Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Offener Brief

Der Kommentar einer Zeitung befasst sich mit dem Inhalt eines offenen Briefes einer rechten Partei. Dieser offene Brief sei - so wird berichtet - vom Landesvorsitzenden der Partei vorgelegt worden, der auch der Verfasser des zwei Seiten langen Schreibens sei. Der Text ist auf einen Kopfbogen der Partei geschrieben, trägt die Überschrift» Offener Brief an unsere Wähler und die Bürger« und enthält zum Schluss den handschriftlichen Vermerk, dass der Landesvorsitzende dafür verantwortlich sei im Sinne des Pressegesetzes. Die Partei beschwert sich beim Deutschen Presserat. Das Papier sei Diskussionsgrundlage für ein Flugblatt gewesen, das aber nicht in Druck gegangen sei. Die Zeitung hätte beim Beschwerdeführer nachfragen müssen, ob der Brief von ihm stamme. (1989)

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Kontakt mit Geiselnehmer

Eine Tageszeitung berichtet, ein Hafturlauber habe einen Mann erschossen und danach sieben Geiseln genommen. Der Mann, dessen Name genannt wird, habe sich der Polizei gestellt, nachdem er dazu von einem Reporter der Zeitung telefonisch überredet worden sei. Unter der Zwischenüberschrift »Der ewige Verlierer - Wie Geiselnehmer sich zur Aufgabe überreden ließ« schildert das Blatt dann detailliert den Inhalt des Gesprächs mit dem Straftäter, der in dem einstündigen Telefonat »Vertrauen fasste« und sich »beruhigen« ließ. Der Leiter der Kriminalpolizeiinspektion, die den Fall bearbeitet, beschwert sich beim Deutschen Presserat. Das Verhalten des Berichterstatters habe die Arbeit der Polizei gestört. Durch das Telefongespräch sei für eine Stunde jede Kontaktaufnahme der Polizei zum Täter verhindert worden. Die Art der Gesprächsführung des Reporters habe die Geisel in erhebliche Gefahr gebracht. In ihrer Stellungnahme legt die Zeitung dar, dass der junge Mitarbeiter zwar mit der Recherche zu der Geschichte, nicht jedoch mit dem Telefonanruf bei dem Geiselnehmer beauftragt worden sei. Als die Redaktionsleitung von dem Telefonat erfuhr, nahm sie sofort Kontakt auf zur Einsatzleitung, um Anweisungen einzuholen, wie das Gespräch zu führen sei, da eine Beendigung unkontrollierte Folgen hätte haben können. Die Redaktion wurde ermahnt, nicht in laufende Polizeiaktionen »hineinzurecherchieren«. Es wurde verboten, mit Geiselnehmern Kontakt aufzunehmen. (1989)

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Ehrverletzung

In einem Lokalblatt ist ein Leserbrief veröffentlicht, den der Verfasser mit einem Hinweis auf eine rechte Partei im Landkreis unterzeichnet hat. Der Leserbrief kritisiert die Äußerung eines prominenten deutschen Politikers, das Deutsche Volk habe sich (im Dritten Reich) von Verbrechern führen lassen. Er bemerkt, dass der Vater jenes Politikers ein führendes Mitglied dieser »Verbrecher« gewesen sei. Der Briefautor spricht dann von einem »schäbigen Charakter«, der seinen Vater öffentlich einen Verbrecher schimpfe, von »Verwirrungen«, »schweren Bewusstseinsstörungen«, von »einer Art Vaterhass« sowie von einem »tumben Deutschenhass« der Redenschreiber, die vermutlich in Tel Aviv oder in London sitzten. Mehrere Redakteure einer anderen Zeitung sehen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten und beschweren sich beim Deutschen Presserat. (1988)

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Ehrverletzung

Eine Fachzeitschrift setzt sich in insgesamt fünf Beiträgen kritisch mit der Bundesanstalt für Flugsicherung auseinander. Unter der Überschrift »Potentielle Totschläger« wird über die Auslegung von Regeln der Luftverkehrsordnung berichtet. Es gebe eine neue Rechtsprechung zum Überhol-Verfahren von Flugzeugen, die vorschreibe, geradewegs in das vorausfliegende Flugzeug hineinzufliegen. Zitat: »Provoziert haben dieses Urteil Menschen, die nach meiner Meinung potentielle Totschläger sind, es handelt sich um Beamte des BFS«. Der Verfasser schildert dann eine ihn selbst als Pilot betreffende Auseinandersetzung mit der BFS wegen Verletzung der Luftverordnung. Es sei zu verhindern, dass jene Amtsschimmel, Tintenspritzer und Papierflieger Gelegenheit bekämen, ihr unseliges und gemeingefährliches Treiben weiter zu pflegen. Weiter werden BFS-Mitglieder - mit Namensnennung - als »ahnungslose Bürokraten«, »Intriganten« und »Versager« bezeichnet. Die Behörde beschwert sich beim Deutschen Presserat. Hier werden missliebige Menschen aus persönlichen Gründen an den Pranger gestellt. (1989)

