Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6642 Entscheidungen
Anderthalb Monate vor der bayerischen Landtagswahl 2023 berichtet eine überregionale Tageszeitung exklusiv darüber, dass der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger im Verdacht stehe, als 17-Jähriger ein antisemitisches Flugblatt verfasst und an seinem Gymnasium ausgelegt zu haben. Mehrere Personen hätten der Redaktion gesagt, Aiwanger sei damals als Urheber zur Verantwortung gezogen worden; der Disziplinarausschuss der Schule habe sich getroffen, und Aiwanger habe ein Referat über das „Dritte Reich“ halten müssen. Er selbst habe diese Behauptungen dementiert und der Redaktion bei einer Veröffentlichung rechtliche Schritte angedroht. Das Flugblatt liege der Zeitung vor. Es rufe zur Teilnahme an einem angeblichen Bundeswettbewerb auf, unter dem Titel „Wer ist der größte Vaterlandsverräter?“. Bewerber sollten sich demnach „im Konzentrationslager Dachau“ melden, zu gewinnen seien „Ein Freiflug durch den Schornstein in Auschwitz“ oder ein „lebenslänglicher Aufenthalt im Massengrab“. Das Flugblatt solle an der Schule weithin bekannt gewesen sein, ebenso, dass Hubert Aiwanger als Verfasser dafür zur Verantwortung gezogen worden sei. Ein Lehrer habe ihn damals als überführt betrachtet, da Exemplare in seiner Schultasche gefunden worden seien. Keiner der Zeugen wolle jedoch namentlich genannt werden, aus Sorge vor möglichen dienstrechtlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen. Schilderungen weiterer Personen legten zudem nahe, dass Aiwanger als Schüler für seine rechtsextreme Gesinnung bekannt gewesen sei. Er habe unter anderem damit geprahlt, Reden Hitlers einstudiert oder dessen verbotenes Buch „Mein Kampf“ gelesen zu haben. Auch diese Darstellung habe Aiwanger zurückweisen lassen. Die Redaktion berichtet weiter, dass dem Politiker auch heute immer wieder vorgeworfen werde, sich weit am rechten Rand und gelegentlich darüber hinaus zu bewegen. Als jüngstes Beispiel nennt die Zeitung eine Rede in Erding, wonach die „schweigende Mehrheit“ sich „die Demokratie zurückholen“ müsse. Mehrere Personen beschweren sich beim Presserat über die Berichterstattung. Es handele sich um eine Diffamierungskampagne mit Prangerwirkung. Die Redaktion stelle Vermutungen als Fakten dar. Wer ein antisemitisches Flugblatt im Ranzen habe, müsse noch lange nicht dessen Verfasser sein. Einige Beschwerdeführer werfen der Redaktion vor, sie habe Aiwanger keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Ein Beschwerdeführer sieht die Unschuldsvermutung verletzt. In der Online-Überschrift („Aiwanger soll als Schüler antisemitisches Flugblatt verfasst haben“) werde ein Verdacht ausgesprochen, der sich später als falsch herausgestellt habe: Sein Bruder habe sich zu dem Flugblatt bekannt. Aiwangers Dementi sei aber erst hinter der Bezahlschranke erwähnt worden. Einige Beschwerdeführer sehen einen Mangel an Glaubwürdigkeit, da sich der Bericht lediglich auf Vermutungen von anonymen Zeugen stütze. Offenbar lägen auch keine eidesstattlichen Versicherungen vor. Es gebe nicht genügend Beweistatsachen, die eine Verdachtsberichterstattung gerechtfertigt hätten. Die zentrale Behauptung der Autorenschaft Aiwangers sei nicht belegt. Ferner wird darauf hingewiesen, dass Aiwanger damals noch minderjährig gewesen sei; außerdem sei die Schule ein geschützter Raum. Die Informationen hätten deswegen nicht veröffentlicht werden dürfen. Die Tat sei ohnehin schon verjährt. Zum Teil wird auch bestritten, dass das Flugblatt überhaupt antisemitisch gewesen sei. Von anderen wird kritisiert, dass die Zeitung mit ihrer Berichterstattung die Hetzschrift der Öffentlichkeit zugänglich gemacht habe. Weitere Vorwürfe lauten, dass die Redaktion Aiwangers damaliges Alter um ein Jahr zu hoch angegeben habe, dass der Bezug zu seiner angeblichen aktuellen rechten Gesinnung zu dünn sei, dass „Mein Kampf“ nie verboten gewesen und dass keine Einordnung durch Experten erfolgt sei. Ein Beschwerdeführer meint, dass Aiwanger schon wegen seiner Ausdrucksweise („z.T. holprig und unpräzise“) nicht der Verfasser des „in gewisser Weise raffiniert durchkomponiert(en)“ Flugblatts sein könne. Die Berichterstattung sei wohl nur mit einem unbedingten Verfolgungswillen zu erklären. Die Zeitung entgegnet, sie habe nicht behauptet, dass Hubert Aiwanger der Flugblatt-Verfasser gewesen sei, sondern habe lediglich mitgeteilt, dass er in diesem Verdacht gestanden und im mitgeteilten Maße als überführt gegolten habe.
