Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

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Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Namensnennung

Glosse

Ein Veranstaltungsmagazin nimmt zwei Berichte über Kunstausstellungen und eine Buchbesprechung in der örtlichen Zeitung zum Anlass, den Autor der Beiträge zu glossieren. Unter der Überschrift »Dr. Dudrop's arschkaltes Apfelmus - Über das allmähliche Verfestigen des Schwachsinns beim Schreiben« werden Textprobe vorgestellt und als »grauenvoll« und »gräulich« bezeichnet. Der salbadernde Oberphilosoph sei bei nächster Gelegenheit mit einem gezielten Arschtritt in irgendeine Metropole der Unterwelt zu befördern. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat beklagt der Betroffene schwere Verunglimpfung: Zitate würden aus dem Zusammenhang gerissen und dadurch entstellte Die Zeitschrift gibt zu dem Vorwurf drei Stellungnahmen ab und fordert den Presserat auf, sich einfach diejenige auszusuchen; die ihm am besten passt. In allen drei Stellungnahmen wird der Beschwerdeführer mit deutlichen Worten in seinen beruflichen Fähigkeiten abqualifiziert. (1992)

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Namensnennung

Eine Zeitschrift berichtet über zwei Brüder, die rechtsextreme Schallplatten verkaufen. Einer der beiden beschwert sich beim Deutschen Presserat, weil in dem Beitrag sein Name genannt und das amtliche Kennzeichen des auf Ihn zugelassenen Fahrzeugs wiedergegeben wird. Die Redaktion äußert sich nicht. (1993)

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Meinungsäußerung

Der Kommentar in einer Tageszeitung bestreitet, dass es nach 1945 in Deutschland Fremdenhass oder Rassismus gegeben hat. Der Autor spricht von einer »Asyllüge«. Ausländerfeindliche Aktionen werden folgendermaßen kommentiert: »Was dann in Hoyerswerda, Rostock und in 100 anderen Orten geschah; war weniger Ausdruck politischen Bekenntnisses als bewusster Tabuverstoß jugendlicher Rowdies gegen die Gesellschaft und das von ihrer - vermeintlichen - Elite verhängte Asyldiskussionsverbot«. Es wird über die Behandlung von Flüchtlingen in anderen Ländern berichtet; wo wesentlich rigoroser als in Deutschland vorgegangen werde. In Anspielung auf Demonstrationen und Lichterketten gegen Ausländerfeindlichkeit in der Bundesrepublik ist von einem »Phantom der Ausländerfeindlichkeit« die Rede, »das es gar nicht gibt«. Wörtlich heißt es: »Vom Kindergarten bis zur Hochschule, vom Arbeitslosen bis zur Rentnerin - derlei kommandierte Umzüge sind nach der Art der Nazis oder Kommunisten ...«: Ein Leser des Blattes findet die Äußerungen des Kommentators so »ungeheuerlich«; dass er den Deutschen Presserat um eine Stellungnahme ersucht; ob und inwieweit durch den Kommentar der Pressekodex verletzt sein könnte. Der Autor benutze die offene Lüge als Stilmittel: Täter und Opfer würden in dem Kommentar planmäßig vertauscht. Vor allem die Behauptung, dass es Ausländerfeindlichkeit nach 1945 nie mehr gegeben habe; lässt der Beschwerdeführer nicht gelten. Die Veröffentlichung erfülle die erforderlichen Kriterien eines Kommentars, entgegnet die Redaktion. Dieser argumentiere aus subjektiver Sicht und verfolge den Zweck; dem Leser eine distanzierte Haltung zu den jahrelangen Versäumnissen der deutschen Asylpolitik zu vermitteln und dabei zu verdeutlichen, dass auf die große Mehrheit des deutschen Volkes der Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit sowenig oder soviel zutreffe wie für andere Nationen auch. (1993)

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Stasi-Kontakte

Ein Nachrichtenmagazin beschäftigt sich mit der DDR-Vergangenheit einer Landtagsabgeordneten. Unter der Überschrift »Blockflöte räumte MfS Zentrale auf« wird behauptet, dass in der Zeit Ihrer Mitwirkung als Delegierte eines »DDR-Bürgerkomitees zur Auflösung der Staatssicherheit« Akten spurlos verschwunden seien. Die Zeitschrift informiert über eine angebliche enge Zusammenarbeit der Bürgerrechtlerin mit einem Stasi-General und schreibt, dass die Politikerin jetzt den Vorstoß unternommen habe, alle einstigen Stasi Angehörigen in Zukunft die Ausübung höchster Staatsämter zu ermöglichen. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat weist die Landtagsabgeordnete alle Unterstellungen zurück. Bis zur Wende sei sie parteilos gewesen. Den General habe sie höchstens dreimal aus dienstlichem Anlass getroffen. Das Archiv habe sie niemals eigenmächtig betreten. Ihre angeblichen Erklärungen seien unzutreffend: Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung: An der Richtigkeit der Unterlagen und der Aussagen von Zeitzeugen bestehe kein Zweifel. (1993)

