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Vorratsdatenspeicherung legt Informantenschutz und Bürgerrechte lahm

Die geplante Vorratsdatenspeicherung entrechtet Journalisten wie Bürger und ist in der geplanten Form völlig unverhältnismäßig. So lautete das nahezu einhellige Ergebnis der Tagung "Das Ende des Informanten- und Datenschutzes?", die am gestrigen Montag in Berlin stattfand. Kurz vor Wiederaufnahme der Bundestagsberatungen über die Vorratsdatenspeicherung diskutierten rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit zahlreichen Experten über das Pro und Contra des Vorhabens. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Telekommunikationsüberwachung sieht vor, dass künftig über sechs Monate gespeichert werden soll, wer wann von wo aus mit wem Kontakt via Telefon, Handy oder E-Mail hat. "Bürger und Journalisten unter Generalverdacht" und die "in Frage gestellten Grundsätze wie Richtervorbehalt und Informantenschutz" waren zentrale Kritikpunkte, die im Laufe der Veranstaltung immer wieder aufkamen.

"Versiegen die Quellen, sind die Medien blind und die Demokratie wird geschädigt", kommentierte Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger zu Beginn der Veranstaltung die geplanten Einschränkungen des Informantenschutzes. Brüssel-Korrespondent Detlef Drewes konnte den Befürchtungen nur zustimmen. In Belgien, wo die Vorratsdatenspeicherung schon Gesetz sei, hätten ihn bereits mehrere langjährige Informanten aufgefordert, sie nicht mehr zu kontaktieren.

Die Befürworter der Massenspeicherung auf den Podien, Bundesanwalt Michael Bruns sowie Strafrechtler Klaus Rogall und Staatsrechtler Thomas Würtenberger, konnten die Anwesenden nicht von der Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahmen überzeugen. Zwar wurde die Aussage, dass das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit ein schwieriges sei, nicht angezweifelt. Aufgrund zunehmender Sicherheitsbedenken dürften aber Bürgerrechte, Pressefreiheit und Datenschutz in ihren grundlegenden Bestandteilen nicht aufgehoben werden, stellte unter anderem die Vorsitzende der Humanistischen Union Rosemarie Will fest. Auch wurde in Frage gestellt, ob die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof und vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen wird.

Eingeladen zu der Tagung hatte die Humanistische Union zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union, dem Deutschen Journalisten-Verband, dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien, dem Deutschen Presserat sowie ARD und ZDF.

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