Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6642 Entscheidungen
In der Lokalzeitung steht’s zu lesen: Wieder einmal musste die Polizei vor dem Roma-Lokal in der Jacques-Offenbach-Straße aktiv werden. An zwei Abenden – so die Zeitung – hatten die Beamten zugegriffen. Von Anwohnern war ihnen nämlich der Verkauf von Textilien aus einem Kofferraum heraus gemeldet worden. Beim Eintreffen der Polizei fanden zwar keine Verkaufsaktionen mehr statt, doch entdeckten die Beamten im Kofferraum eines vor dem Lokal geparkten Wagens an beiden Abenden jeweils zehn Hosen. Nach Angaben des Polizeisprechers besteht der Verdacht, dass es sich bei den Textilien entweder um Diebesbeute oder um Hehlerware handelt. Wie die Zeitung mitteilt, hatten Anwohner der Straße bereits Wochen zuvor von florierenden Kofferraum-Geschäften vor dem Lokal berichtet. Die Gaststätte war daraufhin zunächst ergebnislos observiert worden. Der Bericht schließt mit der Mitteilung des Polizeisprechers, dass die Ermittlungen andauern. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma spricht in einer Sammelbeschwerde beim Deutschen Presserat von einer diskriminierenden Pressepraxis. Seiner Auffassung nach hätte die Gaststätte nicht als Roma-Lokal bezeichnet werden dürfen. Die Chefredaktion der Zeitung hält die Beschwerde dagegen für unbegründet. Sie weist darauf hin, dass in dem beanstandeten Bericht aus guten Gründen von einem Roma-Lokal die Rede gewesen sei. Schließlich handele es sich um einen stadtbekannten Treff dieser “schutzbedürftigen Gruppe”. Das Lokal sei nach massiven Klagen der Anwohner über Lärm, Schlägereien und Anpöbeleien bekannt geworden. Ordnungsamt und Polizei seien der Lage nicht Herr geworden, wie sodann in einigen Artikeln berichtet worden sei. (1999)
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Unter der Überschrift “Städtepartnerschaft” kommentiert eine Regionalzeitung das Verhalten eines Grünen-Stadtverordneten, der kritisiert hatte, dass ein ehemaliger Bürgermeister und jetziger Ehrenbürger der Stadt auf Kosten der Gemeinde in eine Partnerstadt reise. Dem Betroffenen, der als Beamter im offenen Strafvollzug arbeitet, wird vorgehalten, dass das Einfangen von gewalttätigen Häftlingen, die in den heimischen Vollzugsanstalten mit dem Zellenschlüssel in der Tasche ein- und ausspazierten, auch eine Verschwendung von Steuergeldern sei. Der Stadtverordnete führt in seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat an, dass in dem Kommentar völlig unbegründet und zusammenhanglos ein politischer Sachverhalt mit angeblich realen beruflichen Verfehlungen in Verbindung gebracht werde. Dies verletze ihn in seiner Ehre. Die Chefredaktion des Blattes erklärt, dass auch sie mit der Schlusspassage des Kommentars nicht einverstanden sei. Bereits wenige Tage nach Erscheinen des Textes habe man einen – ursprünglich als Gegendarstellung gedachten – Leserbrief des Beschwerdeführers (mit dessen Einverständnis) veröffentlicht. Darin nehme der Betroffene ausführlich Stellung zu dem Kommentar. Zu der Frage, wie es überhaupt zu einer gedanklichen Verbindung mit der Flucht von Häftlingen kommen konnte, teilt die Chefredaktion mit, dass am selben Tag auf der Lokalseite ein Bericht über die Festnahme eines geflohenen Häftlings erschienen sei. Nach der durch einen Leserbrief sofort erfolgten Veröffentlichung der Richtigstellung sei man davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer die Angelegenheit als erledigt betrachte. (1999)
