Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Recherche

In zwei Ausgaben beschäftigt sich eine Zeitschrift mit zwei Ärzten; die nicht nur Mittäter bei Verhören durch den Staatssicherheitsdienst der DDR, sondern auch Zeugen von Verbrechen gewesen seien. Unter Berufung auf einen ehemaligen Stasi-Offizier teilt die Autorin des Beitrages mit, beide Ärzte seien gestorben, weil sie aussteigen wollten: Sie hätten als Psychiater im Dienst der Stasi gestanden, seien inoffizielle Mitarbeiter für einen besonderen Einsatz gewesen: »Sie hatten die Aufgabe, vermeintliche Staatsverräter durch Medikamente so zu beeinflussen, dass ihnen bei Verhören und Informationen Geständnisse entlockt werden konnten.« Die Tochter eines der beiden Ärzte erhebt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Sie sieht den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Die Durchsicht seiner Stasi Akten habe keinerlei Hinweise ergeben, dass ihr Vater an solchen Verbrechen beteiligt gewesen wäre. Die Verfasser der Artikel verweisen auf umfangreiche Recherchen, die ein übereinstimmendes Bild ergeben hatten. (1991)

Weiterlesen

Öffentliches Interesse

Ein Heimat- und Verkehrsverein beklagt sich beim Deutschen Presserat über die Berichterstattung der örtlichen Zeitung, die die Glaubwürdigkeit seines Vorsitzenden in Zweifel ziehe. In zwei Berichten wird die Verwendung staatlicher Mittel für die Denkmalsanierung durch den Verein thematisiert. Vom fehlenden Bauantrag und Verwendungsnachweis, von einem denkmalschützerisch tragwürdigen Objekt und von Klüngel auf der Parteischiene Ist die Rede. Der Vorstand veranlasst eine Gegendarstellung: Die Zeitung sieht ihren Vorwurf merkwürdigen Zuschussgebarens trotz der Gegendarstellung belegt. (1993)

Weiterlesen

Namensnennung

Eine Lokalzeitung berichtet, dass eine Zivilkammer des Landgerichts die Kündigungsschutzklage eines ehemaligen Geschäftsführers und Gesellschafters eines örtlichen Warenhauses als unbegründet abgewiesen habe. Ein Strafverfahren wegen Diebstahls laufe noch. Das Pikante an dem Fall: Der Betroffene soll das eigene Kaufhaus bestohlen haben. Die Zeitung zeigt ihn im Foto und erwähnt, dass er vor allem durch sein Engagement für den heimischen Regionalligisten im Handball bekannt geworden sei. Der Geschäftsmann beschwert sich beim Deutschen Presserat. Durch die Berichterstattung sei sein Ansehen als erfolgreicher Geschäftsführer und Sponsor ungerechtfertigt zerstört worden. Die Zeitung weist darauf hin, dass das Kaufhaus drei Tage vor der Veröffentlichung eine Presseinformation herausgegeben hat, in der der Beschwerdeführer ausdrücklich mit Namen und Position genannt und in der die Diebstahlhandlung unter Bezugnahme auf das Urteil detailliert dargestellt wird. (1993)

