Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6642 Entscheidungen
Ein Kommunalpolitiker beanstandet die Berichterstattung seiner Lokalzeitung über eine Podiumsdiskussion und bittet den Deutschen Presserat zu prüfen, ob »dieses Gemisch von Nachrichtenverbreitung, Stellungnahme, Kritik und Büttenrede im Sinne der Meinungsbildung ist, an der die Presse mitwirkt«. Auch ein Bericht über eine Ratssitzung ist ihm Anlass zu fragen, ob »die Meinungsbildung durch die Presse so aussehen soll«. Schließlich veranlasst ihn ein dritter Artikel über eine Anfrage im Rat mit der Überschrift »Stadtverordneter ließ Kinderspielplatz sperren « zu der Bitte um Prüfung, ob durch die Wahl der Überschrift und durch den ersten Satz des Redakteurs (»Einer telefonischen Mitteilung des Stadtverordneten ... aus. . an die Kindergartenaufsicht beim Landschaftsverband in ... verdanken es die Kinder von ..., dass sie den Kinderspielplatz am Kindergarten nicht mehr benutzen dürfen, wenn sie nicht in diesen Kindergarten gehen. «) u. a. das Berufsethos des Journalisten verletzt wurde. (1986)
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Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Mord. In der Überschrift nennt sie den Ort des Geschehens, den Beruf des Opfers. Der Hinweis »Er war's« ist mit einem Pfeil versehen, der auf das Foto eines Verhafteten zeigt. Im Text werden der ungewöhnliche Vorname des Verdächtigen und sein Beruf genannt. Außerdem ist die Straße angegeben, in der er wohnt, so dass der Verhaftete in seinem kleinen Dorf leicht identifiziert werden kann. (1986)
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Der Vizepräsident eines Landesparlaments nimmt Anstoß an dem Artikel einer Illustrierten über die Hintergründe der Genehmigungsverfahren um einen Nuklearbetrieb. Er beanstandet insbesondere die Veröffentlichung eines Fotos des verstorbenen ehemaligen Wirtschaftsministers des Landes und Schatzmeisters seiner Partei sowie die Verwendung des Wortes »Spendeneintreiber«. (1986)
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Eine Tageszeitung berichtet über Erklärungen des libyschen Staatschefs Gaddafi zur internationalen Lage. Zitiert wird ferner das libysche Fernsehen, das den amerikanischen Präsidenten als »israelischen Hund« bezeichnet hat. In der Überschrift wird dieses Zitat dem libyschen Staatschef zugeschrieben. Die Redaktion der Zeitung bedauert die »nachlässig formulierte Oberschrift« und versichert, in Zukunft noch mehr als bisher darauf zu achten, dass Überschriften mit äußerster Sorgfalt formuliert werden. (1986)
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Der Regisseur eines Films beklagt die Berichterstattung einer Lokalzeitung über den Film und die Umstände seiner Aufführung als polemisch, unsachlich und in einer Reihe von Punkten als falsch. Ein ausführlicher Brief des Beschwerdeführers wird von der Zeitung mit leichten Korrekturen abgedruckt, die der Autor als sinnentstellend empfindet. Die Zeitung druckt daraufhin eine Gegendarstellung und den Leserbrief noch einmal ab. Der Beschwerdeführer bemängelt jetzt die Weglassung eines Wortes. (1986)
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Eine Lokalzeitung berichtet mit einem Foto und 13 Bildunterzeilen über den Stand der Verkabelung in einem Ort ihres Verbreitungsgebiets. Ein Leser beanstandet eine Reihe von Unrichtigkeiten und beklagt, dass sein dreiseitiger Brief dazu, den zu kürzen er ausdrücklich untersagt hat, nicht veröffentlicht wurde. Stattdessen druckte die Zeitung eine wesentlich kürzere Richtigstellung eines anderen Lesers. (1986)
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Eine Lokalzeitung bezeichnet einen Schutt- und Gerümpelplatz im Ort als Schandfleck und nennt den Eigentümer des Grundstücks achtmal mit vollem Namen. Der Betroffene bestreitet eine Reihe der in dem Bericht enthaltenen Fakten, will aber ausdrücklich keine Richtigstellung. Er beanstandet in seiner Beschwerde ausschließlich die Nennung seines Namens. (1986)
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Unter der Überschrift »Geistig gesund und trotzdem in der Klapsmühle: Zum Wahnsinn verurteilt - Wehrlose Menschen in der Hölle des Irrsinns« berichtet eine Zeitschrift über einen angeblichen »Psychoterror« und eine »rein psychische Unterjochung« in psychiatrischen Krankenhäusern. Der Autor des Beitrages behauptet u. a., dass es in der Bundesrepublik » wohl wie kaum in einem anderen Land so leicht (sei), einen Bürger für irre zu erklären«, dass die »geringste Kleinigkeit« ausreiche, »für verrückt erklärt zu werden« und dass der, der sich erst einmal »hinter den Gittern einer Nervenheilanstalt« befindet, »so schnell nicht wieder raus« komme. Der Direktor einer Psychiatrischen sieht in der Veröffentlichung eine so böswillige Verzerrung und Entstellung der Wirklichkeit, dass er wahrscheinlich viele Leser dazu veranlassen wird, sich psychiatrischen Einrichtungen nur mit Bangen und Zögern, falls überhaupt noch, zu nähern. (1986)
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In »Exklusiv«-Reportagen berichtet eine Zeitschrift über einen spektakulären Entführungsfall. Dem Artikel ist zu entnehmen, dass der entführte neunjährige Junge in seiner 86 Tage dauernden Gefangenschaft »sexuell missbraucht« worden ist: »Erst trank er Schnaps - dann hat der böse Mann mir wehgetan. « Die Bilder der Reportagen erwecken den Eindruck, als sei der Junge »durch skrupellose Fotoreporter. noch einmal an den »Ort des Verbrechens« zurückgebracht worden. Der Beschwerdeführer beantragt eine öffentliche Rüge wegen »unangemessener sensationeller Darstellung von Gewalt und Brutalität«, die keine Rücksicht auf die Zukunft des Opfers nehme. (1986)
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In einem Leitartikel beleuchtet der Chefredakteur einer Tageszeitung die politische Lage vor dem militärischen Angriff der USA auf Libyen. Ein Leser der Zeitung führt Beschwerde beim Deutschen Presserat, weil er die Veröffentlichung als »Vorab-Rechtfertigung einer kriegerischen Handlung« beanstandet. (1986)
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