Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Begriff „Wirtshaustour“

Ein 18jähriger, gerade erst im Besitz eines Führerscheins, verursacht einen Autounfall, bei dem zwei seiner Freunde ums Leben kommen, während er selbst überlebt. Eine Boulevardzeitung berichtet über den Unfall und zeigt die beiden Unfallopfer im Bild. Die Vornamen werden genannt, die Familiennamen sind abgekürzt. Die Schlagzeile des Berichts lautet „Führerschein-Neuling fuhr zwei Freunde in den Tod“. In der Dachzeile dazu ist von einer „Wirtshaus-Tour“ im Wohnbereich der Betroffenen die Rede. Der Vater eines der beiden Unfallopfer schaltet den Deutschen Presserat ein. Durch den Begriff „Wirtshaus-Tour“ in der Dachzeile werde dem Leser suggeriert, dass die Beteiligten unter Alkoholeinfluss gehandelt hätten. Tatsächlich sei jedoch bei keinem der Fahrzeuginsassen Alkoholgenuss festgestellt worden. Es habe auch keine Wirtshaustour gegeben, sondern man habe sich nur in einem Gasthaus getroffen, um von dort weiter in ein Kino zu fahren. Mittels einer reißerischen Überschrift sei hier eine Falschdarstellung erzeugt worden, welche die Ehre der Unfallopfer erheblich verletze. Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte erkennt der Beschwerdeführer auch in der Veröffentlichung der beiden Fotos. Der Redaktionsleiters der Zeitung sieht seinen Artikel fehlinterpretiert. Nur wenn man ausschließlich die Überschrift lese und darauf verzichte, den kompletten Beitrag zu lesen, könne man auf die Idee kommen, dass eine Wirtshaustour zu dem tödlichen Ausgang, möglicherweise bedingt durch Alkohol, geführt habe. Aus dem Artikel ergebe sich aber eindeutig, dass Alkohol bei dem Unfall überhaupt keine Rolle gespielt habe. (1996)

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Parlamentarierreise

Unter der Schlagzeile „Wählt sie nie wieder!“ ruft eine Boulevardzeitung ihre Leser auf, vier Bundestagsabgeordnete nicht mehr zu wählen, denen die dramatische Staatsverschuldung völlig egal sei. Während der Bundestag zu einer Sondersitzung zusammengekommen sei, hätten sich die vier lieber im Spielerparadies Las Vegas vergnügt. Die Zeitung spricht von einer Zocker-Reise. Sowohl in Las Vegas als auch später in Chicago seien die Abgeordneten in Luxussuiten untergebracht gewesen. Eine der genannten Abgeordneten wehrt sich mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen im Artikel enthaltene falsche Tatsachenbehauptungen. Zum Zeitpunkt der Sitzung sei sie nicht mehr in Las Vegas, sondern bereits in Chicago gewesen. Sowohl hier wie dort sei sie in normalen Hotelzimmern untergebracht gewesen. Nach Ansicht der Beschwerdeführerin enthält der Artikel ehrverletzende Beschuldigungen und kommt einem Rufmord gleich. Die Chefredaktion des Blattes erklärt, die Politikerin verkenne völlig den Inhalt des Beitrags. Entscheidend sei doch, dass die auf die Initiative ihrer Partei einberufene Sondersitzung des Parlaments für die Beschwerdeführerin kein Anlass war, ihre im Verhältnis zu der Bedeutung der Sondersitzung völlig unwichtige Reise abzubrechen, um in den Bundestag zurückzukehren. Es sei völlig unerheblich, wo sie zum Zeitpunkt der Sitzung gewesen sei. Wichtig sei vielmehr, dass sie an dieser Sitzung nicht teilgenommen, sondern lieber eine „Glücksspielreise“ in die USA unternommen habe. Die Aussage über die Unterbringung in Luxussuiten entspreche dem Sachstand. Zudem sei es wohl zweifelsfrei eine Meinungsfrage, was eine Suite sei. (1996)

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Selbsttötung

Ein 19jähriger Junge wirft sich aus unerklärlichen Gründen vor einen Zug. In einem Abschiedsbrief an seine Familie erklärt er, er werde in Michael Jackson weiterleben. Eine Boulevardzeitung berichtet über die Selbsttötung in großer Aufmachung. Dem Text ist ein Foto des Selbstmörders beigestellt, dessen Gesicht mit einem Balken verdeckt ist. Die Mutter des Jungen beschwert sich beim Deutschen Presserat über die hartnäckigen Recherchemethoden des mit der Sache befassten Redakteurs, der sie bedrängt und sich bei ihrer 72jährigen Mutter ein Foto ihres Sohnes erschlichen habe. Der Leiter der örtlichen Redaktion habe ihr schließlich zugesagt, dass er das Bild nicht veröffentlichen werde. Der Text werde aber auf jeden Fall erscheinen. Auch wenn die „Geschichte“ ihres Sohnes sachlich stimme, diese Art von Journalismus empöre sie zutiefst, erklärt die Mutter. Die Chefredaktion des Blattes bestreitet, dass ihr Mitarbeiter die Angehörigen des Selbstmörders unter Druck gesetzt habe. (1996)

