Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6642 Entscheidungen
Unter der Überschrift „Gefahr durch Elektroautos?“ berichtet der Newsletter einer Fachzeitung über Brände von Elektroautos einer bestimmten US-amerikanischen Marke. Aktuell sei ein Video im Umlauf, das einen solchen brennenden Wagen zeige. Das Besondere: Er brenne nicht nur wie eine meterhohe, unlöschbare Gasfackel, sondern in insgesamt 16 infernalen Explosionen schleudere er brennendes, heißes Material meterweit in die Gegend. Dies sei eine Todesfalle für jeden Feuerwehrmann, der sich dem Brand nähern würde. Beigestellt ist ein Screenshot des Videos. Nach Angaben des Beschwerdeführers zeigt das Video in Wirklichkeit kein E-Auto in den USA, sondern einen LKW in Russland, der Gasflaschen geladen hatte und nach einem Unfall explodierte. Die Zeitung trägt vor, dass sie ihre Darstellung in der nächsten Ausgabe korrigiert habe.
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„Mann nach möglichem Wolfsangriff schwer verletzt“: Unter dieser Überschrift berichtet die Mitgliederzeitschrift eines Jagdverbands über einen Mann in Brandenburg, der bei einem Waldspaziergang mit seinem Hund von einem anderen Tier angegriffen und schwer verletzt worden sei. Dabei habe es sich möglicherweise um den ersten Wolfs-Übergriff auf einen Menschen gehandelt. Die Beschwerdeführerin trägt vor, schon vor der Veröffentlichung des Artikels habe durch eine genetische Untersuchung festgestanden, dass der Angreifer definitiv ein Hund und keineswegs ein Wolf gewesen sei. Im Artikel werde dagegen unterstellt, dass ein Wolf der Verursacher der Verletzungen gewesen sei. Auch die angegebene Anzahl der Wölfe in Brandenburg entspreche nicht den Tatsachen. Wie sich aus amtlichen Zahlen recherchieren lasse, gebe es hier höchstens 540 Wölfe, keineswegs 1000. Außerdem kritisiert die Beschwerdeführerin, dass die Redaktion das beigestellte „reißerische Foto“ eines zähnefletschenden Wolfes nicht als Symbolfoto kenntlich gemacht habe. Der Chefredakteur bestreitet, dass das Ergebnis der genetischen Untersuchung bereits vor dem Druck des Artikels festgestanden habe. Die Redaktion habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Proben sich noch in der Auswertung befänden.
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„Deutschland in der Kohle-Falle trotz Öko-Ausbau: Unser Strom ist so schmutzig wie seit fünf Jahren nicht“: Unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung online über die CO2-Bilanz der deutschen Stromproduktion. Trotz des beschlossenen Kohle-Ausstiegs habe Deutschland in den vergangenen 30 Tagen mit jeder produzierten Kilowattstunde Strom durchschnittlich 562 Gramm des Treibhausgases CO2 in die Luft geblasen; in den ersten 17 Dezember-Tagen seien es sogar 592 Gramm gewesen. Damit sei der durchschnittliche CO2-Ausstoß so hoch gewesen wie seit fünf Jahren nicht mehr. „Heißt: Deutschland braucht an grauen und windstillen Tagen wieder mehr Kohle als früher.“ Der Beschwerdeführer hält die Hauptstoßrichtung des Artikels für falsch und manipulativ. 2023 sei in den fraglichen Kalenderwochen deutlich weniger Kohle verstromt worden als im Vergleichszeitrum 2022.Die Zeitung beruft sich auf Daten eines Energiedaten-Dienstleisters. Um den CO2-Ausstoß der Energiewirtschaft in einer Dunkelflaute (einer Zeitspanne, in der Sonnen- und Windenergie kaum oder gar nicht zur Verfügung stehen) anschaulich abbilden zu können, sei die Redaktion vom Monatsschema abgewichen und habe den Ausstoß jener 30 Tage errechnet, in denen sich die Dunkelflaute zugetragen habe. Aus den Daten des Dienstleisters gehe hervor, dass in der Monatsansicht zuletzt zu Jahresbeginn 2018 ein höherer CO2-Ausstoß vorgelegen habe als in den für den Artikel maßgeblichen 30 Tagen.
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Das Onlineportal eines Nachrichtenmagazins veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Rentner dreht durch und erschießt Umweltdemonstranten auf offener Straße“. Der Artikel informiert darüber, dass ein 77-Jähriger bei einer Demonstration in Panama zwei Menschen erschossen haben soll. Beigestellt ist das Foto eines schießenden Mannes, das laut Bildunterzeile den Moment der Tat zeigen soll. Der Beschwerdeführer hält das Foto für eine Missachtung der Menschenwürde. Den Zeitpunkt des Erschießens eines Menschen im Bild darzustellen, sei unethisch, moralisch verwerflich und verabscheuungswürdig. Der Chefredakteur weist darauf hin, dass auf dem Bild kein Opfer zu sehen sei.
