Unzutreffende Berichterstattung
Der Trägerverein des Deutschen Presserats stellt fest, dass der Eindruck der Vorverurteilung der BILD-Zeitung im Zusammenhang mit der Bonusmeilen-Affäre auf eine teilweise unzutreffende Berichterstattung zurückzuführen ist.
Richtig ist, dass die BILD-Zeitung durch keine Stellungnahme des Deutschen Presserats vorverurteilt worden ist.
Der Deutsche Presserat wird sich mit den vorliegenden Beschwerden nach der Maßgabe der Beschwerdeordnung befassen.