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Namensnennung

Eine Zeitung berichtet über den Strafprozess gegen die Inhaberin eines Restaurants, der vorgeworfen wird, ihren Gästen verdorbene Speisen angeboten zu haben. Bei voller Namensnennung der Angeklagten wird mitgeteilt, die Frau habe sich zunächst wegen Krankheit verhandlungsunfähig gemeldet, sei dann aber von einem Arzt herbeigeholt worden. »Eine Sonnenbrille und ein Kopftuch schützten sie zwar vor Wind und Sonne, nicht aber vor der Anklage der Staatsanwaltschaft«. Sie bestreite Wie Tat und »lamentiere«, dies sei Schuld der Angestellten. Die Anwälte. der Frau legen Beschwerde beim Deutschen Presserat ein: Die Schuld der Frau sei zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht festgestellt gewesen. (1990)

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Vorverurteilung

Eine Lokalzeitung berichtet über die Ermittlungsergebnisse zum Mord an einem jungen Mädchen, der im Verbreitungsgebiet der Zeitung geschehen ist. Die Schlagzeile lautet: »Wegen Wettschulden wurde 13-jährige Sabine von Mitschüler erdrosselt«. Die Leser erfahren, dass der 14-jährige »Martin«, »Schüler der 8. Klasse der Hauptschule...«, als »Mörder« des Mädchens gefasst worden sei und die Tat gestanden habe. Der Tathergang wird geschildert. Es wird berichtet, der Täter komme aus einem intakten Elternhaus und sei als ganz normaler Schüler beschrieben worden. Zum Artikel erscheint ein Foto, das den 14jährigen mit zwei Kripobeamten zeigt. Zwei Journalistik-Studenten beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie beanstanden Namensnennung und Abbildung des jugendlichen Straftäters. (1990)

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Gruppenfoto

Eine Lokalzeitung berichtet, wegen angeblicher Bestechungsvorwürfe ermittele jetzt der Staatsschutz gegen ein Mitglied einer Bürgeraktion. Der Name des Betroffenen wird genannt. Ein Foto, das ihn inmitten einer Gruppe von Kundgebungsrednern zeigt, illustriert den Bericht. Im weiteren Text wird mitgeteilt, der Genannte habe in einer öffentlichen Veranstaltung erklärt, ein Unternehmen, das Müllverbrennungsanlagen herstelle, habe Kommunalpolitiker bestochen. Dadurch seien die Ermittlungsbehörden veranlasst worden, diese Vorwürfe zu untersuchen. In diesem Zusammenhang sei auch der Mann gehört worden. Ein Mitglied der Bürgeraktion, das gleichfalls auf dem Gruppenfoto abgebildet ist, beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Artikel mache unbequeme Bürger zu Staatsfeinden. Die Überschrift und das Foto erweckten den Eindruck, der Staatsschutz ermittele gegen alle abgebildeten Personen. (1990)

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Kritik

Eine Tageszeitung kommentiert ein internes juristisches Gutachten für den Innenausschuss des Landtages. Autor des Gutachtens ist ein Beamter des Wissenschaftlichen Dienstes, der unter der früheren Landesregierung persönlicher Referent des Justizministers gewesen ist. Dessen Gutachten zum Richterwahlgesetz gelange nun zu einem anderen Ergebnis als es früher von der seinerzeit regierenden Partei vertreten worden ist. Der Kommentator nennt in der Überschrift den Namen des Gutachters und verbindet ihn mit dem Begriff »wendig«. Der Beamte teile die Meinung seines früheren Dienstherren nun nicht mehr. »Böse Zungen unken, im Zweifelsfall passe sich ein Wissenschaftlicher Dienst eben der Auffassung seiner jeweiligen Landtagsmehrheit an.« Indessen habe der »wendige ...« aber alle Spielregeln eines juristischen Gutachtens professionell eingehalten. Der betroffene Beamte beschwert sich: Der Kommentar enthält unbegründete Beschuldigungen. (1990)

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Aufruf zur Selbstjustiz

35 Schafe und Lämmer verbrennen In einem Stall. Die Lokalzeitung berichtet darüber und kommentiert den Fall. » Wachsamkeit ist angesagt« verkündet der Autor in der Überschrift. Er meint, beiden Tätern handele es sich meistens um Leute, die psychisch nicht gesund seien. Krank oder nicht, so etwas sei gemeingefährlich. Angesichts dieser unbeschreiblich gemeinen Tat finde er, der Kommentator, es gar nicht so unsympathisch, einen »geschnappten Brandstifter« erst »nach entsprechender Vorbehandlung« an die Polizei auszuliefern. Eine Fraktion im Kreistag findet es unverzeihlich, dass eine Zeitung derartige Gedanken an Lynchjustiz verbreitet, und schaltet den Deutschen Presserat ein. (1990)

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Meinungsäußerung

Eine Monatszeitschrift beschäftigt sich mit einer Studie, in der »Linksideologen« an der Fachhochschule zu suggerieren versuchen, in der Stadt und ihrer Umgebung wimmele es von Nazis. In zwei folgenden Ausgaben druckt die Redaktion eine Gegendarstellung sowie Stellungnahmen zweier Betroffener ab. Ein Kollege der kritisierten Professoren sieht die Grenzen öffentlichen Anstandes überschritten, die Wahrheit verletzt und die Intimsphäre berührt. (1989)

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