Weiterlesen

Prangerwirkung

Mit der Schlagzeile »Stell dir vor, es klingelt, und deine Vergangenheit steht draußen« berichtet eine Tageszeitung über ehemalige Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit. Einer der Mitarbeiter, der in einem Foto vorgestellt wird, beschwert sich beim Deutschen Presserat. In dem Text wird sein voller Name genannt. Und das Gehalt; das er vom MfS bezogen haben soll, ist gleichfalls erwähnt. Der Mann fühlt sich durch die Veröffentlichung verächtlich gemacht. Er widerspricht der Zeitung, wonach er aus Furcht; von der Vergangenheit eingeholt zu werden, sich in seiner Wohnung versteckt habe und in Angst lebe. Die in dem Beitrag verbreitete Behauptung, er habe sich zunächst nicht einmal an die Tür gewagt, sondern seine Frau vorgeschickt, sei erlogen. Seine Lebensgefährtin habe lediglich die Tür geöffnet, ohne zu wissen, wer sich davor befinde. Zwei Herren hätten sich nicht vorgestellt und wegen der herrschenden Dunkelheit habe sie die Haustür wieder geschlossen. Daraufhin habe er, der Beschwerdeführer, sich an die Tür begeben und diese ahnungslos geöffnet. Dabei sei er überfallartig von einem der beiden Unbekannten mehrmals mittels Blitzlicht fotografiert worden. Die Männer hätten versucht; die Tür nach außen aufzuziehen und einzudringen. Daraufhin habe er erschrocken reagiert und die Tür schnell wieder zugezogen. Die Redaktion hält die Beschwerde beim Deutschen Presserat für unbegründet. Die Reporter hatten sich bei ihrem Besuch korrekt vorgestellte Der Beschwerdeführer habe sich jedoch jedem Gespräch verweigert. (1993)

Weiterlesen

Vorverurteilung

Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Polizeieinsatz, in dessen Verlauf ein junger Mann durch einen Polizeibeamten erschossen wurde. Der Leiter des zuständigen Polizeipräsidiums verwahrt sich in einer Beschwerde an den Deutschen Presserat gegen die seiner Ansicht nach unsachliche, tendenziöse und verletzende Berichterstattung. Es sei richtig, dass bei der Verfolgung durch die Polizei ein junger Mann sein Leben verloren habe. Dies rechtfertige aber nicht, zu einem Zeitpunkt; zu dem niemand über den Geschehensablauf Näheres sagen konnte, zum einen von einem »Todesschützen« zu sprechen und zum anderen einem Beamten völlig unqualifiziert mit der Überschrift »Er kam, sah und schoß« Rambo-Methoden zu unterstellen. Die Redaktion entgegnet, die Identität des Beamten nicht gelüftet und Missverständnisse in Überschrift und Text in einem Folgebericht ausgeräumt zu haben. (1993)

Weiterlesen

Geschmacksfrage

Im Sonderdruck einer Zeitschrift über Büromöbel findet sich der Satz »An einem einfachen Tisch kann man essen und trinken, zuhören, parlieren, diskutieren, Blumen beschneiden, töpfern womöglich und vielleicht auch, wenn man geübt ist, eine Frau beschlafen«. Kommunale Frauenbüros und - beauftragte sowie das Bundesministerium für Frauen und Jugend beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie sehen in der Passage eine regelrechte Aufforderung zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und damit die Menschenwürde verletzt. Der Verlag lässt wissen, dass der Sonderdruck aufgrund des Frauenprotests nicht weiter verteilt, sondern ohne den Halbsatz neu aufgelegt wurde. Außerdem sei das Büro nicht die Insel der Seligen, »bei deren Betreten all das, was an den sonstigen 16 Stunden stattfindet, an der Garderobe abgegeben wird«. (1992)

Weiterlesen

Diskriminierung von Ausländern

Eine Lokalzeitung berichtet über Zustände in Asylbewerberheimen der Stadt: »Rumänen prügeln Albaner und umgekehrt, Serben gegen Kroaten und Bosnier ... und was sonst noch an Kriminellen sich so dabei finden mag.« In Anspielung auf vorangegangene Demolierungen in einem instandgesetzten Hotel schließt der Artikel mit der Frage, wie lange der Wähler diesem kostenträchtigen Treiben noch zusehen werde. Ein Leser des Blattes stellt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat fest, eine kritische Presse finde nach seinem Dafürhalten dort ihre Grenzen, wo sie sich bewusst und gezielt gegen ethisch-moralische Grundsätze und die die freiheitlich demokratische Grundordnung prägende Würde aller Menschen richte. Eine Jugendgruppe sieht in der Veröffentlichung eine rechtsradikale Meinungsmache: Der Autor des Beitrags rechtfertigt seinen Hinweis auf Kriminelle mit Erfahrungen aus dem eigenen Umfeld. Ihm gehe es darum, der Bevölkerung in einem kommentierenden Artikel zu zeigen, wohin die Versäumnisse der Verwaltung führen könnten. Solange die Parteien trotz des Asylkompromisses nicht bereit seien, ihre Kontroversen dazu endlich beizulegen, werde die Presse gezwungen sein, zu den durch den übermäßigen Zustrom von Flüchtlingen entstandenen Sicherheitsrisiken des Bürgers nachdrücklich Stellung zu nehmen. Das werde die Zeitung auch weiterhin tun. (1993)

