Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Einseitigkeit

Eine Boulevardzeitung verkündet in einer Schlagzeile: »Gute Nachricht für alle Zigaretten-Abstinenzler - Passivrauchen schadet nicht«. Der Text dazu teilt die Ergebnisse eines Therapiekongresses zum Thema Rauchen/Passivrauchen mit. Das Passivrauchen sei für unbedenklich erklärt worden. In einem Nachsatz wird dann auf die »überaus gesundheitsschädliche« Wirkung des Rauchens für den Raucher verwiesen. Ein Ärztlicher Arbeitskreis wirft der Zeitung vor, einseitig den Standpunkt der Zigarettenindustrie und ihrer wissenschaftlichen Lobby zu vertreten. (1990)

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Warentest

Eine Zeitschrift veröffentlicht unter der Überschrift »Buchhandlungen im Test- Gemischte Gesellschaft« das Ergebnis einer kritischen Prüfung verschiedener Buchhandlungen aus dem ganzen Bundesgebiet. Die Buchhandlungen werden in einer Tabelle mit Namen und Punkte-Bewertung zu sechs verschiedenen Prüfungs-Kriterien vorgestellt. Beschwerdeführer ist der Inhaber einer der erwähnten Buchhandlungen. Er wendet sich gleich nach Erscheinen des Berichts in einem Brief an die Redaktion und beanstandet, dass bei der Testerhebung in seiner Buchhandlung zwei wesentliche Merkmale übersehen worden seien: Aufzüge und automatische Türanlagen als Merkmal für Behindertenfreundlichkeit sowie eine geräumige, aufwendig eingerichtete Kinderecke als Merkmal für Kinderfreundlichkeit. Wären diese Merkmale bei dem Test berücksichtigt worden, hätte die Buchhandlung des Beschwerdeführers im Vergleich zu anderen wesentlich bessere Endergebnisse erzielt. Die Redaktion bestätigt diese Kritik und erklärt, ohne den Fehler wäre die Buchhandlung - anders als abgedruckt - als kinder- und behindertenfreundlich eingestuft worden und hätte zusätzlich zehn Punkte erhalten (Punktzahl laut Veröffentlichung: 65; maximal erreichbar: 100 Punkte). Der Beschwerdeführer bittet die Redaktion um eine entsprechende redaktionelle Richtigstellung. Abgedruckt wird stattdessen ein Ausschnitt aus dem Schreiben des Beschwerdeführers an die Redaktion. Dazu hat der Beschwerdeführer der Redaktion zuvor aber mitgeteilt, erhalte den Inhalt seines Schreibens für nicht geeignet, als Leserbrief abgedruckt zu werden, da er sich nicht an eine breite Öffentlichkeit richte.

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Missstände

Namensnennung

In einer Tageszeitung wird darüber berichtet, dass immer mehr DDR-Bürger um ihre Wohnungen und Häuser bangen, da Besucher aus dem Westen Ansprüche auf ihr ehemaliges Eigentum erheben. Mehrere Einzelfälle werden geschildert. Dabei werden auch Name und Wohnort eines Mannes aus der Bundesrepublik genannt, der die Wohnung einer Familie in der DDR beanspruche. Nach Angaben der betroffenen Familie habe der Mann aus dem Westen »unter schweren Beleidigungen« ein Kündigungsschreiben überreicht. Dieser bestreitet die Beleidigung und wirft der Zeitung vor, ohne Rücksprache über ihn berichtet zuhaben. (1990)

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Vermutungen

Unter der Überschrift »Stasi-Agent bei...?« berichtet eine Sonntagszeitung, der Ost-Berater des Regierenden Bürgermeisters von Berlin solle nach den Behauptungen eines »ehemaligen Oberleutnants der Politischen Polizei der DDR« jahrelang bezahlter Stasi Agent gewesen sein. Der Mann solle mehrere Jahre u. a. Namen von Mitgliedern der Friedensbewegung verraten, beim Filmen und Fotografieren von Bürgerrechtlern geholfen sowie der Stasi Wohnungsschlüssel eines oppositionellen Pfarrers zu dessen Überwachung verschafft haben. Gleichzeitig habe er in der Oppositionsbewegung der DDR mitgewirkt, sei deshalb im Januar 1988 festgenommen worden. Es wird die Vermutung ausgesprochen, dass die Stasi damit ihren Spitzel habe decken wollen. Der Verdächtigte habe eingeräumt, er habe seinerzeit eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Eine Woche später berichtet die Zeitung, der Berater des Regierenden Bürgermeisters habe zugegeben, inoffizieller Mitarbeiter des für die Schwerkriminalität zuständigen Kommissariats K 1 gewesen zu sein. Er bestreite jedoch eine Mitarbeit bei der Stasi. Die Zeitung teilt dazu mit, die Abteilung K 1 sei auch politisch tätig geworden, da in der damaligen DDR auch politische Taten unter Strafrechtsbestimmungen fielen. Das Büro des Regierenden Bürgermeisters habe von einem Angebot, diese Informationen vor Veröffentlichung selbst zu überprüfen, keinen Gebrauch gemacht. Der Regierende Bürgermeister und sein Berater beschweren sich beim Deutschen Presserat. Die Behauptungen eines anonymen Informanten seien ungeprüft übernommen, der Betroffene auf übelste Weise öffentlich denunziert worden. (1990)

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Zitat

Diskriminierung von Ausländern

Eine Lokalzeitung berichtet, jugendliche Ausländer besserten sich mit einer neuen Methode, nämlich mit Erpressung, ihr Taschengeld auf. Geschildert werden Beispiele eines Algeriers und eines anderen ausländischen Jugendlichen, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittele. Mit Formulierungen wie »der robuste« und »der rabiate Algerier« wird der Verlauf einer angeblichen Straftat aus der Sicht einer betroffenen Familie dargestellt. Auch junge Türken, so heißt es, verhielten sich in ähnlicher Weise. Wenige Tage später folgt ein Bericht über die Gewalttaten einer »türkisch jugoslawischen Bande« im Kurviertel der Stadt. Ferner schildert die Zeitung den Verlauf eines Strafprozesses gegen einen Mann, der gegen seine Familie gewalttätig geworden ist. Die Vornamen der Betroffenen werden zitiert, die Nachnamen durch Initialien gekennzeichnet: Memnune H., Erdugal H. und Raziye. Ein Leser sieht in dieser Art der Berichterstattung ausländerfeindliche Tendenzen. Er zieht einen Vergleich mit einer anderen Zeitung, die einen Kripochef zitiert. Dieser weiß nichts von ausländischen Jugendbanden und stuft die Kriminalitätsrate ausländischer Jugendlicher nur unwesentlich höher ein als die der deutschen. (1990)

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Rückfragen beim Betroffenen

In zwei Beiträgen berichtet eine Lokalzeitung über eine langandauernde Auseinandersetzung zwischen einer Firma und dem Planungsausschuss der Gemeinde. Dabei geht es um den Antrag der Firma, eine neue Lagerhalle errichten zu dürfen. Die Artikel geben Stimmen von Ausschussmitgliedern, Politikern und des Betroffenen wieder. Der Firmeninhaber kommt in zwei zweispaltigen Leserbriefen zu Wort: im Juli 1987 und im März 1990. Jetzt beschwert er sich beim Deutschen Presserat: Die Berichterstattung sei einseitig, tendenziös und wahrheitswidrig. Rückfragen beim Betroffenen habe es nicht gegeben. Die Argumente der Firma seien nicht erfragt worden. Der Abdruck eines Leserbriefs sei verweigert worden. (1990)

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Ehrverletzung