Treffen Schilys mit dem Presserat
Bundesinnenminister Otto Schily hat gestern Vertreter des Deutschen Presserates getroffen und dabei eine neue Regelung für den Datenschutz im redaktionellen Bereich vorgeschlagen. Danach soll in einer Vereinbarung mit dem Deutschen Presserat festgelegt werden, dass die Medienunternehmen selbst darauf bedacht sein müssen, redaktionelle Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Die mit einer solchen Vereinbarung seitens des Deutschen Presserates und der Medien festgehaltene Selbstverpflichtung müsste von ihnen in eigener Verantwortung organisatorisch abgesichert werden.
Die Vertreter des Deutschen Presserates begrüßten diesen Vorschlag des Bundesinnenministers. Seitens des Bundesinnenministeriums wird geprüft werden, ob mit einer solchen Vereinbarung den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie genügt wird.
Das Gespräch zwischen den Vertretern des Deutschen Presserates und Bundesinnenminister Schily, das auf eine Einladung Schilys zurückging, fand in einer konstruktiven und verständnisbereiten Atmosphäre statt, dabei konnten bisher bestehende Missverständnisse ausgeräumt werden.
Bundesinnenminister Schily hob hervor, dass bei der zwingend gebotenen Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie selbstverständlich strikt darauf geachtet werde, dass sie verfassungskonform erfolge. Eine Gefährdung oder eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit werde es nicht geben. Regelungen, die schon in dem alten Entwurf der früheren Bundesregierung enthalten waren und die von den Medien für problematisch gehalten werden, hat Bundesinnenminister Schily bereits vor der öffentlichen Diskussion intern größtenteils aus dem Referentenentwurf streichen lassen.
Die Vertreter des Presserates haben in dem Gespräch erneut ihre Vorbehalte gegen die Einführung eines Datenschutzbeauftragten für den redaktionellen Bereich der Medien geäußert. Bundesinnenminister Schily wies demgegenüber darauf hin, dass der in dem Referentenentwurf vorgesehene Datenschutzbeauftragte von den Medienunternehmen selbst bestellt werden solle und keinerlei inhaltliche Kontroll- oder Aufsichtsbefugnis, sondern lediglich die Aufgabe habe, die gespeicherten Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu schützen.
Um jedoch noch deutlicher erkennbar werden zu lassen, dass die Erreichung des Zieles Datenschutz der Selbstregulierung durch die Medien anvertraut werden soll, hat Bundesinnenminister Schily eine entsprechende Vereinbarung mit dem Presserat vorgeschlagen.
Schilys Vorschlag wird nach Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten in weiteren Gesprächen mit dem Deutschen Presserat und seinen Trägerorganisationen BDZV, DJV, IG Medien und VDZ erörtert werden.