Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.
6642 Entscheidungen
So kloppe ich meine Kilos weg“: Unter diesem Titel berichtet eine Boulevardzeitung online über das private Fitness-Training eines bekannten Fußballtrainers. Dabei wird auch erwähnt, dass er ein Fitness-Bike einer bestimmten Marke benutze. In diesem Zusammenhang äußert er sich positiv über seine Trainingsmethode. Der Berichterstattung beigestellt sind drei PR-Fotos des Fitness-Unternehmens, für das der Trainer als Werbebotschafter tätig ist. Nach Ansicht des Beschwerdeführers handelt es sich bei dem Beitrag um eine reine PR-Veröffentlichung. Es sei fraglich, ob das Interview überhaupt stattgefunden habe. Die Zeitung versichert die Echtheit des Interviews.
Weiterlesen
Eine Tageszeitung berichtet über interne Behörden-Mails, die anonym an die Redaktion geschickt worden seien. Darin gehe es um angebliche Sexualdelikte eines hohen Beamten. Er habe offenbar denunziert werden sollen; die Vorwürfe hätten sich später als falsch herausgestellt. Die Staatsanwaltschaft gehe inzwischen dem Verdacht nach, dass ein namentlich genannter Baustadtrat den anonymen Brief mit den Vorwürfen verschickt haben könnte. Deshalb werde wegen Verrats von Dienstgeheimnissen ermittelt. Die Zeitung berichtet darüber auch auf ihrem Instagram-Profil. Dort heißt es unter anderem: „Wer sollte bloßgestellt werden? Sexuelle Belästigung, intime Verhältnisse am Arbeitsplatz, verwanztes Büro? Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den [Namensnennung des Baustadtrats]. Lies über den Link in unserer Bio, was im anonymen Brief im Fall des Berliner Stadtrats steht.“ Ergänzend zum Text wird der Baustadtrat im Foto gezeigt. Er beschwert sich über die Instagram-Berichterstattung, denn darin werde so getan, als habe er jemanden sexuell belästigt. Nur wenn man den empfohlenen Artikel lese, wisse man, dass ein anderer Beamter Frauen sexuell belästigt haben solle. Auch Leserkommentare zeigten, dass dieser falsche Eindruck entstehe. Dadurch würden seine Persönlichkeitsrechte deutlich geschädigt. Die Zeitung bestreitet, dass sie auf Instagram den Eindruck erweckt habe, als hätte der Baustadtrat jemanden sexuell belästigt. Vielmehr werde darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats ermittele. Die Zitate bezögen sich auf Inhalte aus einem Schreiben, das dieser verschickt haben solle. Die Ermittlungen gegen ihn sowie das damit zusammenhängende Verbot der Amtsausübung seien zudem bereits bekannt gewesen.
Weiterlesen