Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Recherche ohne Sorgfalt

Eine Nachrichtenagentur berichtet über die Verseuchung des Flusses Sinn durch Munitionsrückstände. In dem Beitrag heißt es, dass dem zuständigen Landratsamt eine entsprechende Expertendiagnose schon im September 1998 mitgeteilt worden sei. Dort sei der brisante Befund aber offenbar „unter Verschluss“ geblieben. Obwohl Chemiker „dringenden Handlungsbedarf“ angemahnt hätten, sei bis heute nichts geschehen. Auch die Gemeinden entlang des Flusses seien nicht informiert worden. Im weiteren Teil ihres Berichts schildert die Agentur die Erfahrungen einer Fischzüchterin mit der Behörde. In seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat teilt das betroffene Landratsamt mit, es habe bereits 1998 die Öffentlichkeit über die Erkenntnisse der Wasseruntersuchungen informiert. Weder vor noch nach der Veröffentlichung habe die Agentur beim Landratsamt um Informationen oder um eine Stellungnahme gebeten. Die Chefredaktion der Agentur übersendet eine Stellungnahme der Autorin des Beitrages. Diese räumt ein, wohl nicht tiefgründig und ausreichend genug in die Vergangenheit zurück recherchiert zu haben. Gleichwohl sei intensiv recherchiert worden, von ihr selbst bei der Fischzüchterin, von einer Mitarbeiterin beim Landratsamt. Sie habe jedoch nichts von einer Diskussion der Problematik im Landtag bzw. von einer Veröffentlichung der Sachlage in der Lokalzeitung gehört. Daher sei sie automatisch von einer Nichtveröffentlichung ausgegangen. Bestärkt worden sei sie darin auch durch den Bürgermeister einer Gemeinde im benachbarten Bundesland, der durch ihre Recherchen aufgeschreckt worden sei und auch nichts von dem über zwei Jahre alten Gutachten gewusst habe. (2001)

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Richtigstellung unzureichend

Eine Boulevardzeitung berichtet, dass in einem Schwimmbad Steuerfahnder aufgetaucht seien, um zu prüfen, ob der Förderverein des Schwimmbades seine Einnahmen auch ordentlich versteuere. Der 100 Mitglieder starke Verein organisiere Feste und verkaufe dann Würstchen sowie Getränke. Diese Einnahmen seien nicht versteuert worden. Jetzt müsse der Verein 11.000 DM nachzahlen. An der Zahlung eines Bußgeldes sei er gerade noch vorbei geschrammt. Statt wie geplant mit 60.000 DM unterstütze die Stadt den Verein nun wie im Jahr zuvor mit 80.000 DM. Das heiße, der Steuerzahler komme für die Finanzamtsgebühren auf. Der Verein bittet den Deutschen Presserat, die Zeitung abzumahnen. Die Berichterstattung des Blattes sei unwahr und rufschädigend. So sei dem Verein zu keiner Zeit ein Bußgeld angedroht worden und es habe auch keinen Besuch der Steuerfahndung gegeben. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt mit, es habe inzwischen Gespräche mit den Betroffenen gegeben und es sei ein zweiter Beitrag über das Schwimmbad erschienen. Darin wird mitgeteilt, dass der Lebensmittelverkauf in dem Bad seit fünf Jahren verpachtet und nur 1998 eine Ausnahme gemacht worden sei. In diesem einen Jahr habe der Verein selbst den Verkauf betrieben und einen Umsatz von knapp 30.000 DM gemacht. Da die Einnahmen über den gemeinnützigen Satz hinausgegangen seien, habe der Verein ohne Aufforderung 6.961 DM Körperschaftssteuer an das Finanzamt überwiesen. Jetzt habe man wieder einen Pächter mit dem Verkauf beauftragt. Die Zeitung ist der Auffassung, dass sie mit dieser Veröffentlichung den Beschwerdeführern entgegen gekommen sei. Der Vorsitzende habe gegen den zweiten Beitrag nichts einzuwenden gehabt. Der Schatzmeister des Vereins sei dagegen mit der Wiedergutmachung nicht einverstanden. Unterschiedliche Auffassungen innerhalb des Vereins könnten jedoch nicht zu Lasten der Redaktion gehen. Der Beschwerdeführer teilt kurz darauf dem Presserat mit, dass er seine Beschwerde aufrecht erhalte. Der zweite veröffentlichte Artikel sei nach Meinung des Vorstandes als Richtigstellung nicht ausreichend. (2001)