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Karikatur

„Falls es jemand noch nicht gemerkt haben sollte: Vorsicht Satire!“, schreibt eine Zeitschrift zu einer Karikatur von Helmut Kohl im Dienstwagen und einer fast nackten Hannelore Kohl auf dem Kotflügel des Fahrzeugs. Her K. sei Deutscher Meister im Kanzlertiteltragen. Das Schicksal einer jeden Kanzler-Gattin sei es bekanntlich, das Show-Girl des Kanzler-Amtes zu sein. Und diese Rolle habe Frau K. in den 14 Jahren Regentschaft des Herrn K. klaglos gespielt und stets eine gute Figur gemacht. Der Leiter des Arbeitsstabes für Öffentlichkeitsarbeit und Medienpolitik im Bundeskanzleramt reicht Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Veröffentlichung verletze Würde und Persönlichkeitsrecht von Hannelore und Helmut Kohl. Das Bild und der dazugehörige Text seien gegen das auf der Verfassung beruhende Amt des Bundeskanzlers gerichtet. Die Chefredaktion der Zeitschrift weist darauf hin, dass es sich bei der beanstandeten Zeichnung eindeutig um eine Karikatur handele, woraus sich auch die Berechtigung der Veröffentlichung ableite. Auch der Zeichner meldet sich zu Wort. Das Blatt sei Bestandteil einer satirischen Prominenten-Galerie, welche seit mehreren Jahren in dieser Zeitschrift erscheine. Nur dem leichtfertigen Betrachter könne die Fehlinterpretation unterlaufen, Frau Kohl sei auf dem Bildnis irgendwie „halbseiden“ gekleidet und in ein entsprechend schummriges Licht gerückt. Sie sei vielmehr im „klassischen Revue-Girl-Outfit“ dargestellt und daran sei nichts unschicklich. (1997)

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Überschrift und Unterzeile

In ihrer Lokalbeilage berichtet eine Tageszeitung unter der Überschrift „Taubenfüttern bei Strafe verboten“ über die Absicht des örtlichen Umweltschutzdezernenten, beim Stadtrat ein Verbot des Taubenfütterns zu beantragen. Ein Leser beschwert sich beim Deutschen Presserat. Durch die Tatsachenbehauptung in der Überschrift werde bei ihm der Eindruck erweckt, dass das Verbot bereits eine beschlossene Sache sei, obwohl der Stadtrat darüber noch gar nicht entschieden habe. Der Sinn des Artikels werde somit durch die Überschrift verfälscht. Derartiger Journalismus sei unseriös. Die Chefredaktion der Zeitung weist darauf hin, dass die Überschrift nicht für sich allein stehe, sondern durch den ebenfalls sofort augenfälligen Untertitel „Morgen soll eine neue Regelung beschlossen werden – Doch die Vogelfreunde machen mobil“ ergänzt werde. Schon deshalb werde der Leser durch diese Überschrift nicht irregeführt, da er mit einem Blick nicht nur die Hauptüberschrift, sondern auch den Untertitel wahrnehme. Zudem hätte bei der Veröffentlichung des Artikels bereits festgestanden, dass es zu einem solchen Verbot kommen werde. Alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen hätten sich zu diesem Thema geäußert. Die Mehrheitsverhältnisse seien eindeutig gewesen. Im Journalismus sei es durchaus üblich, Sachverhalte in der Überschrift verkürzt und auch etwas überspitzt darzustellen. Insoweit solle die Überschrift vor allem zum Lesen des jeweiligen Artikels verlocken. Sie habe keinen eigenen gewichtigen Informationscharakter. (1996)

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Namensnennung

Der Detektiv eines Kaufhauses erwischt eine Kundin beim Diebstahl einer Flasche Parfüm im Werte von 27,50 Mark. Die Redaktion der Zeitung am Ort berichtet darüber und schildert auch die Reaktion der Frau. Diese sei „ausgerastet“, auf den Parkplatz gelaufen, habe laut um Hilfe geschrien und sich später „wie ein nasser Sack“ fallen lassen. Die Zeitung nennt den vollen Namen der Frau und auch den Ort, in dem ihr Mann Bürgermeister ist und sie einen Sitz im Gemeinderat hat. Ein Leser der Zeitung sieht die Frau bloßgestellt und bittet den Deutschen Presserat, diese Entgleisung zu rügen. Die Lokalredaktion ist anderer Ansicht. Der Bürger könne erwarten, dass Personen, die politische Ämter bekleiden, auch insoweit verlässlich seien, dass sie Gegenstände, die sie erwerben wollen, auch bezahlen. Täten sie das nicht, müsste dies – auch zum Schutze der Allgemeinheit – öffentlich gemacht werden. Die Redaktion räumt jedoch ein, dass sie auf die Namensnennung hätte verzichten können, nicht aber auf den Hinweis, dass es sich um eine Gemeindevertreterin und die Frau des Bürgermeisters handelt. Die Frau ist zwischenzeitlich zurückgetreten. (1996)

