Presserat fordert Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Der Deutsche Presserat, die Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse, unterstützt den von der rot-grünen Koalition ausgearbeiteten Vorschlag zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.
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Drei Verstöße gegen den Trennungsgrundsatz
Bei insgesamt sieben Rügen, die der Deutsche Presserat in seiner Sitzung am 23. April ausgesprochen hat, standen vor allem die Vermischung von redaktionellem Teil und Werbung, die Verletzung der Privatsphäre sowie eine unangemessen sensationelle Berichterstattung im Vordergrund.
"Stasi-Akten dürfen keine Verschlusssache werden"
"Die Stasi-Akten", so Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats, "dürfen keine Verschlusssache werden."
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Stellungnahme des Deutschen Presserats
Der Deutsche Presserat, die Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Presse - getragen von seinen Mitgliedsorganisationen Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Deutscher Journalisten-Verband und Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di/Fachbereich Medien (dju) - nimmt zu dem Fragenkatalog, der mit Schreiben der Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 22.03.2002 übersandt worden ist, sowie zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.03.2002 (BVerwG 3 C 46.01) wie folgt Stellung.
Keine Schleichwerbung bei „Zeitung in der Schule“
Der Deutsche Presserat fordert die Redaktionen der Tageszeitungen auf, die sich an dem Projekt „Zeitung in der Schule“ beteiligen, die saubere Trennung von redaktionellem Teil und Werbung zu beachten.
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