Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Beilagentexte

In der Großstadtausgabe einer Tageszeitung erscheint eine Einkaufsbeilage, die nach Meinung eines Lesers die Ziffern 1, 2 und 7 des Pressekodex berührt, weil sie wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Zeitung diene. Die Redaktion gibt zu, für mehrere Beiträge fremde Texte verwendet zu haben, bestreitet aber, dass dies aus finanziellen oder wirtschaftlichen Gründen geschehen sei. Die Beiträge enthalten ihrer Meinung nach nebenpositiven Aussagen auch negative Anmerkungen: Schließlich räumt die Redaktion ein, dass sie einige Texte zu unkritisch übernommen hat. Sie versichert, dass für künftige Sonderveröffentlichungen eine kritischere Prüfung angeordnet worden sei. (1986)

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Verdächtigung

Ein Nachrichtenmagazin schildert Umstände und Hintergründe der Enttarnung eines Parteireferenten, der von einem westlichen Geheimdienst als Ost-Spion verdächtigt wird. Ein von dem Fall Betroffener beschwert sich darüber, dass er in dem Beitrag u. a. mit Bild und Bildunterschrift als »Urheber« der die Verdächtigung auslösenden Gerüchte erwähnt wird und dass das Magazin eine entsprechende Gegendarstellung abgelehnt hat. (1986)

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Vergleiche mit dem Naziregime

Eine Lokalzeitung nimmt den Rücktritt zweier Ratsherren im dritten Jahr der Amtsperiode des Stadtrates zum Anlas eines Kommentars, der den einzelnen Fraktionen Betroffenheit, Bedauern bzw. Respekt und Befriedigung unterstellt. Wörtliches Zitat: »Wie vor über 40 Jahren, als Menschen in den Tod getrieben und anschließend mit einem >Staatsbegräbnis< ausgezeichnet wurden!« Eine Fraktion des Stadtrates legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein, da sich viele Mitglieder der Partei in ihrer Ehre verletzt und persönlich beleidigt fühlen. (1986)

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Vergleiche mit dem Naziregime

Eine Lokalzeitung veröffentlicht einen Leserbrief über den Antrag einer Partei auf Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates. Zwei Tage später erscheint ein Kommentar Der Zeitung zum selben Thema. Ein Leser kritisiert, dass die im Original des Leserbriefes verwendete Formulierung »Ermächtigungsgesetz« verfälschend in »Antrag« abgeändert worden ist. Der Kommentator hingegen zitiert den ursprünglich verwendeten Ausdruck und wirft dem Leserbriefschreiber ein »fragwürdiges Geschichtsverständnis« vor. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung erläutert, er habe den Leserbriefkürzen lassen. Auch ohne jene Passage mit dem Begriff »Ermächtigungsgesetz« sei die Meinung des Schreibers klar und deutlich gewesen. Die durch die Formulierung »Ermächtigungsgesetz« gezogene Parallele zum Nazi-Regime sei ihm »überzogen« erschienen, als »Schmähkritik« gegenüber einer Partei, die aus dem Widerstand gegen das Hitlersche Ermächtigungsgesetz ... eine ihrer vornehmsten Traditionen herleite. Die Unzulässigkeit der Änderung räume er »ohne Wenn und Aber« ein. (1986)

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Meinungsäußerung

Leserbrief

Nachforschungen einer Beschwerdeführerin ergeben: Eine Lokalredaktion hat einen fingierten Leserbrief zu einem vorangegangenen Bericht veröffentlicht. Der Leserbrief ist sehr persönlich gehalten und richtet sich gegen das öffentliche Engagement der Beschwerdeführerin. (1986)

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Schmähkritik

Der Leser einer Lokalzeitung ärgert sich über einen Kommentar und wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Autor des Artikels werfe mit Begriffen wie »militant« und »Radikalisierung« zwei bundesdeutsche Einzelgewerkschaften »mit Chaoten in einen Topf«. (1986)

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Meinungsäußerung

Überschrift

Eine Berliner Zeitung bringt in Zusammenhang mit den von der Bundesregierung und den Alliierten ergriffenen Maßnahmen gegen Syrien auf ihrer Seite 1 die Aufmacher-Überschrift »Raus!«, ohne dass damit ein informierender Bericht verbunden ist. Ein Leser des Blattes sieht vor dem Hintergrund der besonderen Situation Berlins und eines »wegen der Ausländersituation permanent gereizten Klimas« in dem imperativen »Raus!« den Tatbestand der Volksverhetzung und der Diffamierung und Diskriminierung von Ausländern. Dieses »Raus!« habe objektiv »Totschlage-Charakter«. (1986)

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Gegendarstellung

Ein Lehrer sieht in einem Beitrag und in einem Kommentar der örtlichen Zeitung in ehrverletzender Weise unwahre Behauptungen über sich verbreitet. Unter der Überschrift »Werden die Schüler manipuliert?« wird berichtet, der Lehrer habe im politischen Streit um den Erhalt ortsnaher Schulen öffentlich den Vorwurf erhoben, eine Bürgeraktion setze Schüler einer Schule unter Druck und agiere von dort aus politisch. Daraufhin sei dem Lehrer von Politikern vorgeworfen worden, er habe »als Klassenlehrer selbst entsprechendes Gegenmaterial (für die Gesamtschule) verteilen « lassen. Der Eindruck, Schüler manipuliert zu haben, wird durch die Ablehnung seines Gegendarstellungsbegehrens nicht korrigiert. (1986)

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