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Tatort

In großer Aufmachung „enthüllt“ eine Boulevardzeitung einen „Millionen-Betrug“. Als Beispiel dafür, wie heute die Sozialämter „abgezockt“ werden, wird u.a. der Fall eines 38jährigen Russen geschildert, dem das Sozialamt der Stadt seit zwei Jahren monatlich 4.000 D-Mark Sozialhilfe zahle. Gleichzeitig sei er beim Wirtschaftsamt der Stadt als Firmeninhaber gemeldet. In Wahrheit verschiebe er Autos. Bei einer jetzt durchgeführten Hausdurchsuchung habe die Kriminalpolizei Kontoauszüge gefunden, die auf einen Jahresumsatz von 10 Millionen D-Mark schließen lassen. Der Bürgermeister des Stadtbezirks legt den Bericht dem Deutschen Presserat vor. Der erwähnte Russe habe vom Sozialamt seines Bezirks nie Sozialhilfe erhalten und beim Wirtschaftsamt auch keine Firma angemeldet. Recherchen des Presserats beim Polizeipräsidium ergeben, dass es sich bei dem geschilderten Fall um einen authentischen Sachverhalt handelt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sei er jedoch verfremdet worden. So habe der zuständige Beamte der Kriminalpolizei weder den richtigen Namen des Täters, noch die betroffene Dienststelle angegeben. Er habe lediglich von einem Bezirksamt der Stadt gesprochen. Die Redaktionsleitung des Blattes teilt mir, dass die in dem Artikel beschriebenen Fälle, also auch der des Russen, von Mitarbeitern des Landeskriminalamtes geschildert worden seien. Eine Sozialstadträtin des genannten Bezirks, auf den Fall des Russen angesprochen, habe bestätigt, dass eine „Familie“ oder „Gruppe“ überführt worden sei, kriminelle Autoschiebereien begangen zu haben. Man habe festgestellt, dass ein Mitglied dieser „Gruppe“ zumindest für sich und seine Familie Sozialhilfe bezogen habe. Zwar sei der Name des Russen von der Stadträtin nicht genannt, aber auch nicht dementiert worden. Da sie aber den wesentlichen Sachverhalt bestätigt habe, sei die Redaktion davon ausgegangen, dass die Informationen vom Landeskriminalamt zutreffend waren. Schließlich erklärt die Redaktionsleitung, der Beschwerdeführer dementiere nicht, dass der dem Fall des Russen zugrunde liegende Sachverhalt unrichtig sei, sondern stelle nur fest, dass der genannte Russe nicht Klient des Bezirksamtes gewesen sei. Man könne dadurch den Eindruck gewinnen, dass die einzig unrichtige Tatsache der in dem Artikel genannte Name des Täters, nicht aber der geschilderte Sachverhalt sei. (1996)

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Verdachtsberichterstattung

Im Rahmen ihrer Sendung „Wetten, daß ...? ruft eine Fernsehanstalt zu Spenden für eine russische Wohltätigkeitsorganisation auf. Die Spenden sollen jedoch nicht direkt an die Russen, sondern an einen Hilfsverein in der Bundesrepublik überwiesen werden, der – wie eine Sonntagszeitung eine Woche später berichtet – äußerst umstritten sei, vor dem die UNESCO sogar warne. Unter der Überschrift „Skandal um Spendenmillionen“ teilt die Zeitung mit, dass der Vorstand des Vereins seit Jahren kritisiert werde und mit seiner Organisation auf der „schwarzen Liste“ des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen stehe, das die Seriosität von Wohltätigkeitsverbänden überprüfe. Auch sei die Organisation, der die Spende in Höhe von fast fünf Millionen Mark zugedacht sei, in Russland bislang kaum in Erscheinung getreten. Die Fernsehanstalt leitet rechtliche Schritte ein und beschwert sich auch beim Deutschen Presserat. Der Artikel enthalte eine Vielzahl falscher Angaben. Es gebe weder eine Warnung seitens der UNESCO noch eine „schwarze Liste“ des genannten Zentralinstituts. Auch sei der Korrespondent der Zeitung in Moskau über die Aktivitäten der russischen Organisation ausführlich informiert worden. Die Veranstalter der Sendung sind der Ansicht, dass der Autor des Beitrags mit einer offensichtlich vorgefassten Tendenz die Thematik seines Textes angegangen ist. Schon die Recherchemethode sei so angelegt, dass in der Kürze der Zeit, in der die Betroffenen Gelegenheit hatten, zu dem Vorgang Stellung zu nehmen, eine sachgerechte und fundierte Auskunft über die Vorgänge nicht möglich sein konnte. Selbst Informationen, die hätten geliefert werden können, seien in den Bericht nicht eingeflossen. Die Rechtsabteilung des Verlags weist den Vorwurf zurück, die Recherchemethoden der Zeitung hätten reine Alibifunktion. Sämtliche vor dem zuständigen Landgericht initiierten Gegendarstellungs- und Unterlassungsverfahren seien inzwischen zu Lasten der Kläger ausgegangen. Das Gericht habe die Behauptung der Zeitung, der in den Spendenaufruf genannte Verein sei eine umstrittene Organisation, als eine zulässige Meinungsäußerung bewertet. Gleiches gelte für die Äußerung, die UNESCO habe es abgelehnt, den Verein als offiziellen Partner anzusehen. Des weiteren habe das Gericht auch die Behauptung der Redaktion, der Hilfsfonds stehe auf der „schwarzen Liste“ des Zentralinstituts für soziale Fragen, für zutreffend erklärt. (1996)

