Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Falschmeldung

Das wohltätige Ergebnis eines Juristenballs ist Thema eines Zeitungsberichts. Die Sozialministerin des Landes, schreibt die Zeitung, habe einen Scheck über 30.000 Mark zugunsten der Beratungsstelle für die Opfer von Frauenhandel entgegengenommen. Der Verein, der die Beratungsstelle betreibt, moniert beim Deutschen Presserat, dass hier falsch berichtet worden ist. Richtig sei, dass der Erlös der Juristentombola der Beratungsstelle zukommen solle. Eine Summe stehe aber bis heute noch nicht fest. Nach Auskunft des Veranstalters werde sich die Spende auf 3.000 bis 5.000 Mark belaufen. Die Autorin der Meldung erklärt, sie habe die Höhe der beabsichtigten Spende auf dem Ball erfahren. Aus dem Beschwerdebrief des Vereins an die Lokalredaktion habe sie erst zwei Tage später ersehen, dass ihre Berichterstattung unkorrekt war. Daraufhin habe sie sich bei den Betroffenen schriftlich entschuldigt. (1999)

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Zitat – falsch oder richtig

Eine Lokalzeitung berichtet unter Angabe der Adresse über drei Beratungsstellen, die Prostituierten beim Ausstieg helfen. Dabei wird die Mitarbeiterin eines der Vereine mit entsprechenden Aussagen zitiert. Der Verein beschwert sich daraufhin beim Deutschen Presserat. Der Artikel erwecke durch diejenigen Passagen, die mit Anführungszeichen als Zitate gekennzeichnet seien, und durch die Nennung des Namens der Mitarbeiterin den Anschein eines mit ihr geführten Interviews. Tatsache sei aber, dass der Autor des Beitrags mit keiner der Mitarbeiterinnen ein Interview geführt habe. Die Zitate seien vielmehr aus einer Obdachlosenzeitung abgeschrieben worden. Da die genannten Vereine auch Zeuginnen in Verfahren wegen Menschenhandels betreuen, stelle die Veröffentlichung der Adresse eine enorme Gefährdung der Klientel sowie der Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen dar. Die Chefredaktion der Zeitung gesteht ein, dass sie ein Interview mit der genannten Beraterin in einer Obdachlosenzeitung nachgedruckt habe. Dies sei aus der Sicht der Redaktion ein durchaus übliches Verfahren, bei dem allerdings vergessen worden sei, die Quelle zu nennen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sei der Redaktion auch nicht bekannt gewesen, dass die Adresse des betroffenen Vereins der Geheimhaltung unterliege. Sie sei in der gutgemeinten Absicht erfolgt, betroffenen Frauen mitzuteilen, wo sie geeignete Hilfe finden können. (1999)

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Asylbewerber

PKK

In einem Kommentar übt eine in Deutschland erscheinende türkische Zeitung Kritik an der ihrer Meinung nach zu freundlichen Haltung des italienischen Ministerpräsidenten D’Alema gegenüber der PKK. Der Beitrag verwendet ein Wortspiel mit D’Alema als Überschrift: “Hakikaten Dallama”, zu deutsch “Ein wahrer Dallama”, d.h. ein schlechter, nutzloser Mann. Ein Leser der Zeitung reicht Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Nach seiner Ansicht enthält der Kommentar primitive Denkmuster mit Feind-Freund-Bild, und er glaubt, dass er die in Deutschland lebenden Türken aufwiegelt. Der latente Hass, der in den türkischen Lesern erzeugt und verstärkt werde, gefährde das friedliche Zusammenleben in Deutschland ebenso wie in der Türkei. Der Rechtsvertreter der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Es sei das Recht der Zeitung, kritische Artikel zu veröffentlichen. Die Bewertung der strittigen Kolumne müsse vor dem Hintergrund des Umstandes gesehen werden, dass es sich bei der PKK um eine terroristische Vereinigung handele und ihrem Führer Öcalan zigtausend Morde angelastet werden. In diesem Zusammenhang sei es verständlich und zulässig, wenn diejenigen mit schärfster, auch verbitterter und polemischer Kritik bedacht werden, die gleichwohl eine freundliche Haltung gegenüber der PKK einnehmen. (1999)

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Werbung für Medizinpräparate

Handgreiflichkeiten

In einem Kommentar über Aktionen einer Gewerkschaft im Streit um den Ladenschluss wirft eine Lokalzeitung einem namentlich genannten Gewerkschaftsfunktionär Handgreiflichkeiten vor. Die Landesbezirksleitung der Gewerkschaft beschwert sich daraufhin beim Deutschen Presserat über Falschaussagen. Der betroffene Funktionär sei entgegen der Aussage des Kommentars nie handgreiflich geworden. Zudem hätten nicht fünf, sondern zehn Arbeitnehmer an einem Streik teilgenommen, der in dem Kommentar erwähnt wird. Die Chefredaktion des Blattes verweist auf einen Informanten, der persönlich erklärt habe, er selber habe die heftige Aggressivität des Gewerkschafters zu spüren bekommen. Manchmal habe er den Eindruck gehabt, dass dieser auf ihn losgehen wolle. Der Informant habe auch von Rempeleien zwischen dem Gewerkschafter und einem Arbeitgeber anlässlich der Verhandlungen über Öffnungszeiten berichtet. (1999)

