Presserat lehnt faulen Kompromiss beim BKA-Gesetz ab
Die neuen Vorschläge von Bund und Ländern zur anstehenden Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz) sind aus Sicht des Deutschen Presserats kein wesentlicher Fortschritt, sondern ein fauler Kompromiss. Auf einer Plenumssitzung am 3. Dezember kritisierten die Mitglieder vor allem, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Regelungen zum Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger unverändert belassen will.
Danach soll das Recht von Journalisten, Informanten und Quellen zu schützen, nur eingeschränkt gelten. „Dies untergräbt den Kern der Pressefreiheit in verfassungswidriger Weise“, so Manfred Protze, Sprecher des Deutschen Presserats, in Bonn. „Ohne einen verlässlichen Informantenschutz, den der BKA-Gesetzentwurf bislang nicht gewährleistet, ist eine unabhängige kritische Berichterstattung substanziell eingeschränkt. Die daraus folgende Beschneidung der Information trifft jede Bürgerin und jeden Bürger“, so Protze.
Der Deutsche Presserat appelliert deshalb an den Gesetzgeber nachdrücklich, im Rahmen der anstehenden Beratungen des Vermittlungsausschusses das Zeugnis-verweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger im BKA-Gesetzentwurf wirksam und ohne Einschränkungen sicherzustellen.