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In einem Kommentar und in einem Leitartikel nimmt der Chefredakteur einer Regionalzeitung Stellung zu einem Verbrechen im Verbreitungsgebiet: Ein Türke hat sieben Landsleute erschossen. Unter anderem ist in beiden Beiträgen von einer “Kultur der Rache” bzw. von einer “Schreckenskultur der Rache” die Rede. Diese sei eine Gefahr für das christliche Abendland wie “einst die Pest”, heißt es in dem Kommentar. Eine Leserin legt beide Veröffentlichungen dem Deutschen Presserat vor. Der sich in den Kommentaren spiegelnde Fremdenhass sei beängstigend, mache aber auch sehr wütend. Gerade von der Berufsgruppe der Journalisten sollte man erwarten können, dass vorhandene Feuer nicht geschürt werden, und schon gar nicht so. Die Chefredaktion der Zeitung führt dazu in ihrer Stellungnahme aus, dass sich in zahllosen Fällen schwerer Kapitalverbrechen namentlich Täter aus dem islamischen Kulturkreis in Vernehmungen immer wieder ausdrücklich auf ein “Recht der Rache” berufen. Immer wieder müsse die Presse in Deutschland über Verbrechen berichten, die von einer besonderen Brutalität und Menschenverachtung vor allem von Tätern aus islamischen Herkunftsländern zeugen. Die Medien seien verpflichtet, über die Entwicklungen und unabweisbar bestehenden Bedrohungen des sozialen Friedens und der inneren Sicherheit zu berichten. (1999)
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Unter der Überschrift “Mörder-Wahn” kommentiert eine Lokalzeitung den Amoklauf eines Türken, dem sieben Menschen zum Opfer fallen. In dem Beitrag ist folgende Passage enthalten: “Was kaum wahrgenommen oder bewusst verdrängt wird: Mitten in unserem wohl nur noch ehemals christlichen Abendland breitet sich eine fremde, waffenstrotzende ‚Kultur der Rache‘ aus wie einst die Pest. Sogar ganze Familien werden buchstäblich hingerichtet. (...) Was alles muss eigentlich passieren, damit etwas Wirksames dagegen geschieht?” Eine Leserin nimmt Anstoß an diesen Formulierungen und wendet sich an den Deutschen Presserat. Sie ist der Meinung, dass der Beitrag Vorurteile schürt. Die Kernaussage sei so zu verstehen, dass sich in Deutschland eine große Gefahr ausbreitet, die von den Türken (oder Moslems) ausgeht, weil diese eine “Kultur der Rache” propagieren und sich durch Waffenanhäufung darauf einrichten, andere Menschen zu töten. Die benutzten sprachlichen Mittel sollten Ängste vor der Bedrohung schüren. Der Vergleich “wie die Pest” assoziiere tödliche Gefahr, flächendeckende Ausbreitung und Ohnmacht mit der “Kultur der Rache”. Die Chefredaktion der Zeitung führt dazu in ihrer Stellungnahme aus, dass sich in zahllosen Fällen schwerer Kapitalverbrechen namentlich Täter aus dem islamischen Kulturkreis in Vernehmungen immer wieder ausdrücklich auf ein “Recht der Rache” berufen. Immer wieder müsse die Presse in Deutschland über Verbrechen berichten, die von einer besonderen Brutalität und Menschenverachtung vor allem von Tätern aus islamischen Herkunftsländern zeugen. Die Medien seien verpflichtet, über die Entwicklungen und unabweisbar bestehenden Bedrohungen des sozialen Friedens und der inneren Sicherheit zu berichten. (1999)
