Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6642 Entscheidungen
Ein Volontär einer Lokalzeitung berichtet über die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen einem Versicherungsmakler und einer Versicherungsgesellschaft und das daraus resultierende Urteil, das dem Geschäftsmann wegen Verstoßes gegen das Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb Schadenersatz auferlegt. Der Betroffene reagiert mit einem Namensartikel in einer lokalen Wochenzeitung, die in einem Verlag erscheint, dessen alleinige Geschäftsführerin seine Ehefrau ist. Unter der Überschrift »Hetzer - Neider - Rufmörder« verbindet er Rechtfertigung seines Tuns mit Werbung für sein Unternehmen und Beschimpfungen des Autors des Gerichtsberichts, die in der Formulierung gipfeln: »... mit Sicherheit hätte ... das Zeug dazu, eine Abhandlung über familiäre Alkoholprobleme zu schreiben ... «. (1986)
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Drei Professoren beanstanden die Berichterstattung zweier Tageszeitungen über einen internationalen Naturwissenschaftler-Kongress in der Bundesrepublik, der sich mit »Wegen aus dem Wettrüsten« beschäftigt. Die Beiträge in beiden Zeitungen verstoßen nach Ansicht der Beschwerdeführer gegen Ziffer 2 des Pressekodex. Eine der beiden Zeitungen beruft sich auf »informierte Kreise«, deren Erkenntnissen zufolge der Kongress » von Personen vorbereitet wurde, die den kommunistischen Vorfeld-Gruppen der Sowjetunion zur ideologischen Beeinflussung des Auslandes zuzurechnen sind«. Der Artikel nennt abschließend die Namen und Universitäten der 22 Wissenschaftler des Vorbereitungskomitees, u. a. der drei Beschwerdeführer. (1986)
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Der Vorsitzende eines Politischen Arbeitskreises beanstandet Berichterstattung und Kommentierung einer Lokalzeitung zur Planung einer neuen Autobahnstrecke wegen vorgeblicher »Verleumdung und Diskriminierung Andersdenkender«. Wörtliches Zitat aus einem der Artikel: »Diese Epidemie sinnlosen Sterbens wird offenkundig in jenen Kreisen achselzuckend hingenommen«. (1986)
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Eine Illustrierte entnimmt einer Fachzeitung das Zitat eines Wissenschaftlers und erweckt in einem eigenen Bericht über die hygienischen Verhältnisse in Krankenhäusern den Eindruck, dass dieses Zitat ihr gegenüber ausgesprochen worden ist. Eine zweite Zeitschrift verfährt ähnlich und verfälscht das Zitat als wörtliche Aussage in der Titel-Unterzeile. (1986)
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»Lehrer sah rot - Autoknacker (16) erschossen « - so lautet der Aufmacher einer Boulevardzeitung. Berichtet wird über einen Mann, der zwei Jugendliche beim Aufbrechen seines Personenwagens ertappt und daraufhin Schüsse auf sie abgibt. Eine Zeichnung mit Beitext rekonstruiert den berichteten Vorfall (»Das Drama von ..., wie es unser Zeichner ... sieht«). Ein Leser sieht darin eine »Vorverurteilung«. (1986)
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Ein Parteipolitiker beklagt, dass seine Lokalzeitung in der Berichterstattung vor der Landtagswahl seine Partei »bewusst benachteiligt« habe. So sei der Kandidat seiner Partei als einziger nicht im Rahmen einer Telefonaktion für die Leser vorgestellt worden, obwohl der Redaktion die hierfür notwendigen Unterlagen rechtzeitig zugeleitet worden seien. Die Redaktion habe auch keine Veranstaltung der Partei besucht und Leserbriefe der Partei seien »entgegen sonstigen Gepflogenheiten« nicht abgedruckt worden. (1986)
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Im Lokalteil einer Tageszeitung wird über arbeitsrechtliche Verfehlungen eines Friseurmeisters berichtet. Dabei werden ehemalige Angestellte zitiert, die ihrem früheren Arbeitgeber zugleich Verstöße gegen Menschenwürde und Sittlichkeit zum Vorwurf machen. Der Betroffene beanstandet, die ihn betreffenden Aussagen seien nicht hinreichend recherchiert worden und der Beitrag enthalte grobe Vorurteile. (1987)
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Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift »Gift-Wein: Gibt's jetzt Geld zurück? - Sensationelles Urteil gegen Händler« über ein Urteil, das ein Amtsgericht in einem Verfahren gegen eine Weinhandelsfirma verhängt hat. Die Firma fühlt sich »durch den Dreckgezogen« und unterstellt, der Beitrag in dem Blatt sei durch die gegnerische Anwaltskanzlei »lanciert« worden, »die hiermit unzulässige Anwaltswerbung betreibt«. (1986)
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Der Lokalchef einer Tageszeitung kommentiert einen von Unbekannten ausgeführten Anschlag auf einen Hochspannungsmast. Nach Ansicht einer Bürgerinitiative gegen Atomgefahren schießt er dabei »weit über die Grenzen journalistischer Fairness« hinaus. So bezeichne er einen wenige Tage zuvor von der Bürgerinitiative organisierten Flugblatt-Protest gegen Atomstrom in der Region als eine »ebenso verwerfliche Aktion«. Und er erwecke den Eindruck, ein namentlich genanntes Mitglied der Initiative stecke mit den »Mast-Absägern« und »Bombenwerfern« quasi unter einer Decke. (1986)
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Ein Rechtsanwalt beanstandet eine Agenturmeldung über einen Prozess gegen einen ehemaligen Bundesminister, in der er namentlich genannt und als vernehmungsunfähig bezeichnet wird. Die Meldung enthalte falsche Behauptungen und irreführende Formulierungen. Zwei Tage später hatte die Agentur korrigiert, der Rechtsanwalt habe nicht unter Alkoholeinfluss gestanden. Nach Ansicht des Betroffenen war dies keine angemessene Richtigstellung. Auf die vorangegangene Falschmeldung sei nicht eingegangen worden. (1986)
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