Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Recherche

Die Stadtausgabe einer Boulevardzeitung berichtet, die Stadtverwaltung habe eine Woche lang einen frisch sanierten Kindergarten beschlagnahmt, um Asylanten unterzubringen. Wörtlich schreibt sie: „Wo eben noch Mädchen und Jungen spielten, campierten über Nacht plötzlich 50 Ausländer.“ Inzwischen seien die Asylbewerber in ein umgebautes Fabrikgebäude umgezogen. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat beklagt ein Leser des Beitrags eine Vielzahl falscher Aussagen. So habe nicht die Stadt, sondern der Landkreis die Kindertagesstätte beschlagnahmt. Außerdem sei die Beschlagnahme bereits nach zwei Tagen wieder aufgehoben worden. Zudem sei zwar geplant gewesen, Asylbewerber in der Kindertagesstätte unterzubringen, diese seien jedoch nie dort eingetroffen. Auch die Aussage, dass die Kinder ausweichen mussten, sei falsch. Wegen der Sanierung der Räume seien die Kinder schon im Vormonat in anderen Räumlichkeiten untergebracht worden. Schließlich verletze der Begriff „campieren“ die Menschenwürde. Die Chefredaktion des Blattes räumt eine schlechte Recherche und die falsche Darstellung des tatsächlichen Sachverhalts in mehreren Punkten ein. (1996)

Weiterlesen

Namensnennung

Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Banküberfall mit Geiselnahme. Ein 25jähriger hält in einer Sparkasse eine Putzfrau fast 14 Stunden lang in seiner Gewalt und gibt dann entnervt auf. Der Name des Festgenommenen wird – voll ausgeschrieben – veröffentlicht. Dem Text beigestellt ist ein Foto des Mannes, mit einem Balken abgedeckt. In dem Artikel wird er als „Gangster“ bezeichnet. Weiter heißt es: „Er frei – für sein neues Verbrechen...“. Der Verdächtigte beschwert sich beim Deutschen Presserat, sieht sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, vorverurteilt. Zudem würden seine Angehörigen unnötigerweise belastet. Die Rechtsabteilung des Verlages erklärt, bei aktueller Berichterstattung über Straftaten von Gewicht habe das Informationsinteresse der Öffentlichkeit im allgemeinen Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Täters. Daher seien Abbildung, Namensnennung und sonstige Identifizierung des Täters oder Verdächtigen keineswegs immer unzulässig. Die Abteilung zitiert die Feststellung in einem Fachbuch, dass sich keine Probleme ergäben, wenn die Begehung einer bestimmten Straftat einschließlich der Identität des Täters fest- und nur noch die verfahrensmäßige Bewältigung der Folgen ausstünde. Dies sei bei Geiselnahmen oder dann, wenn der Täter auf frischer Tat ertappt werde, der Fall. (1996)

Weiterlesen

Verdachtsmomente

Ironie

Eine Zeitungsleserin entdeckt in den Wochenendmagazinen zweier Zeitungen Reportagen, die ihrer Meinung nach die Würde der Frau in besonders infamer Weise verletzen. Unter der Überschrift “Die willige Sklavin der Liebe legt das Hundehalsband gerne an” und mit der Gegenüberstellung von entsprechenden Fotos untersucht eine der beiden Reportagen die Frage, warum Hunde und Frauen gleichermaßen Halsschmuck tragen. In den Bildunterzeilen heißt es: “Glücklich die Frau, die verwöhnt wird wie der Hund. Sie braucht die Werkzeuge des Festhaltens. Glücklich die Frau, die stolz ihren Hals recken kann wie der Hund. Sie lebt für das Lob ihrer Schönheit. Glücklich der Hund, der durch Schmuck nicht abgelenkt wird von der Liebe zu seinem Herrn.” Unter dem Titel “Ausgekocht – Küchenarbeit macht Spaß” zeigt die zweite Bildreportage eine “Männerphantasie”: halbbekleidete Frauen zurück am Herd. Die Zeitung, in welcher der erste Beitrag erschienen ist, weist darauf hin, in ihrer Reportage werde in ironischer Weise Unverständnis darüber artikuliert, dass es Frauen tatsächlich einmal schön gefunden haben, sich angetan mit schweren Hundehalsbändern zur Schau zu stellen. Alle Vergleiche zwischen Hunden und Frauen, die an mehreren Stellen im Text gezogen werden, seien erkennbar unernst und an keiner Stelle für Frauen ehrverletzend oder herabwürdigend. Mit einer Ausnahme tragen alle auf den Fotos dargestellten Frauen echten Schmuck. Lediglich auf einer Seite werde eine sehr selbstbewusste Dame mit einem Hundehalsband gezeigt und damit der Modetrend um die Jahrhundertwende dargestellt. Hierdurch könne die Würde der Frau nicht angegriffen werden. Die Chefredaktion des zweiten Blattes erklärt, ihr Magazin versuche, ohne die traditionellen Aufgaben des Journalismus und dessen Sorgfaltspflicht zu verletzen, mit Witz, Ironie und Spiel die Welt gegen den Strich zu lesen. Dies sei auch die Absicht des kritisierten Beitrags. Schon das Titelbild mit der dazugehörigen Zeile “Zurück an den Herd!” arbeite sehr drastisch und eigentlich für alle Leser erkennbar mit dem Mittel der Überzeichnung. Die Titelseite sei als satirische Brechung eines reaktionären Schimpfwortes gemeint. In der Bildstrecke selbst gehe es nicht um die Abbildung der Wirklichkeit, sondern man wolle einer Fiktion Gestalt verleihen. Sowohl Bilder als auch Titel und Vorspann arbeiteten so offensiv ironisch mit dem Klischee einer Männerphantasie, dass darin nichts anderes als ein Vorführen dieser Art von Macho-Denken zu erkennen sein dürfte. Wenn jemand in seiner Würde verletzt werde, dann wohl nur die Männer, die solchen Phantasien immer noch nachhängen. (1996)