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Unter der Überschrift „Brutaler Straftäter aus Psycho-Knast ausgebrochen“ berichtet eine Boulevardzeitung online darüber, dass ein Verbrecher aus dem Maßregelvollzug eines Klinikums „abgehauen“ sei und dass jetzt nach ihm gefahndet werde. „Unfassbar: Dem Straftäter gelang bereits am 9. August die Flucht. Doch erst jetzt, 14 Tage später, hielten die Behörden es für nötig, die Öffentlichkeit zu warnen. Wie konnte der Mann entkommen? Der kranke Kriminelle entwischte seinen Bewachern bei einem begleiteten Ausgang in den nahegelegenen Wald.“ - Der Presserat erhält dazu drei Beschwerden: von dem betroffenen Klinikum, von einem Landeskrankenhaus sowie vom Landesministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Nach ihrer Auffassung wirkt der Artikel stigmatisierend, ausgrenzend und diskriminierend. Damit werde Stimmung gegen psychisch erkrankte Menschen gemacht und ihnen Schaden zugefügt. Im Einzelnen wird die Wortwahl kritisiert: Der Maßregelvollzug sei kein „Psycho-Knast“, und die Beschäftigten seien keine „Bewacher“. Der Patient sei auch nicht „ausgebrochen“, einen Alarm habe es nicht gegeben. Die Wahrnehmung von Menschen mit psychischen Erkrankungen werde durch eine solche Berichterstattung verfälscht und negativ beeinflusst. Dadurch werde deren Bereitschaft eingeschränkt, frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen. - Nach Ansicht der Zeitung beziehen sich die Beschwerden vor allem auf Geschmacksfragen.
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Eine Boulevardzeitung berichtet online darüber, dass in Berlin die Leiche einer offenbar ermordeten Frau gefunden wurde. Im letzten Satz heißt es, dass der Tatort im Regenbogenkiez im Ortsteil Schöneberg liege, einem Zentrum der Berliner LGBT-Szene. Der Beschwerdeführer kritisiert den Hinweis auf die LGBT-Szene. Dieser habe mit dem Gegenstand der Berichterstattung nichts zu tun und sei diskriminierend. Die Zeitung sieht keine Verletzung des Pressekodex, da durch die Berichterstattung niemand wegen seines Geschlechts diskriminiert werde.
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Eine Tageszeitung veröffentlicht einen Leserbrief zu einem geplanten Mahnmal für die vom NS-Regime verfolgten Zeugen Jehovas. Darin heißt es, die Zeugen Jehovas seien nicht aus eigener Überzeugung Gegner und damit Verfolgte geworden. „Sie wurden vielmehr das Opfer zweier Diktatoren. Einmal Opfer des Hitler-Regimes und zum anderen Opfer ihres absolutistisch herrschenden amerikanischen Sektenführers Joseph Franklin Rutherford, der die Sekte von 1917 bis 1942 autoritär leitete. Dieser hatte 1934 in einem Anfall von Größenwahn 1934 Hitler einen Brief geschrieben und gedroht, dass sein Reich von Jehova vernichtet werde, wenn er die Zeugen Jehovas weiter verfolge. Die Antwort Hitlers: zunehmende Inhaftierung von Sektenmitgliedern in KZs […]. Hier waren sie allerdings von den SS-Bewachern begehrte Arbeitskräfte wegen ihrer Pflichterfüllung, Arbeitsamkeit und strenger Befolgung aller Befehle. (Quelle: M. Buber-Neumann: ‚Als Gefangene unter Stalin und Hitler‘). Buber-Neumann war Blockälteste im Bibelforscherblock Ravensburg.