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Life-Style-Service

Ein Journalist, Dozent von Kursen für angehende Fachjournalisten, legt dem Deutschen Presserat mehrere Ausgaben des Magazins und der Jugendbeilage einer Tageszeitung vor und kritisiert, dass in einer Vielzahl von Beiträgen auf Unternehmen und deren Produkte hingewiesen wird. So werde in einer Titelgeschichte unter der Überschrift “Ein Sommer im Paradies” unverblümte Werbung für diverse Bikinihersteller betrieben. Eine andere Titelgeschichte werbe mit vier ganzseitigen und zwölf viertelseitigen Farbfotos für Schlipse. Unter dem fadenscheinigen Vorwand, die Leser/innen bräuchten endlich dämmerungstaugliche Textilien, biete die Zeitschrift einer stattlichen Reihe von Firmen ohne jegliches journalistisches Alibi eine vierfarbige Werbestrecke. Der Beschwerdeführer wartet mit einer Vielzahl weiterer Beispiele auf, darunter Texte bzw. Fotos über Essstäbchen für Kinder, Mini-Badetücher, Kosmetika, Tiertransporte auf Urlaubsreisen u.a. Was das Magazin betreibe, erscheine vielen seiner Schüler bereits als völlig normal: “Bei einer Prüfungsfrage, die auf die Einmischung von Anzeigenleitern in Redaktionen abziele, schreiben erschreckend viele Probanden, sie würden sich im Endeffekt den Wünschen des Anzeigenleiters beugen.” Wenn diese Einstellung weiter um sich greife, brauchten wir bald keinen Presserat mehr. Die Chefredaktion des Magazins lässt den Presserat wissen, dass sie seit drei Jahren die Kompetenz des Magazins im Bereich Mode und Life-Style sukzessive ausbaue. Damit verbunden sei eine Zusammenarbeit mit den bedeutendsten Fotografen und Stylisten der Welt. Besonders die Specials zu den Themen Mode, Design etc. hätten nicht nur bei den Lesern, sondern auch bei den entsprechenden Anzeigenkunden deshalb so großen Anklang gefunden, weil man “unorthodox” mit Konsumgegenständen verfahre. Ein besonders gutes Beispiel dafür sei die Krawattengeschichte, die der Beschwerdeführer in seinem Schreiben anspreche. Die Geschichte sei aus einer kleinen Meldung, die im Wissenschaftsteil gedruckt wurde, entstanden. Dass man den Lesern dabei nicht verschweigen sollte, von welcher Firma die abgebildeten Krawatten seien, entspreche dem Verständnis von Service. Seit Anfang des Jahrhunderts würden die Trennungslinien zwischen Kultur- und Konsumgütern immer verschwommener. In den letzten zehn Jahren fänden immer häufiger Mode- und Modefotografieausstellungen in großen Museen statt. Diese Art von intellektueller Durchdringung kennzeichne auch die Auseinandersetzung des Magazins mit dem Thema und versuche damit grundsätzlich andere Wege zu gehen als Teile der Life-Style-Presse, die mitunter einfach sogenannte “Waschzettel” der PR-Abteilungen abzuschreiben pflege. Dass es dabei für Außenstehende zu Gratwanderungen kommen könne, sei nachzuvollziehen, doch das gesamte Streben richte sich danach, einen mündigen Konsumenten mit den Informationen zu erreichen, so wie man bei politischen Themen einen mündigen Bürger voraussetze. Die Chefredaktion der Tageszeitung ergänzt die Stellungnahme der Kollegen mit der Feststellung, die Jugendbeilage des Blattes wolle ihre Leser mit allen möglichen jugendrelevanten Themen überraschen. Man könne nicht erkennen, dass man in der Berichterstattung über solche Themen andere journalistische Kriterien anlegen würde, als bei den vermeintlich “ernsteren”. So würden bei Büchern, die in dem Magazin rezensiert würden, auch Autor, Verlag und Preis genannt, ebenso verhalte es sich in der Berichterstattung über Mode und Musik. Die Angabe von Preisen und Bezugsquellen der Kleidung, die in den Magazingeschichten vorgestellt würden, entsprächen nach Auffassung der Redaktion dem Informationsinteresse des Lesepublikums. Die kritisierten Titelgeschichten ließen sich nicht als Reklametexte lesen, sondern verfolgten stets eine journalistische Idee. So greife die Geschichte “Mode für den Sonnenaufgang” fotografisch und mit dem Text das Lebensgefühl auf, das Jugendliche nach einer langen Nacht am frühen Morgen hätten. Der Beitrag ergebe ein Bild, das nichts mit Werbung zu tun habe, sondern mit jugendlicher Stimmung. Noch deutlicher werde das in der Titelgeschichte “Frühlingsmode”, in der auf die Abbildung der Mode ganz verzichtet werde, da der Kontext, in dem Mode üblicherweise gezeigt werde, viel interessanter erscheine als die betreffenden Produkte selbst. (1999)

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Werbung für Software

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