Weiterlesen

Familienforschung

Leserabstimmung

Ein Boulevardblatt fordert seine Leserinnen und Leser auf, darüber abzustimmen, ob durch den Park der Stadt künftig eine Trambahn fahren soll. Die Zeitung veröffentlicht dazu einen Stimmzettel, den die Leser ausschneiden und ausgefüllt an das Blatt schicken sollen. Eine Woche später stellt die Zeitung fest, dass ihre Leser klar entschieden haben. Sie fragt den Oberbürgermeister: “Was nun? 80 % sind gegen Ihre Tram”. In ihrem Artikel über die Aktion erwähnt die Redaktion, dass sie auch kritische Äußerungen empfangen habe. Den Vorwurf des Kampagnenjournalismus kommentiert sie mit der Feststellung, dass ihr der Schutz des Stadtparks eine Kampagne wert sei. Ein Leser des Blattes legt den Vorgang dem Deutschen Presserat vor. Er erachtet es als undemokratisch, dass eine Zeitung sich anmaßt, sie könne eine ganze Stadt über ein bestimmtes Projekt abstimmen lassen. Zudem moniert er, dass auf Grund der Zeile “Stimmzettel auf Seite 19” der Leser zu der Meinung kommen könnte, er müsste die Zeitung kaufen, um an einer die Stadt bewegenden Entscheidung mitwirken zu können. Nach seiner Ansicht hat die Zeitung hier ihre öffentliche Macht zur Erhöhung ihrer Auflage missbraucht. Die Mitteilung an den Oberbürgermeister “80 % sind gegen Ihre Tram” hält der Beschwerdeführer für bewusst irreführend. In Wahrheit handele es sich hierbei nicht um 80 % der Leser des Blattes, sondern nur um 80 % derjenigen, die einen Stimmzettel eingeschickt haben. Diese Zahl entspreche kaum 5 % der Auflage der Zeitung und höchstens 0,5 % der Bevölkerung der Stadt. Als besonders zynisch bezeichnet der Leser die Aussage der Redaktion, der Schutz des Stadtparks sei ihr eine Kampagne wert. Mit dieser Antwort könne jegliches Verfahren nach dem Motto, der Zweck heilige die Mittel, für legal erklärt werden. Hier bekomme der Aktionsjournalismus einen “Hauch von Lynchjustiz”. Die Chefredaktion will die Abstimmung inszeniert haben, weil die Emotionen zu dem Thema sehr hoch gegangen seien. Theoretisch habe die ganze Stadt die Möglichkeit der Teilnahme gehabt. Praktisch sei das Ergebnis jedoch immer auf die Leser des Blattes abgestellt und als Lesermeinung interpretiert worden. Vor allem habe man aber im Kommentar immer wieder darauf hingewiesen, dass das Abstimmungsergebnis ein aktuelles Meinungsbild sei, die Entscheidungen aber von den demokratisch legitimierten Gremien getroffen werden müssen. (1996)