“ Die Zeugen Jehovas in Deutschland beschweren sich wegen Verstößen gegen die Pressekodex-Ziffern 2 (Sorgfalt), 9 (Schutz der Ehre) und 12 (Diskriminierungen). In der Vorprüfung des Falles beschränkt der Presserat das Verfahren auf die Ziffern 2 und 12. Hierzu heißt es in der Beschwerde, dass auch Leserbriefe der Sorgfaltspflicht des Publizierenden unterlägen. Der Leserbrief enthalte mehrere Tatsachenbehauptungen, die den historischen Fakten nicht entsprächen. Überlebende und Sachverständige hätten bestätigt, dass die Zeugen Jehovas geschlossen und aus religiöser Überzeugung Widerstand geleistet hätten. Das Widersetzen einer ganzen Grupp Zeugen Jehovas nicht diskriminiert -e von Menschen reduziere der Leserbriefautor auf „einen Anfall von Größenwahn“ eines Einzelnen. In der Tat habe Rutherford in einem Brief an Hitler die Beendigung der Verfolgung gefordert. Nach Ablauf eines Ultimatums hätten zehntausende Zeugen Jehovas weltweit Protestschreiben und Telegramme an Hitler geschickt. Ein Historiker habe dies als „Akt kollektiver und kompromissloser Selbstbehauptung“ bezeichnet. Es stimme auch nicht, dass die Zeugen Jehovas in den Lagern alle Befehle befolgt hätten. Sie hätten zum Beispiel alle Arbeiten abgelehnt, die mit der Rüstungsindustrie zu tun hatten, und sie hätten jüdische und andere Mithäftlinge unterstützt. Nach Aussage einer Historikerin hätten sie durch das permanente Infragestellen der SS-Macht deren besonderen Hass und Wut herausgefordert. Die Falschdarstellungen im Leserbrief seien (bewusst) diffamierend und befeuerten die Diskriminierung einer ganzen Opfergruppe. Die persönliche Gewissensentscheidung eines jeden Zeugen Jehovas, sich dem Hitler-Regime zu widersetzen, werde dem Individuum abgesprochen. Vielmehr beschreibe der Briefautor eine manipulierte Masse, als „Opfer“ ihres größenwahnsinnigen „Sektenführers“. Das sei stark ehrverletzend, vor allem für die mehr als 11.000 in den Gefängnissen und KZs inhaftierten Zeugen Jehovas, von denen mindestens 1.600 ermordet worden seien. Die Zeitung entgegnet unter anderem: Wenn die Zeugen Jehovas laut Gutachtern als einzige religiöse Gemeinschaft geschlossen Widerstand gegen den Nationalsozialismus geleistet hätten, dann sei dies eher ein Indiz dafür, dass nicht jedes Mitglied aus eigener Überzeugung, sondern die gesamte Gemeinschaft auf Veranlassung ihres autoritären Führers gehandelt habe.
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„Zappelige Kinder leiden oft unter lebensgefährlicher Krankheit“: Unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung darüber, dass bei zappeligen Kindern oft ADHS diagnostiziert werde. „Aber: bei einem großen Teil der mit ADHS-diagnostizierten Kinder liegt etwas ganz anderes zugrunde: Schlafprobleme!“ Dazu zähle unter anderem die sogenannte Schlafapnoe, also Atemaussetzer im Schlaf. Wenn diese Unterbrechungen der Sauerstoffzufuhr unbehandelt blieben, führten sie „im schlimmsten Fall sogar bis zum Tod.“ Die Zeitung zitiert dazu den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft Zahnärztliche Schlafmedizin: „Man geht davon aus, dass 40 Prozent dieser Kinder (die vermeintlich ADHS haben, Anm. d. Red.) gar nicht von Natur aus zappelig sind, sondern einfach nur schlecht schlafen.“ Der Beschwerdeführer kritisiert die Überschrift als absolut reißerisch. Sie entspreche nicht den Tatsachen. Der Bericht erwecke den Eindruck, als hätten 40 Prozent dieser Kinder kein ADHS, sondern eine tödliche Krankheit. Kein einziger Spezialist bestätige die Aussage dieses Zahnarztes. Dass Schlafapnoe eine tödliche Krankheit sei, entbehre jeglicher Grundlage. Sie könne, wie alle Krankheiten, tödlich sein, aber nur in den seltensten Fällen. Zudem sei es lächerlich zu behaupten, 40 Prozent aller diagnostizierten Kinder hätten kein ADHS, sondern eine Schlafapnoe. Hier werde eine persönliche Meinung als Tatsache verkauft, mit dem Zweck, betroffene Eltern zu verängstigen und Umsatz zu generieren. Die Zeitung hält ihre Berichterstattung nicht für unangemessen sensationell.
