NPD-Demonstration: Dem Schutzgut Pressefreiheit höchsten Rang einräumen
Zu der Demonstration der NPD in Hannover sowie zu Drohungen gegen Journalisten und Medien erklärt der Sprecher des Deutschen Presserates Volker Stennei: „Die Pressefreiheit hat in der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsrang. Der Grund dafür ist die historische Erfahrung, dass sich freie und demokratische Gesellschaften nur mit Berichterstattung und aufmerksamer Beobachtung in unabhängigen und vielfältigen journalistisch-redaktionellen Medien entwickeln können."
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Aktualisierte Verhaltensgrundsätze Finanzmarktberichterstattung
Der Deutsche Presserat hat seine Verhaltensgrundsätze zur Finanzmarktberichterstattung aktualisiert, die Journalistinnen und Journalisten als Leitfaden dienen sollen. Die Verhaltensgrundsätze regeln u.a. den redaktionellen Umgang mit Insiderinformationen oder möglichen Interessenkonflikten und setzen Standards für eine unabhängige, nicht-manipulative Berichterstattung über Börsenkurse und Referenzwerte.
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Presseethische Verantwortung für fremde Inhalte
Veröffentlichen Redaktionen journalistische Inhalte von Dritten auf ihren OnlinePlattformen, liegt die presseethische Verantwortung für diese Inhalte bei der für die Plattform verantwortlichen Redaktion. Das hat das Plenum des Deutschen Presserats in einer Grundsatzentscheidung beschlossen.
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Rüge für "Schwertmord"-Berichterstattung
Der Deutsche Presserat hat auf seinen aktuellen Sitzungen 13 Rügen ausgesprochen – u.a. wegen Verletzungen des Opferschutzes und der Sorgfaltspflicht. Die Nationalität des Täters vom Frankfurter Hauptbahnhof durfte genannt werden. Beschwerden über Berichte zum „Schweinefleisch-Verbot“ in Kitas wies der Presserat ebenfalls als unbegründet zurück.
Klare Kriterien zur Nationalitäten-Nennung von Straftätern
Vor dem Hintergrund der Debatte um den mutmaßlichen Straftäter vom Frankfurter Hauptbahnhof erinnert der Deutsche Presserat an die im Pressekodex festgehaltenen Kriterien zur Nennung der Nationalität von Straftätern. Laut Richtlinie 12.1 des Pressekodex ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit von Tätern nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt...
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