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Gegenstand der Beschwerde sind insgesamt 55 Beiträge zum Thema Glücksspiel, die das Onlineportal einer Boulevardzeitung innerhalb eines Jahres veröffentlicht hat. Unter anderem geht es um erfolgreiche „Profi-Sportwetten“, mit denen bestimmte Expertinnen und Experten hohe Gewinne erwirtschaften und die Leserschaft an ihren Methoden teilhaben lassen. Außerdem werden Wettscheine präsentiert, mit denen im Verhältnis zu den Einsätzen besonders hohe Gewinne erzielt oder nur knapp verpasst wurden. Die Artikel tragen Überschriften wie „An dieser Wett-Formel kommen Sie nicht vorbei“, „Welches Wett-System totaler Schrott ist“, „Diese Wetten gewinnen automatisch!“, „Expertin erklärt, wie man abräumt“, „Das sind die größten Fehler eines Anfängers“ oder „Wie ein Mann aus einem Fünfer 100.000 Euro machte“. Der Verlag der Zeitung unterhielt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine Kooperation mit einem legalen Wett-Anbieter: Sportwetten wurden unter einer gemeinsamen Marke angeboten, deren Name auf die Zeitung verweist. Beschwerdeführer ist der Bremer Innensenator. Seine Behörde ist die oberste Glücksspielaufsicht des Stadtstaates. Er hatte bereits 2021 beim Presserat angeregt, den Pressekodex um eine Richtlinie zu verharmlosender Berichterstattung über Glücksspiel zu erweitern. Das Plenum des Presserats sah aber keine Regelungslücke. Deshalb erhebt der Senator nun eine Beschwerde zur konkreten Berichterstattung der Boulevardzeitung. Schon geraume Zeit vor der Erteilung der ersten Sportwettkonzession habe die Zeitung penetrant und positiv über Sportwetten und die damit verbundenen Chancen berichtet. Es sei naheliegend, dass diese Berichterstattung in direktem Zusammenhang mit der Kooperation mit dem Sportwetten-Anbieter stehe. In scheinbar redaktionellen Beiträgen werde aggressiv Werbung für das Abschließen von Sportwetten gemacht, es werde über Personen berichtet, die sehr gut vom Wetten leben könnten, und dem durchschnittlichen Empfänger dieser als „Berichterstattung“ getarnten Werbung werde weisgemacht, mit den richtigen Tricks lasse sich viel Geld verdienen.
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Eine überregionale Zeitung berichtet online über das Papier einer CDU-Kommission zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gegen Ende des Artikels wird der Vorsitzende der Kommission mit den Worten zitiert, dass die Vielfalt in Deutschland – sowohl hinsichtlich der Menschen als auch der Meinungen – besser repräsentiert werden müsse. Diese Ansicht, so die Zeitung, „findet auch Unterstützung in den Ergebnissen einer Umfrage des NDR“: Nur die Hälfte der Befragten habe die politische Ausrichtung der ARD-Programme als „ausgewogen“ empfunden, während 22 Prozent sie als „tendenziell links“ einschätzten. Der Beschwerdeführer wirft der Zeitung vor, sie argumentiere, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten links-grün tendenziös seien. Dass 22 Prozent der Befragten das ARD-Programm als „tendenziell links“ einschätzten, werde in einer Zwischenüberschrift noch einmal hervorgehoben. Die Zeitung verschweige aber, dass bei dieser Umfrage 19 Prozent der Befragten die ARD-Programme für eher konservativ hielten. Insgesamt seien die ARD-Programme also als recht ausgewogen beurteilt worden. Durch diese Berichterstattung mit selektiv weggelassenen Fakten werde den Lesern ein unzutreffendes Bild vermittelt. Er, so der Beschwerdeführer weiter, habe die Redaktion per Leserbrief auf den Fehler aufmerksam gemacht, aber keine Korrektur erreicht. Die Zeitung weist darauf hin, dass sich der Artikel vor allem mit dem CDU-Papier befasst habe.
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„Förderungen für Energieberatung gestoppt – für viele quasi ein Gasheizungs-Verbot ab 2024“: Unter dieser Überschrift berichtet eine Tageszeitung online über das Ende der Förderung von Energieberatungen. Eine solche Beratung sei ab 2024 Pflicht, um eine Gasheizung einbauen zu dürfen. Ohne Zuschüsse würden viele Hausbesitzer keine Energieberatung durchführen und lieber ganz auf den Heizungstausch verzichten. „Kommt das vielen Betroffenen so einem faktischen Verbot der Gasheizung gleich?“, fragt die Zeitung. Der Beschwerdeführer sieht in der Berichterstattung die Wahrhaftigkeit und die Sorgfaltspflicht verletzt, soweit von einem Gasheizungsverbot die Rede sei. Zwar sei eine Energieberatung vor Einbau einer neuen Gasheizung Pflicht. Aber es gebe kein Verbot bestehender Gasheizungen, abgesehen von bestimmten älteren Anlagen. Auch der Einbau neuer Gasheizungen sei nicht verboten, solange vorher eine Energieberatung stattgefunden habe. Diese Beratung sei uneingeschränkt möglich und werde nur nicht gefördert. Der Artikel sei geeignet, Heizungseigentümer zu verunsichern und in die Irre zu führen. Er füge sich ein in eine Serie von Falschinformationen der Redaktion über das „Heizungsgesetz“, die auch der Presserat bereits mehrfach bemängelt habe. Die Zeitung erwidert, dass die Leserinnen und Leser im Text detailliert und transparent informiert würden.
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