogen aufgrund einer zehn Jahre zurückliegenden Verfehlung berichtet. Der Betroffene wurde für einen größeren Kreis identifizierbar gemacht. In ähnlicher Form hatte die WILHELMSHAVENER ZEITUNG über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Lehrer berichtet.
Die B.Z. wurde schließlich aufgrund von Verstößen gegen die Ziffern 8 und 12 öffentlich gerügt. Sie hatte unter der Überschrift "Der Kongo-Killer aus Weißensee" über einen mordverdächtigen Halbkongolesen mit Foto berichtet und ihn dadurch identifizierbar gemacht. Die Bezeichnung "Kongo-Killer" verstößt nach Meinung des Gremiums zusätzlich gegen das Diskriminierungsverbot in Ziffer 12 des Pressekodex:
Niemand darf wegen seines Geschlechts oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.
Der Trennungsgrundsatz in Ziffer 7 des Pressekodex wurde nach Meinung des Beschwerdeausschusses von der Zeitschrift TV - HÖREN UND SEHEN verletzt und öffentlich gerügt. Die Zeitschrift hatte in einem Artikel über die türkische Ägäis mehrfach den Namen eines einzigen Reiseanbieters genannt. In der darauf folgenden Ausgabe wurden erneut die Vorzüge dieses Veranstalters hervorgehoben und das Logo des Anbieters in den redaktionellen Text hinein gestellt. Ziffer 7 sagt aus:
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.
In seiner fünften Sitzung in diesem Jahr sprach der Beschwerdeausschuss außerdem zehn Missbilligungen und drei Hinweise gegen verschiedene Zeitschriften und Tageszeitungen aus. Von insgesamt 41 behandelten Fällen wurden 22 Beschwerden als unbegründet abgewiesen.
Aufgrund des erneut gestiegenen Beschwerdeaufkommens wird der Beschwerdeausschuss in diesem Jahr erstmalig eine sechste Sitzung abhalten, die noch im Dezember stattfinden wird.