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Eine Tageszeitung berichtet zweimal über Vorwürfe gegen den Gründer und langjährigen Chefredakteur eines populärwissenschaftlichen Magazins: Er soll möglicherweise Spendengelder zweckwidrig verwendet haben. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte er angekündigt, ein Redaktionsteam mit ukrainischen Journalistinnen und Journalisten aufzubauen, die teils in der Ukraine, teils am Sitz des Magazins arbeiten sollten. Im ersten der beiden beanstandeten Zeitungsberichte ist von 20 ukrainischen Kollegen die Rede. Parallel dazu habe das Magazin eine große Spendenaktion gestartet. Der Chefredakteur habe dazu auf Twitter geschrieben: „Ihr spendet 190.000 €, wir zahlen erste Gehälter in die Ukraine“. Bereits in der ersten Woche sei diese Summe eingegangen, inzwischen seien es 310.000 Euro. Inzwischen aber hätten die ehemalige Leiterin der neuen Ukraine-Redaktion und einer ihrer Kollegen schwere Vorwürfe erhoben: Gegenüber einem Medienmagazin hätten sie berichtet, dem Chefredakteur sei es nur um Eigen-PR gegangen. Er habe lediglich die Illusion einer Hilfsorganisation für ukrainische Journalisten geschaffen. Gehälter seien ausgeblieben, Artikel ukrainischer Kollegen seien nicht veröffentlicht worden, dann habe es Kündigungen gegeben. Statt behaupteter 41.000 Euro seien in keinem Monat mehr als 20.000 Euro für Gehälter und Honorare in die Ukraine-Redaktion geflossen. Es hätten auch nicht so viele Journalisten dort mit Verträgen gearbeitet, wie vom Magazin behauptet. „Ich glaube, er hat uns benutzt, um Geld zu sammeln“, so der Vorwurf der Ukrainerin. Die gesammelten Gelder könnten in den Bau einer geplanten Journalistenschule des Magazins geflossen sein. Jedenfalls seien 55.000 Euro der Ukraine-Spenden für ein Geflüchtetenheim ausgegeben worden, das das Magazin in einem Trakt im Erdgeschoss der geplanten Journalistenschule errichtet habe. Der beschuldigte Magazinchef habe die Vorwürfe inzwischen zurückgewiesen, aber bekanntgegeben, dass er die operative Geschäftsführung und die Chefredaktion abgeben werde. Am Folgetag schreibt die Tageszeitung, dass dem Magazin nun „Ärger mit Behörden und Spendern“ drohe. Ein Rechtsanwalt wird mit den Worten zitiert, dass der Tatbestand des Betruges und der Untreue denkbar sei, falls die Spenden tatsächlich nicht für den ursprünglich angegebenen Zweck verwendet worden seien. Auch zivilrechtliche Forderungen seien möglich. Bei der Staatsanwaltschaft, so die Zeitung weiter, lägen jedoch keine Anzeigen vor. Für Ermittlungen von Amts wegen seien die Hinweise zu unkonkret. Beschwerdeführer ist der zurückgetretene Magazin-Chefredakteur. Er sieht in den Berichten Verstöße gegen die Wahrhaftigkeit und die Sorgfaltspflicht. Darin werde der falsche Verdacht erweckt, Spenden für die ukrainischen Journalisten seien zur Finanzierung der von ihm geplanten Journalistenschule zweckentfremdet worden. Die Redaktion habe ihm nur wenige Stunden Zeit für eine Stellungnahme gegeben. Statt auf seine Antwort zu warten, habe sie den ersten der beiden Artikel veröffentlicht und die ungeprüften Behauptungen von zwei ukrainischen Journalisten übernommen. Die beiden seien die einzigen von 40 Mitarbeitern des Projekts, die derartige Vorwürfe erheben würden. In dem Folgeartikel heiße es: „Womöglich können Spender ihr Geld zurückfordern“; auch von möglichen strafrechtlichen Ermittlungen sei die Rede. All dies sei jedoch frei erfunden, kein einziger Spender habe sein Geld zurückverlangt. Auch drohten keine strafrechtlichen Ermittlungen. Die Berichterstattung sei eine Kampagne. Die Zeitung habe keine Quellen oder Beweise liefern können. - Inzwischen hat der Magazinchef gegen die Zeitung eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach darf sie nicht behaupten, dass das Magazin in keinem Monat mehr als 20.000 Euro für Gehälter und Honorare für das Ukraine-Projekt ausgegeben habe, und sie darf nicht den Verdacht erwecken, dass Spenden in den Bau der geplanten Journalistenschule geflossen seien. Die Zeitung spricht von einer zulässigen Verdachtsberichterstattung.