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Intendantenwahl

Eine Tageszeitung berichtet in drei Beiträgen über die Suche nach einem neuen Intendanten des Bayerischen Rundfunks. Unter der Überschrift „Stoibers Kandidat Fuchs wird nicht BR-Intendant“ teilt die Zeitung ihren Lesern mit, dass die Mehrheit im Rundfunkrat den Kandidaten Stoibers, Fernsehdirektor Gerhard Fuchs, nicht wählen wird. In einem weiteren Artikel ist von einer Niederlage für den Ministerpräsidenten die Rede. Entsprechend lautet die Überschrift: „BR lässt Stoibers Kandidaten durchfallen“. Der dritte Beitrag zum Thema wird mit der Feststellung eingeleitet: „Nachdem der Kandidat von Ministerpräsident Edmund Stoiber für den Intendanten-Posten des Bayerischen Rundfunks, Fernsehdirektor Gerhard Fuchs, durchgefallen ist, sucht das Aufsichtsgremium des Senders nun nach anderen Bewerbern“. Ein Landtagsabgeordneter trägt den Vorgang dem Deutschen Presserat vor. Hier werde eine Vermutung als Tatsache dargestellt. Es habe bislang noch keine offizielle Meinungsbildung stattgefunden. Die Zeitung stellt fest, dass der Abgeordnete in seiner Beschwerde die tatsächlichen stark politisch geprägten Abläufe einer Intendantenwahl verkenne und sich stattdessen auf den formalen Ablauf einer solchen Wahl berufe. Tatsächlich sei im Rundfunkrat des BR zum Zeitpunkt der Berichterstattung seit fast einem Jahr über die Nachfolge des bisherigen Intendanten diskutiert worden. Dies allerdings außerhalb offizieller Sitzungen. Diese Art von Meinungsbildung sei üblich und entscheidend bei solchen Wahlen. Über die Diskussion habe die Zeitung auch bereits in einem Artikel unter der Überschrift „Rundfunkrat mag nicht auf Stoiber hören“ berichtet. Kurz nach Ostern 2001 habe man dann erfahren, dass es in der CSU-Spitze und in der Spitze des Rundfunkrates zuvor entscheidende Gespräche über die Intendantenwahl gegeben habe. Dabei habe man erfahren, dass der Kandidat Fuchs im Rundfunkrat nicht als Intendant durchsetzbar sei. Diese Nachricht sei von zuverlässigen Informanten gekommen und man habe sich durch weitere vertrauliche Gespräche von ihrer Richtigkeit überzeugt. Insofern sei es korrekt gewesen, in der vorliegenden Form zu berichten. Abschließend teilt die Zeitung mit, dass ein ähnlicher Vorgang jetzt auch beim ZDF gelaufen sei. Auch hier stehe mittlerweile fest, dass der ins Spiel gebrachte Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks, Udo Reiter, bereits durchgefallen sei. Auch dadurch werde klar, dass die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender in dem wahlentscheidenden Zirkel gekürt und die Gremien sich erst anschließend offiziell mit der Intendantenwahl befassen würden. Die Berichterstattung könne folglich nicht darauf beschränkt werden, offizielle Diskussionen und Verlautbarungen abzuwarten. Es gehe vielmehr darum, die Leser über die Absprachen in den wahlentscheidenden Zirkeln zu informieren. (2001)

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Unfallbericht

Eine Regionalzeitung schildert einen schweren Verkehrsunfall, bei dem zwei Menschen getötet und ein dritter schwer verletzt worden sind. Ein Auto und ein Motorrad waren frontal zusammen gestoßen. Den Helfern habe sich ein Bild des Grauens geboten, schreibt die Zeitung. Die beiden Personen auf dem Motorrad seien nach dem Aufprall in einer lang gezogenen Rechtskurve rund 50 Meter durch die Luft geflogen. Der Kopf der getöteten Motorradfahrerin sei bei dem Unfall vom Körper abgetrennt worden. Zwei Fotos zeigen die Unfallstelle und das zertrümmerte Motorrad. Eine Hinterbliebene der Motorradfahrerin legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Sie ist der Ansicht, dass die Berichterstattung der Zeitung die Gefühle der Angehörigen verletze. Insbesondere die Tatsache, dass der Mutter von vier Kindern der Kopf abgetrennt worden sei, habe die Polizei vor den minderjährigen Kindern des Opfers bewusst geheim gehalten, und die entsprechende Mitteilung mit einer Nachrichtensperre belegt. Zum Verständnis des Unfallherganges trage es nicht bei, wenn dieses Detail veröffentlicht werde. Die Chefredaktion der Zeitung bestreitet, dass es zu Details des Unfallgeschehens eine Nachrichtensperre gegeben habe. Auf den Fotos seien mit Ausnahme des zerstörten Motorrades keine Einzelheiten des Unfalls, insbesondere keine Opfer, erkennbar. Die Berichterstattung sei völlig anonymisiert worden. Der Hinweis, dass einem der Opfer der Kopf abgetrennt worden sei, stelle ebenso wie die Fotos keine unangemessen sensationelle Berichterstattung dar. Diese Einzelheit sei zwar sehr unschön, jedoch geeignet, die Wucht des Aufpralls der beteiligten Fahrzeuge darzustellen. Die Wucht eines Zusammenstoßes zu erfahren, sei durchaus von öffentlichem Interesse, da daraus Rückschlüsse auf die Umstände des Unfalls gezogen werden könnten. In einem ähnlich gelagerten Fall habe der Presserat völlig zu Recht Fotos, die den abgetrennten Kopf eines Unfallopfers zeigten, moniert (B 59/89). Die ebenfalls vom Beschwerdeführer gerügte Wortberichterstattung zu diesem Detail, die wesentlich drastischer gewesen sei als im konkreten Fall, habe der Presserat indes unbeanstandet gelassen. (2001)