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In Räumen sei die Luft oft schlechter als an einer Straßenkreuzung, behauptet eine Boulevardzeitung und beschreibt unter der Überschrift “Giftige Luft – Gefahr auch in den eigenen Wänden” die Gesundheitsgefährdung durch Raumluft. In dem Artikel wird eine Studie des Bundesgesundheitsamtes erwähnt. Danach untersuchten die Wissenschaftler 24 Kubikmeter Staub aus insgesamt 3.000 Wohnungen in ganz Deutschland und sammelten mehr als 20.000 Daten über den Zustand der Wohnräume und der Luft. Ein Leser des Blattes beschwert sich beim Deutschen Presserat. Das Bundesgesundheitsamt existiere seit 1995 nicht mehr. Die Nachfolgeorganisationen wüssten nichts über die in dem Artikel erwähnte Studie. Durch den Beitrag würden die Leser verunsichert. Die Redaktion habe ihm gegenüber bereits eingeräumt, dass sie in der Berichterstattung Fehler gemacht habe. Der Zeitungsverlag erklärt, der fragliche Artikel beruhe auf mehreren Quellen. Insbesondere sei hier das Buch “Hausstaub-Allergien” von Prof. Dr. Wilfried Diebschlag zu nennen. Darin sei auf Seite 108 z.B. erwähnt, dass die Raumluft unter Umständen nach einem Saugvorgang sehr viel stärker mit Alveolar-gängigem Feinstaub und allergenen Partikeln belastet sein könne als vor dem Saugen. Es stimme, dass das Bundesgesundheitsamt inzwischen aufgelöst worden sei. Doch gebe es die fragliche Untersuchung tatsächlich. Eine Firma, die Luft- und Raumreinigungsgeräte herstelle, habe die Redaktion entsprechend informiert. Auch in den aktuellen Unterlagen dieser Firma werde noch über die Studie des Bundesgesundheitsamtes berichtet. (1999)
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Unter der Überschrift „Unterricht im Land Bremen am besten“ veröffentlicht eine Regionalzeitung einen Beitrag, der auf einer Agenturmeldung basiert. Darin heißt es, den Bremer Schülern werde der bundesweit beste Unterricht geboten. Ein Leser legt die Meldung als Beispiel fahrlässigen Umgangs mit der Wahrheit dem Deutschen Presserat vor. Er kritisiert die nach seiner Ansicht falsche Überschrift. Die Aussage der Studie, dass die Versorgung mit einem umfangreichen Stundenplan nichts über die Qualität des Unterrichts aussage, werde dem Leser vorenthalten. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, dass die Überschrift aus dem ersten Satz der Agenturmeldung formuliert wurde und sie diesen korrekt wiedergibt. Aus dem vierten Satz der Agentur-Meldung gehe deutlich hervor, in welchem Sinn die Wertung des ersten Satzes zu verstehen sei. Der vierte Satz laute nämlich wie folgt: „In Bremen wird der Studie zufolge den Schülern an allgemein bildenden Schulen der umfangreichste Stundenplan präsentiert und die Lehrer haben – nach ihren saarländischen Kollegen – die höchsten Stunden-Deputate zu bewältigen.“ Die Chefredaktion der Nachrichtenagentur erklärt, die kritisierte Meldung halte sich im Tenor eng an den Pressedienst des Instituts der Deutschen Wirtschaft. Darin werde ausgeführt, es gebe bisher kein Verfahren, mit dem die Qualität und Effizienz des Bildungssystems beurteilt werden könne. Als Alternative sei ein „Ranking“ entwickelt worden, mit dem Aussagen über die aktuelle Versorgungsqualität getroffen werden könnten. (1999)
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Eine Regionalzeitung informiert ihre Leser, dass ein 31jähriger Türke seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung getötet hat. Der Mann habe sich selbst gestellt, zunächst einen Unfall vorgegeben, dann aber die Tat gestanden. Weder zum genauen Tathergang noch zum Motiv hätten sich Polizei und Staatsanwaltschaft bislang geäußert. Ein Leser führt Beschwerde beim Deutschen Presserat. In dem Beitrag seien keine Hinweise zu finden, welche die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen der Nationalität des mutmaßlichen Täters und dem ihm zur Last gelegten Delikt rechtfertigen. Die Chefredaktion der Zeitung beruft sich darauf, dass der Bericht keine Fremdenfeindlichkeit schüren wolle, sondern objektive Tatbestände schildere. (1999)
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