Weiterlesen

Feuerwehreinsätze

Gerichtsberichterstattung

In zwei Beiträgen berichtet eine Lokalzeitung über eine Verhandlung des Arbeitsgerichts, das einen Frauenarzt per Versäumnisurteil zur Zahlung von 21.000 D-Mark an seine ehemalige Putzfrau verurteilt. Die Zeitung zitiert die Anwältin der Klägerin: Der Mediziner habe zwölf Jahre lang seine Haushälterin mit 2,10 Mark die Stunde entlohnt. Der Berichterstatter stellt ferner fest, dass der Arzt im Ort “übel beleumdet” sei, “keinen seriösen Ruf” habe und “auch mit dem Finanzamt in Konflikt” stehe. Schließlich erwähnt das Blatt, dass der Gynäkologe seine Haushaltshilfe auch mit Aufgaben im Operationssaal betraut habe. Der Rechtsanwalt des betroffenen Arztes sieht seinen Mandanten durch die Nennung des Vornamens und die Abkürzung des Familiennamens identifiziert. Die Äußerungen über den Leumund des Arztes und die Konflikte mit dem Finanzamt seien reine Spekulationen und verletzten die Ehre des Mannes. Auch dass die Putzfrau im OP ausgeholfen habe, sei eine falsche Tatsachenbehauptung. Der Anwalt legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Rechtsvertretung der Zeitung entgegnet, der Betroffene habe im arbeitsgerichtlichen Verfahren den Prozessvortrag der Klägerin unwidersprochen hingenommen. Die Aussagen über den Ruf des Beschwerdeführers seien eine reine Bewertungsfrage. Die Aussagen über die Ausbeutung der Haushaltskraft stützten sich auf die Erklärungen des Arbeitsrichters. Eine Assistenz der Putzfrau bei medizinischen Eingriffen sei nicht behauptet worden. In einem Schriftsatz der Rechtsvertretung des Arztes heißt es, die Klägerin sei “in seltenen Ausnahmen zu Hilfeleistungen im Operationssaal herangezogen worden. Ihre Tätigkeit bestand dabei darin, Patientinnen im Zustand der Narkose festzuhalten, wenn diese unruhig waren”. (1997)

Weiterlesen

Historikerstreit

Die Theorie eines Privatgelehrten, dass nämlich rund 300 Jahre unserer bisherigen Geschichte von dem deutschen Kaiser Otto III. im 7. Jahrhundert nach Christus frei erfunden worden seien, bezeichnet eine Wochenzeitung als ein Symptom für das wachsende Bedürfnis nach Umschreibung und Umdeutung der Historie. Der Autor des Beitrags stellt fest, diese Theorie, anfangs nur in esoterischen Zirkeln bekannt, klinge zunächst wie die verrückte Idee eines Exzentrikers. Der geschichtswissenschaftliche Autodidakt und seine Freunde verfolgten mit ihrem obsessiven Steckenpferd zwar keine erkennbaren politisch-ideologischen Absichten. Erschreckend sei aber, dass die Methode strukturelle Ähnlichkeiten mit jener der rechtsradikalen Auschwitz-Leugner erkennen lasse. “Auch sie arbeiten nämlich mit einem radikalen Positivismus: Sie messen die Gaskammern aus, analysieren die chemische Beschaffenheit der Wände und rechnen anhand der Messergebnisse vor, dass Vergasungen gar nicht stattgefunden haben könnten.” Ein Journalist erhebt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Er sieht den Privatgelehrten und seine Freunde, die etablierte Professoren seien, mit rechtsradikalen Auschwitz-Leugnern gleichgesetzt und damit übel und grundlos verleumdet. Der Rechtsvertreter der Zeitung erklärt, der Artikel setze sich ernsthaft mit den geschichtswissenschaftlichen Thesen des Gelehrten auseinander, der im übrigen selbst keinerlei Anstände oder gar rechtliche Ansprüche gegen den Artikel formuliert habe. Der Autor bescheinige dem Historiker und seinen Freunden ausdrücklich, mit ihrem obsessiven Steckenpferd keine erkennbaren politischen-ideologischen Absichten zu verfolgen. Er äußere sich also in keiner Weise persönlich zu dem Theoretiker, sondern ziehe nur Schlussfolgerungen aus dessen Methode, die er jedoch nicht ihm persönlich zurechne. (1997)

Weiterlesen

Ausländer