Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland. Anhand von Beschwerden überprüft er die Einhaltung ethischer Regeln im Journalismus, die im Pressekodex festgehalten sind.
Der Presserat hat die Aufgabe, das Ansehen der deutschen Presse zu wahren und gleichzeitig die Pressefreiheit zu schützen. Darüber hinaus tritt der Presserat für den ungehinderten Zugang von Journalistinnen und Journalisten zu Nachrichtenquellen ein und sorgt für die Selbstregulierung des Redaktionsdatenschutzes und der Finanzmarktberichterstattung.
Trägerorganisationen des Presserats
Basis des Presserats ist ein eingetragener Verein. Diesem gehören zwei Verleger- und zwei Journalistenorganisationen an:
- Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV)
- Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
- Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
- Medienverband der freien Presse MVFP
Diese vier Organisationen entsenden jeweils zwei Mitglieder in den sogenannten Trägerverein. Das Gremium beschäftigt sich mit finanziellen, personellen und organisatorischen Grundlagen des Presserats.
Über inhaltliche ethische Fragen wie neue Richtlinien für den Kodex oder öffentliche Stellungnahmen diskutiert das Plenum, die Vollversammlung des Presserats. Dieses 28-köpfige Gremium trifft sich zwei Mal im Jahr. Die Mitglieder werden von den vier Trägerorganisationen gewählt und sind ehrenamtlich tätig.
Finanziert wird die Arbeit des Presserats aus zwei Quellen: Zum einen entrichten die Trägerverbände Beiträge. Zum anderen gewährt der Bund seit 1976 jährlich einen zweckgebundenen Zuschuss für die Arbeit des Beschwerdeausschusses. Grundlage hierfür ist ein eigenes Gesetz.
Beschwerden beim Presserat
Beschwerden über Veröffentlichungen behandeln die Beschwerdeausschüsse des Presserats. Sie tagen viermal im Jahr und bewerten die Beschwerden auf Basis des Pressekodex. Die Ausschüsse werden vom Plenum gewählt und sind jeweils zur Hälfte mit Mitgliedern von dju und DJV auf der einen und MVFP und BDZV auf der anderen Seite besetzt. Die Geschäftsstelle organisiert die Arbeit des Presserats und seiner Ausschüsse. Gleichzeitig ist sie Ansprechpartnerin für die Leserschaft, Journalistinnen und Journalisten sowie für Verlage.
Bundeseinheitlicher Presseausweis
Seit 2018 begleitet der Presserat federführend den bundeseinheitlichen Presseausweis, der die Unterschrift der Innenministerin oder des Innenministers mit dem derzeitigen Vorsitz der Innenministerkonferenz trägt. Er wird von sechs Verbänden an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten ausgegeben.
Bedeutung für die Pressefreiheit
Der Presserat hat sich im Laufe seines Bestehens zudem mit zahlreichen Beschwerden, Anfragen, Gesetzesvorhaben und Ereignissen befasst, die im Hinblick auf die Pressefreiheit und das Ansehen der Presse von grundsätzlicher Bedeutung sind. In öffentlichen Stellungnahmen hat der Presserat seine Auffassung mitgeteilt.
Europäisches Netzwerk
Der Deutsche Presserat ist Mitglied bei der Allianz unabhängiger Presseräte in Europa AIPCE. Wir nehmen teil an den jährlichen Konferenzen des Netzwerks und tauschen uns das ganze Jahr über medienethische Fragestellungen untereinander aus.