Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6642 Entscheidungen
»Fatales Sexualdelikt: Vergewaltiger trieb Schwägerin zu Selbstmordversuch - Bislang unbescholtener Familienvater aus ... nach Tat in Untersuchungshaft« betitelt eine Lokalzeitung ihren Bericht über einen 36jährigen Mann, dem vorgeworfen wird, die Schwester seiner Frau sexuell genötigt und dreimal vergewaltigt zu haben. Der Redakteur eines Konkurrenzblattes hält den Artikel für vorverurteilend und schaltet den Deutschen Presserat ein. Die betroffene Redaktion teilt diese Ansicht. Die Chefredaktion distanziert sich. Alle Lokalredaktionen werden darauf verwiesen, wie gravierend eine derartige Vorverurteilung sei. Der Redakteur, der den Fehler gemacht hat, entschuldigt sich bei der Chefredaktion. (1994)
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Ein Boulevardblatt berichtet über einen Industrieboss. Dieser habe den Verlust von mehreren Milliarden Mark zu verantworten. 7.500 Arbeiter und Angestellte würden seinetwegen ihre Arbeit verlieren. In der Überschrift wird der Betroffene als »Der Hass-Mann« apostrophiert. Der Ex-Manager legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Ihm werde die alleinige Verantwortung für den derzeit herrschenden Zustand des Konzerns zugeschrieben. Es werde eine Art Pogrom-Stimmung gegen ihn erzeugt. Die Zeitung erklärt, die Bezeichnung »Hass-Mann« möge zwar überpointiert sein, eine ehrverletzende Äußerung sei sie aber nicht. Immerhin hätte sein Verhalten dazu geführt, dass viele Arbeitnehmer, dazu noch in Zeiten der Rezession, ihren Arbeitsplatz verlieren. (1994)
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Der Chef einer Herstellerfirma im Bereich der Gastronomietechnik stört sich daran, dass ein Mitbewerber im redaktionellen Teil von drei Fachzeitschriften Werbung betreibt, ohne dass diese als solche gekennzeichnet ist. Die erste Zeitschrift meint, die Anzeige sei zweifelsfrei als solche erkennbar, will aber künftig das beanstandete Inserat mit dem Zusatz »Anzeige« versehen. Die zweite Zeitschrift sieht ein, dass die Veröffentlichung als Anzeige hätte gekennzeichnet werden müssen, und verweist auf eine Folgeausgabe, in der dies auch geschehen ist. Das dritte Blatt betont, sein Titel sei durch die eigene Gestaltung klar und unmissverständlich und hebe sich somit deutlich von Anzeigen auf dem Titelbild ab. Bei Textteilanzeigen im Innern der Zeitschrift verwende man konsequent die Kennzeichnung »Anzeige«. (1994)
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Zeitungsleute scheinen neuerdings keine Hemmungen mehr davor zu haben, Nichtdeutsche in ihren Blättern einfach zu duzen, schreibt ein Leser einer Lokalzeitung an den Deutschen Presserat. Kein Deutscher würde jemals nur mit »Willi« in der Zeitung genannt werden, sondern immer mit »Willi Müller«. Bei Griechen oder Türken sei es nicht mehr ungebräuchlich, sie einfach als »Anastasios« oder »Yasar« zu benennen. Als Belege nennt der Beschwerdeführer zwei Beispiele aus seiner Zeitung: Einen Bericht über einen Mordprozess gegen den Türken Yasar und die Geschichte des Griechen Anastasios, der bei der Abschlussfeier seines Fußballvereins ein Auto gewonnen hat und beim Händler reklamiert, dass es durch das Faltdach regnet. Ausländer nur beim Vornamen zu nennen, sei nicht nur einfache journalistische Masche und Flapsigkeit, beklagt der Leser. In seinen Augen sei das schleichende Ausländerfeindlichkeit. (1994)
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Eine Lokalzeitung berichtet über ein zivilgerichtliches Verfahren. Ein Zahnarzt will seinen Honoraranspruch gegen einen Patienten durchsetzen, nachdem mehrere - vergebliche - Ausbesserungen des Gebisses vorgenommen worden sind. Der Zahnarzt wird mehrere Male namentlich genannt. Der Patient bleibt anonym. In dem Beitrag finden sich Bemerkungen wie »... falsch einzementiert« und »... hatte keine Geduld mehr mit seinem Patienten«. Der Arzt beklagt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Nennung seines Namens. Angesichts bestehender ärztlicher Schweigepflicht sei er gar nicht in der Lage, sich wirksam verteidigen zu können: Die Redaktionsleitung bedauert ihr Fehlverhalten und will dafür Sorge tragen, dass sich ein solcher Fehler nicht wiederholt. (1994)
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Eine Fachzeitschrift widerspricht einem Luftamt in der Auslegung von luftverkehrsrechtlichen Gesetzen und Richtlinien. Dabei geht es u. a. um die Frage, wie ein Sportflugplatz angeflogen werden muss. Von dem Leiter des Luftamtes behauptet der Autor, er sei ein Schnüffler und lasse verbotenerweise den Flugfunkverkehr mitschneiden: Die Polemik setzt sich in mehreren Heften fort. Dabei wird die Einrichtung der Luftaufsicht aus der Nazi-Verwaltung abgeleitet: Die betroffene Behörde legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Der Herausgeber der Zeitschrift kündige an, künftig absichtlich gegen die vom Luftamt erlassenen Flugbetriebsregelungen verstoßen zu wollen. Der Name des Leiters des Luftamtes werde verunstaltet und die Person durch Karikaturenbildlich als Scherge mit eindeutigen Attributen des Dritten Reiches dargestellt. Der Herausgeber betont, das karikierende Darstellen des Luftamtes in Form von obrigkeitsorientierten, amtsanmaßenden, rechtsbeugenden, gern auch schaftbestiefelten Figuren sei angesichts der tatsächlichen Vorgänge mehr als angebracht. (1993/94)
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Eine Sonntagszeitung veröffentlicht unter der Rubrik »Herzblatt-Geschichten. Charles und die geheimen Briefe« u. a. einen fiktiven Brief des Clubs der Legastheniker. Wenige Tage später erscheint ein Leserbrief, in dem sich der Vorsitzende des Landesverbandes Legasthenie kritisch mit der Veröffentlichung auseinandersetzt: Der Brief schließt mit dem Zusatz: »Der Verbandsvorsitzende hat recht, Die Redaktion entschuldigt sich.« Ein Leser wendet sich an den Deutschen Presserat. Mit Beiträgen dieser Art würden Minderheiten zu Zielscheiben eines sogen. »Humors« gemacht. Die Zeitung gibt zu, dass die Veröffentlichung eine Geschmacklosigkeit ist, die man mit der Entschuldigung für in Ordnung gebracht hält. (1994)
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Ein Leser stößt bei der Lektüre einer Tageszeitung auf eine Karikatur, die ihn ärgert. Die Unterzeile lautet: »Hallo, anonüme Lestageniker??«. Der Mann schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Zeitung mache Minderheiten zu Zielscheiben sogen. »Humors«. Das sei instinktlos. Die Zeitung widerspricht. Hier werde auf einer völlig absurden, keineswegs aber persönlichen Ebene ein witziger Effekt erzielt, indem eine durchaus mögliche menschliche Schwäche aufgespießt worden sei. (1994)
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