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Zitat

Bearbeitung von Fotos

Mit einem Bericht über Auswüchse im Pferdesport weist eine Fernsehillustrierte auf eine Fernsehsendung hin, die dem Leiden von Pferdereim Reitsport gewidmet ist. Unter der Überschrift »... denn Pferde leiden stumm« wird der Pferdesport als ein »Verschleißsport« bezeichnet. Pferde würden blutig geschlagen, blutig sporniert und auf andere Weise gequält. Das Durchschnittsalter eines Pferdes betrage heute sieben Jahre. Dabei könne ein Pferd, das gut gepflegt und geritten werde, mindestens 25 Jahre alt werden. Der Bericht kritisiert die mangelhafte reiterliche Ausbildung in der Bundesrepublik. Es gebe nur 1.358 Berufsreitlehrer für rund zwei Millionen Reiter. Es sei niemand da, der korrekt unterrichte. Aufgemacht ist der Text mit dem Foto eines Pferdekopfes mit blutendem Maul und Speichelfluss. Eine Marketinggesellschaft, die für den Reitsport arbeitet, wendet sich an den Deutschen Presserat. Es handele sich hier um einen tendenziösen Text, der Assoziationen zwischen Rennpferden und »normalen« Reitpferden lanciere, die so nicht gelten könnten: Es würden für diesen Text Statistiken verwendet, aber offensichtlich bewusst falsche Schlussforderungen gezogen. Das Foto des Pferdes sei vermutlich retuschiert worden. Die Zeitschrift kann belegen, dass das Foto nicht retuschiert worden ist. Sie legt auch Quellen für die strittigen Behauptungen im Text vor. Der Bericht sei eingehend recherchiert. (1993)

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Wahrheitsgehalt

Lawinenunglück in den Tiroler Bergen: Ein deutscher Industrieller, zwei seiner Kinder und ein Freund werden unter sieben Meter Schnee begraben. Eine Boulevardzeitung berichtet in großer Aufmachung über die Tragödie. Auf der Titelseite befindet sich ein Foto des verunglückten Konzernchefs sowie die Aufnahme eines offensichtlich Toten im Leichensack. Ein Angehöriger der Familie bemängelt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat das Foto des Toten im Leichensack. Es verletze in menschenverachtender Weise die Gefühle der Angehörigen und die Würde des Toten. Auch die Behauptung im Text, der Verunglückte habe »steif gefroren« im Lawinenschnee gelegen, sei mit der Achtung der Menschenwürde nicht vereinbar. Der Beschwerdeführer wendet sich auch gegen die Formulierung »Niemand soll die Gesichter der Lawinen-Opfer sehen - es sind keine Gesichter mehr«. Er berichtet, dass er nach dem Unglück die Toten aufgebahrt gesehen habe und diese keineswegs entstellt gewesen seien. Schließlich beklagt er die Veröffentlichung der Bilder zweier weiterer Opfer und einer überlebenden Tochter der Familie. Die Redaktion ist sich keiner Schuld bewusst. Die Leiche im Sack sei verhüllt gewesen. Dies sei auch in der Unterschrift zum Bild erläutert worden. Die Behauptung, die Leichen seien »steif gefroren« gewesen, treffe zu. Nach der Bergung hätten sie über Nacht am Unfallort liegen gelassen werden müssen. Eine Nachrecherche habe ergeben, dass die Information, wonach die Gesichter der Lawinen-Opfer entstellt gewesen sein sollen, falsch war. Zu dem Zeitpunkt der Berichterstattung habe aber die Familie bereits gewusst, dass die Gesichter nicht entstellt wären. Die Veröffentlichung der Fotos sei zulässig gewesen. (1993)

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Bundesverdienstkreuz

Eine Tageszeitung kritisiert; dass ein Landtagsabgeordneter für die umstrittene Rettung von 42 Waisenkindern aus Sarajewo mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet werden soll: Dabei wird u. a. über die nicht erfolgte finanzielle Absicherung der damaligen Aktion berichtet. In einem nebenstehenden Kommentar werden Namen zwielichtiger Personen genannt, die gleichfalls Träger des Sundesverdienstkreuzes sind. Der Abgeordnete beklagt sich in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass er mit Kriminellen in Verbindung gebracht wird. Die Redaktion entgegnet, sie habe sorgfältig recherchiert: Sie behaupte ausschließlich Tatsachen. (1993)

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Schleichwerbung

Das Freizeitmagazin einer Lokalzeitung enthält redaktionelle Beiträge und Anzeigen mit gleichem Bezug. Ein Zweispalter schildert die neuen Attraktionen eines Freizeitparks. In Foto und Text wird ferner ein Ponyhof vorgestellt. In zwei Anzeigenspalten daneben werden beide Unternehmen in Anzeigen präsentiert. Die Chefredakteurin einer Fachzeitschrift bittet den Deutschen Presserat um Überprüfung. Sie beanstandet, dass die Anzeigenkunden sogar in den Schlagzeilen genannt werden, und vermutet einen Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, die Texte seien durch die Redaktion im Ganzseitenverfahren unabhängig von der individuellen Anzeige umbrochen worden: Erst die spätere Hinzufügung der Anzeigen durch die Technik habe zu dem eindeutigen Verstoß geführt. (1993)

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