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„Flugblatt-Skandal in Bayern: Dumm, dümmer, Hubert Aiwanger“: So überschreibt eine Tageszeitung ihren Online-Kommentar zu einer Affäre um den bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. In dessen einstiger Schultasche war ein antisemitisches Flugblatt gefunden worden. Als der Vorfall nach 35 Jahren jetzt von einer überregionalen Zeitung enthüllt wurde, erklärte Aiwangers Bruder Helmut, er und nicht Hubert sei der Flugblatt-Verfasser gewesen. Dazu heißt es in dem strittigen Zeitungskommentar unter anderem: „Es wird sehr durchsichtig: Als Verfasser tritt nun der Bruder des stellvertretenden Ministerpräsidenten ins Rampenlicht. Der Büchsenmacher Helmut Aiwanger. Hubert und Helmut. Das hätte sich kein Drehbuchschreiber für eine seichte Telenovela besser einfallen lassen können, wo der eine Bruder bei einem Unfall stirbt und der andere dann die hinterbliebene Freundin des anderen bekommt. Helmut stirbt also nun den öffentlichen Märtyrer-Tod. Das alles, um seinen Bruder Hubert zu schützen?“ Wenn jetzt der Presserat darüber nachdenke, die Verdachtsberichterstattung der überregionalen Zeitung zu überprüfen, wäre das „eine Farce“ und „eine Niederlage für den unabhängigen und freien Journalismus“. Nach Ansicht des Beschwerdeführers wird in dem Kommentar behauptet, dass Helmut Aiwanger mit der Erklärung zu seiner Autorenschaft gelogen habe. Dies sei eine nicht belegte Tatsachenbehauptung. Die Frage, ob Helmut Aiwanger seinen Bruder Hubert schützen wolle, sei ein Geraune, wonach dunkle Geheimnisse Helmut Aiwanger zu einer Lüge bewogen haben könnten. Außerdem bestreitet der Beschwerdeführer, dass das Flugblatt antisemitisch und eine Hetzschrift sei. Es sei zwar menschenverachtend, schüre aber keinen Hass gegen Juden. Ferner sieht er die Arbeitsweise des Presserats falsch wiedergegeben und unzulässig in Frage gestellt. - Bereits im Vorprüfungsverfahren weist der Presserat die Beschwerde als offensichtlich unbegründet zurück. Denn der eindeutig als Meinungsstück gekennzeichnete Artikel bewertet lediglich den Umgang Hubert Aiwangers mit der Flugblatt-Affäre und stellt keine falschen Behauptungen in den Raum.
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„Aiwangers Flugblatt in KZ-Gedenkstätte Dachau als ‚Negativbeispiel‘ aufgetaucht“: Unter dieser Überschrift greift das Onlineportal eines Nachrichtenmagazins eine Affäre um den Politiker Hubert Aiwanger auf. Eine überregionale Tageszeitung hatte enthüllt, dass einst in Aiwangers Schultasche ein antisemitisches Flugblatt gefunden wurde. Nach Ansicht des Beschwerdeführers erweckt der Artikel den Eindruck, dass der Politiker Urheber des Flugblatts gewesen sei, obwohl er dies abstreite und sein Bruder sich als der tatsächliche Verfasser offenbart habe. Wenn die Redaktion ohne Beweise und ohne Einschränkung von „Aiwangers Flugblatt“ spreche, sei dies grob irreführend und verletze Aiwangers Persönlichkeitsrechte. Der Presserat weist die Beschwerde bereits im Vorprüfungsverfahren zurück. Denn die Redaktion hat sauber gearbeitet. So behauptet sie keineswegs, das Flugblatt stamme von Hubert Aiwanger, sondern macht gleich im ersten Satz deutlich, dass sein Bruder sich dafür verantwortlich erklärt hat. Auch die Überschrift ist presseethisch in Ordnung und verstößt weder gegen das Wahrhaftigkeitsgebot nach Ziffer 1 noch gegen die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex. Denn es gibt genügend Anknüpfungspunkte, warum man von „Aiwangers Flugblatt“ sprechen kann. Einerseits, weil sein Bruder Helmut sich als Urheber bekannt hat; andererseits aber auch, weil die gesamte Flugblatt-Affäre selbstverständlich Hubert Aiwanger betrifft. So hat dieser zugegeben, das Flugblatt in seiner Schultasche dabeigehabt zu haben, und er hat sich dazu auch öffentlich geäußert. Gegen die Zurückweisung in der Vorprüfung legt der Beschwerdeführer Einspruch ein. Nicht schon im ersten Satz, sondern erst im zweiten Satz gehe der Artikel auf die Urheberschaft für das Flugblatt ein.
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