Weiterlesen

Beschreibung eines Arzneimittels

Eine Frauenzeitschrift behauptet von einem verschreibungspflichtigen Rheumamedikament, der Wirkstoff Methotrexat wirke schneller, sei besser verträglich. Bereits eine Tablette pro Woche reiche aus, um chronische rheumatische Gelenkentzündungen nach vier bis zwölf Wochen deutlich zu lindem. Eine Apothekerfachkommission sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen Ziffer 14 des Pressekodex und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Redaktion zitiert eine Reihe von Fachblättern als Quellen. (1993)

Weiterlesen

Anpreisung eines Allheilmittels

Eine Frauenzeitschrift preist ein neues »Supervitamin«. Unter Nennung der jeweiligen Quellen (Zeitschriften, Wissenschaftler) behauptet der Artikel; das neue Wundermittel beuge Krebs, Herzkrankheiten, Arthritis und Arterienverkalkung vor, könne das Leben um bis zu 15 Jahre verlängern, behebe Asthma; Bronchitis, Erkältungen und Allergien. Weiter heißt es: »Frauen, die ... regelmäßig nehmen; sollen leistungsfähiger und leichter schlank werden.« Als weitete Wirkungen werden u. a. genannt: Kräftiges Haar, besseres Sehen, straffe Haut, Schutz vor Parodontose, gestärktes Herz, Hilfe bei Cellulitis; jeweils mit Quellenverweis sowie Erklärung möglicher Wirkungen: Nebenwirkungen seien bislang nicht bekannt: Der Bericht endet mit der Empfehlung, das Präparat beim Apotheker vorzubestellen aufgrund der starken Nachfrage bei der Markteinführung in den USA. Außerdem wird die Pharmazentralnummer genannt. Eine Apothekerfachkommission beschwert sich beim Deutschen Presserat. Das angebliche Wundermittel, seit längerer Zeit schon verwendet, habe »mit Sicherheit« nicht de geschilderten Wirkungen: Die Berichterstattung sei geeignet, falsche Hoffnungen zu wecken. Die Redaktion entgegnet, die Beschwerdeführerin gehe irrig davon aus, dass es sich bei dem Präparat um ein normales Calciumascorbat handele; das unter anderer Bezeichnung schon länger zu erhalten sei. Tatsächlich sei das Mittel jedoch aktuell auf den Markt gekommen und habe völlig andere Wirkungen. (1993)

Weiterlesen

Satire

Das Titelbild einer Satirezeitschrift zeigt den früheren Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Björn Engholm, in der Badewanne seines toten Amtsvorgängers Uwe Barschel. Der Schleswig-Holsteinische Landtag; vertreten durch seine Präsidentin, und drei Leser des Blattes legen Beschwerde beim Deutschen Presserat ein: Sie sehen die Menschenwürde Engholms und dessen Familie sowie Barschels und dessen Hinterbliebenen in unverantwortlicherweise verletzt: Wer Satire wörtlich nehme, entgegnen die Anwälte des Verlags; habe Satire nicht verstanden. Satire arbeite ihrer Natur gemäß mit Übertreibungen; Verzerrungen und Verfremdungen. Die Zeitschrift will ihr Titelbild als Ansprechung darauf verstanden wissen, dass die Kieler Affären nicht vereinfacht schwarz-weiß zu sehen und nicht so simpel in Täter- und Opferpartei zu scheiden sind. Die Botschaft dieser bildhaften Assoziation lasse sich in die Worte fassen; es zahle sich bei Politikern nicht aus, sich moralisch über andere zu erheben: Irgendwie seien sie alle anfechtbar. (1993)

Weiterlesen