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Vorverurteilung

Satire

Ein Satiremagazin stellt auf seinem Titelblatt Helmut Kohl als „Single des Jahres“ vor und fragt „Wen heiratet Kohl jetzt?“ In ein Foto Kohls sind die Porträts von vier denkbaren Heiratskandidatinnen eingeblendet. Ein fünftes Foto zeigt Hannelore Kohl, deren Porträt mit roten Balken durchgestrichen ist. Eine Leserin hält die Veröffentlichung für pietätlos und bittet den Deutschen Presserat, die Darstellung zu rügen. Wie jeder Mensch in einer solchen Lage habe auch der Altbundeskanzler das Recht, um seine verstorbene Frau zu trauern, und er habe ein Anrecht darauf, dass diese Trauer von allen respektiert werde. Die Chefredaktion der Zeitschrift nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung. (2001)

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Foto eines Angeklagten

Weil er eine behinderte Frau gefesselt und vergewaltigt hat, wird ein 53-jähriger Mann, der bislang 17 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht hat, zu vier Jahren Haft verurteilt. Vom Vorwurf der fünffachen Vergewaltigung hat ihn der Bundesgerichtshof wegen einiger Probleme in der Beweisführung in vier Fällen inzwischen befreit. Eine Boulevardzeitung berichtet über den Verlauf des neuen Prozesses und charakterisiert den Angeklagten als einen penetranten Selbstdarsteller. Entsprechend lautet die Überschrift: „4 Jahre Knast für den Vergewaltiger mit der großen Klappe“. In den Artikel eingefügt ist ein Porträt des Mannes. Die Zeitung nennt zudem Vornamen, Initial des Familiennamens und Alter. Sie hatte dies in der Berichterstattung über ein früheres Verfahren gegen den Mann schon einmal getan und für diesen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex vom Presserat eine Missbilligung kassiert. Der Betroffene beschwert sich erneut beim Deutschen Presserat. Er beanstandet auch in diesem Fall die Veröffentlichung des Fotos und findet den Text herabwürdigend. Die Redaktionsleitung erklärt, ihr sei zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des zweiten Beitrages die vorherige Entscheidung des Presserates noch nicht bekannt gewesen. Unabhängig davon sei das Verfahren gegen den Beschwerdeführer über das Normale hinausgegangen. Einmal habe sich der BGH im Rahmen einer Revision mit dem Strafverfahren befasst. Zum anderen gebe sich der Mann selbst die Rolle eines außergewöhnlichen, nämlich durch ein unobjektives Gericht unschuldig Verurteilten. Dies hier sei kein Fall, in dem zum Täterschutz eine besondere Zurückhaltung geboten sei. (2001)

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Zitate – falsch oder richtig

Unter der Überschrift „Stürmen statt pauken“ berichtete eine Zeitschrift über einen 12-jährigen Jungen, der einen Vertrag mit einem Bundesligaverein abgeschlossen habe. Die Ablöse für Deutschlands jüngsten Fußballprofi betrage angeblich 600.000 DM. Die Zeitschrift zitiert dazu den Vater: „Mit Geld hatte das nichts zu tun. Das ist Schwachsinn. Marcos Herz schlägt für den FC und wir glauben, dass er hier die besten Möglichkeiten hat, einmal Profi zu werden.“ Auch der Junge wird zitiert: „Auf Schule habe ich keinen großen Bock. Vor allem Mathe finde ich doof.“ Die Rechtsvertretung des Vaters teilt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat mit, dass die Zitate frei erfunden seien. Die Redaktion habe dies auch bereits eingeräumt. Der Anwalt legt der Beschwerde einen Beitrag aus einem Nachrichtenmagazin zum Thema Jugendförderung in Bundesligaclubs bei. Darin heißt es, dass der Trend zur Jugendpflege absurde Züge annehme. So habe ein Club einem Rivalen einen Zwölfjährigen abgeworben. Angeblich sollten 200.000 DM an die Eltern fließen. Dies verdeutliche, so der Anwalt, von welcher Bedeutung der Vorgang für seinen Mandanten sei. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift weist darauf hin, dass bereits vor Erscheinen des kritisierten Artikels in zahlreichen Medien über den 12-jährigen Fußballer berichtet worden sei. Einer der Verfasser, ein freier Journalist, sei von der Redaktion der Zeitschrift gebeten worden, auch für sie eine entsprechende kleine Geschichte über den jungen Fußballer zu schreiben. Die darin veröffentlichten Zitate seien das Ergebnis der Recherche des Journalisten. Dieser habe nochmals ausdrücklich bestätigt, dass die veröffentlichten Zitate voll und ganz zutreffend seien. Die Zeitschrift habe auch zu keinem Zeitpunkt gegenüber dem Beschwerdeführer selbst bzw. dessen anwaltlichem Vertreter erklärt, dass die in den Artikel veröffentlichten Zitate „hinzugefügt“ worden seien. (2001)