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Vergleich mit Killern

“Wie erkenne ich einen Scientologen?” fragt eine Zeitschrift ihre Leserinnen und Leser und gibt zugleich die Antwort: 13 Kennzeichen, die Scientologen angeblich eigen sein sollen. Die Erkennungsmerkmale unter Punkt 12 lauten: “Mitglieder halten sich immer aus Diskussionen heraus. Weder verteidigen sie die Sekte, noch greifen sie sie an. Sie schweigen. Ihr Unbeteiligtsein macht sie so verdächtig wie bürgerlich lebende Mafia-Killer.” Ein betroffener Leser des Beitrags legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Er sieht die Scientologen diskriminiert und in ihrem religiösen Empfinden verletzt. Er hält es für eine bösartige Verleumdung, Scientologen mit “bürgerlich lebenden Mafia-Killern” zu vergleichen. Die Rechtsabteilung des Verlags betont in ihrer Stellungnahme, Scientology und die Gefahren, die von dieser Sekte ausgehen, seien ein Thema, über das die Presse berichten müsse. Es werde in dem Beitrag jedoch weder behauptet, noch der Eindruck erweckt, die Mitglieder von Scientology seien “Mafia-Killer”. Es werde lediglich zum Ausdruck gebracht, dass es ein besonderer Wesenszug der Sektenmitglieder sei, auch in der Öffentlichkeit zu schweigen, genauso wie Mitglieder der Mafia, die sich ebenfalls in der Öffentlichkeit zurückhalten und schweigen. (1996)

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Leserschelte

Geschichten, die das Leben schreibt, sind die Themen der Rubrik “Tagebuch” in einer regionalen Zeitung. So auch das angebliche Verhalten eines Pfarrers, der mit dem Taxi zu einer Beerdigung fährt und sich die Kosten dafür von der Witwe erstatten lässt, obwohl er ein Auto und ein Motorrad in seiner Garage stehen hat. Ein Leser des Blattes bittet die Tagebuchautorin um Informationen darüber, wo sich dieser Vorfall ereignet hat, und macht keinen Hehl daraus, dass er die Geschichte für frei erfunden hält. Unter der selben Rubrik schreibt daraufhin die Redakteurin über die Reaktion ihrer Leser auf die Veröffentlichung und sie erwähnt, dass einer von ihnen ihr unterstelle, sie habe den Fall frei erfunden. Kategorisch verlange er, sie möge ihm mitteilen, wo und wann sich dies ereignet habe. Sie könne das, tue es aber nicht. So ein Brief gehe ans Eingemachte. Wer Zeitungsleute informiere, sei sogar vor Gericht geschützt und vor selbsternannten Stasi- und Gestapoleuten allemal. Sie halte es mit dem alten Spruch: Wer sich wehre, behalte sein Pferd. Der Leser, in dem Beitrag mit vollständigem Namen und Wohnort erwähnt, wehrt sich mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Er habe eine Aufklärung nicht kategorisch verlangt, sondern höflich um Aufklärung gebeten. Der Vergleich mit Stasi- und Gestapoleuten verletze seine Ehre. Zudem sei sein Brief nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen. Die Chefredaktion des Blattes entschuldigt sich bei dem Leser für die “grobe Entgleisung” ihrer Autorin. Die Rubrik “Tagebuch” sei inzwischen eingestellt worden. Damit habe man die Konsequenz aus dem Vorfall gezogen, über den sich der Leser beschwert hatte. (1996)

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