Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

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Unter der Rubrik »Gesundheit aktuell« berichtet eine Zeitschrift über Empfängnisverhütung ohne Risiko, indem sie über eine nicht näher bezeichnete Studie zur sogenannten 3-Stufen-Pille bzw. Mikro-Pille referiert. Der Text nennt den Produktnamen und den Hersteller eines als »neu« und »Sensation« bezeichneten Pillenpräparates und stellt dessen Vorteile heraus. Ein Leser sieht in der Veröffentlichung eine Verquickung von Information und Werbung. (1986)

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In einer Fachzeitschrift erscheint unter der Überschrift »Beratung für Frisör-Unternehmen« ein Beitrag, in dem ungeniert Produktwerbung betrieben wird. Ein Beratungsunternehmen sieht darin einen Verstoß gegen das Gebot der Trennung zwischen redaktionellem Text und Werbung. (1985)

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Namensnennung

Ein ganzseitiger Beitrag in der Wochenendausgabe einer Tageszeitung stellt das »funktionierende Zusammenspiel zwischen Tierschützern, der Regenbogenpresse und dem Fernsehen, interessiert beobachtet von der Staatsanwaltschaft«, den »mitunter eigenartigen Kampf gegen den Handel mit Versuchstieren«, wie er von einigen »engagierten Tierschützern« im Vorfeld der geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes »mediengerecht« inszeniert wird, kritisch dar. Insgesamt viermal wird der Name eines Mannes (»der Polizei bekannt«) erwähnt, der in die Versuchstieranlage einer Universität eingebrochen sei, um dort - allerdings vergeblich - »Hunde zu befreien«. Ein Verfahren wegen Diebstahls (der Tierschützer soll die Kundenkartei eines Tierhändlers entwendet haben) sei von einem Staatsanwalt (Name wird genannt), der ein »besonderes Engagement für den Tierschutz hege«, eingestellt worden. Ein Brief des Betroffenen an den Chefredakteur bleibt unbeantwortet, ein Leserbrief wird nicht veröffentlicht. Der Beschwerdeführer sieht seine »Persönlichkeitsrechte in erheblichem Maße außer acht gelassen«. (1986)

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Überschrift

Trennung von Text und Anzeigen

Eine Zeitschrift veröffentlicht unter der Überschrift »Glück und Erfolg - Eine wichtige Käuferinformation« einen ganzseitigen Beitrag über ein Magnet Amulett. In einem anderen Artikel (»Die Leber leidet stumm«) derselben Ausgabe wirbt ein prominenter Gesundheitsexperte für eine von ihm zusammengestellte Regenerationskur und nennt den Namen des Präparates. Beide Beiträge sind nicht als Anzeige gekennzeichnet. Die Chefredaktion erklärt in ihrer Stellungnahme, die ganzseitige Veröffentlichung sei durch Überschrift und Aufmachung als Anzeige ausreichend kenntlich gemacht. Der Artikel »Die Leber leidet stumm« dagegen sei »eindeutig redaktioneller Art«. Es liege in der Natur der Sache, dass medizinische Artikel mit Behandlungsempfehlungen verbunden seien. (1986)

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Meinungsäußerung

Ein Kommentar in einer Lokalzeitung wirft einer Gewerkschaft »eine bewusste Verdrehung der Tatsachen« vor. Die Gewerkschaft habe »den Verlust von Arbeitsplätzen angeprangert, wo - wie ihr eigentlich bekannt sein müsste - nur die Versetzung einiger weniger Arbeitnehmer entweder schon erfolgt oder in Aussicht genommen ist .(1986)

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Trennung von Text und Anzeigen

Eine Gesundheitszeitschrift berichtet unter dem Titel »Medizin-Report« über die Methoden und Erfolge einer biologischen Krebsbehandlung in einer Klinik, deren Anschrift und Telefonnummer am Ende des Artikels zur Information angegeben werden. (1986)

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Politische Anzeige

Eine Gewerkschaft beschwert sich beim Deutschen Presserat, dass fünf Zeitungen die Veröffentlichung einer Anzeige abgelehnt haben, die zur Teilnahme an einer von der Gewerkschaft organisierten Aktion »Arbeitnehmer-Votum zum Streikparagraphen 116 AFG« aufruft. Die Anzeigenleitungen der betroffenen Zeitungen hatten sich daran gestört, dass die Abstimmung in den Betrieben und Verwaltungen stattfinden sollte. (1986)

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Meinungsäußerung

Kommentare in mehreren Lokalzeitungen und in einer Wochenzeitung setzen sich kritisch mit einer Studie über die angebliche linksradikale Unterwanderung einer Universität in der Bundesrepublik auseinander. Einer der Mitverfasser sieht sich persönlich diffamiert. Seine politischen Aktivitäten seien fälschlich als »rechts« eingestuft. (1984/1985/1986)

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Nachrichtenbearbeitung

Eine Lokalzeitung berichtet, dass der Sozial-, Kultur- und Umweltausschuss der Stadt den Antrag einer Partei abgelehnt hat, einen neuen Spielplatz zu errichten. Dabei erwähnt der Autor u. a., ein Anwohner eines bereits bestehenden Kinderspielplatzes »tyrannisiere« dort spielende Kleinkinder. Wenngleich der Artikel den Anwohner nicht namentlich nennt, fühlt sich ein Bürger durch den »hetzerischen und unwahren« Artikel identifizierbar diffamiert Die Redaktion stellt fest, es handele sich um einen »korrekt wiedergegebenen Vortrag« des Bürgermeisters. Man habe dem Beschwerdeführer angeboten, in einem Leserbrief seine Sicht der Dinge darzulegen. (1985)

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