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Presserat fordert Verbesserung des Informantenschutzes

"Das heute verkündete Urteil macht deutlich, dass der Gesetzgeber den Schutz von Journalisten vor Aktionen der Telefonüberwachung dringend verbessern muss", kommentierte Kay E. Sattelmair, Sprecher des Deutschen Presserats, die so genannte Handy-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Gerade beim Recherchieren mit Hilfe von Funktelefonen bedarf es zur Wahrung der Pressefreiheit eines gesetzlich garantierten Informantenschutzes", betonte Sattelmair.

Das Gericht hatte zu befinden über die richterlich angeordnete Auskunft über Verbindungsdaten der Telekommunikation im Rahmen der Strafverfolgung. Anlass hierzu lieferten die telefonischen Kontakte einer Stern-Journalistin zu dem mutmaßlichen RAF-Terroristen Hans-Joachim Klein 1998 sowie von zwei ZDF-Journalisten zu dem 1995 untergetauchten Bauunternehmer Jürgen Schneider. Das Verfassungsgericht sieht es mit besonderem Blick auf neue Medien als ausdrückliche Aufgabe des Gesetzgebers an, über Anlässe und Reichweite des Schutzes der Presse vor strafprozessualen Maßnahmen selbst zu entscheiden. Dabei bedarf es der Abwägung durch den Gesetzgeber, inwieweit die Erfüllung der publizistischen Aufgaben einen Vorrang der Medienfreiheit gegenüber dem Interesse an einer rechtsstaatlich geordneten Rechtspflege rechtfertigen kann.

Der Deutsche Presserat, gemeinsam mit den Verleger- und Journalistenorganisationen, tritt seit Jahren für einen umfassenden Informanten- und Quellenschutz ein. Wie jüngst schon eine Experten-Kommission des Bundesjustizministeriums fordert auch der Presserat, durch entsprechende Gesetzesänderungen der Strafprozessordnung den Schutz vor Abhöraktionen bei der journalistischen Arbeit sicherzustellen.

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