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Kritik an einem Popstar

Eine Frauenzeitschrift zeichnet unter der Überschrift „Endstation Nervenklinik?“ ein Porträt des Popstars Michael Jackson, der sich mit seiner dunklen Hautfarbe nie habe identifizieren können. Früher habe man über seine Macken noch lachen können, mittlerweile sei der Zustand des Sängers erschreckend. Sein Gesicht sei nach unzähligen Schönheitsoperationen zu einer Maske erstarrt, die Nase sei nur noch zu erahnen, die Haut kalkweiß. Auch der seelische Zustand von „Jacko“ sei bedenklich. Seine wenigen engen Freunde hielten es nur noch für eine Frage der Zeit, bis er in der Nervenklinik lande. Auf den Inhalt eines Vortrages, den die Pop-Ikone unlängst in Oxford über das Thema „Wie Eltern und Kinder sich wieder näher kommen“ gehalten habe, habe niemand geachtet. Nach einem Weinkrampf am Mikrofon habe der Künstler allen Ernstes ein Gute-Nacht-Geschichten-Gesetz gefordert. Die Vizepräsidentin eines Michael-Jackson-Fanclubs wendet sich an den Deutschen Presserat. Die in dem Beitrag zitierten Aussagen von Jackson seien völlig aus dem Zusammenhang gerissen worden. Zudem sei die Beschreibung des Popstars ehrverletzend. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift sieht in der Überschrift des Artikels eine zulässige Meinungsäußerung. Die Rede des Künstlers sei auszugsweise wiedergegeben worden, die Zitate seien nicht aus dem Zusammenhang gerissen. Es sei Aufgabe der Presse, öffentlich zu hinterfragen, wenn ein Superstar wie Michael Jackson sich so wie geschehen verändere. Hier seien Fragen negativer Art erlaubt. Solche Fragen habe die gesamte Presse gestellt, erklären die Anwälte unter Hinweis auf entsprechende Belege. Der Fanclub der Beschwerdeführerin habe inzwischen eine Hetzjagd auf den zuständigen Redakteur eingeleitet. Im Internet seien sein Name, sein Foto, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse veröffentlicht. Dabei würden Sätze wie „Das ist der Michael-Hasser“ oder „Das ist der Gossip-Schreiber“ gebraucht. (2001)

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Wirtschaftsberichterstattung

Eine Regionalzeitung begleitet seit Jahren ausführlich und kritisch das Wirken und den Führungsstil eines Stahl-Managers, der bis vor kurzem Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG gewesen ist. In einem der Beiträge berichtet sie, dass der geplante Verkauf des damals zum Preussag-Konzern gehörenden Stahlwerkes derzeit Gegenstand heftiger politischer Spekulationen und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sei. Der frühere Stahl-Manager werfe dem Konzern-Chef indirekt Bestechung vor. Dieser habe jedem Mitglied des Preussag-Vorstandes eine Million Mark bei einem problemlosen Verkauf an British Steel angeboten. Ein jetzt aufgetauchtes Papier aus dem Jahre 1996 wecke jetzt aber Zweifel an der Glaubwürdigkeit des ehemaligen Salzgitter-Chefs. So habe auch dieser Ende 1996 einen Verkauf des niedersächsischen Stahlwerkes an British Steel angepeilt. Dies gehe aus einem streng vertraulichen Papier des früheren Stahlwerkchefs hervor, das der Zeitung vorliege. In einem weiteren Artikel informiert die Zeitung ihre Leserschaft über die letzte Hauptversammlung des Stahlkonzerns. Darin habe der frühere Konzernchef versucht, nochmals die Gründe für seinen spektakulären Rücktritt vor zwei Jahren aufzurollen. Mit dem Verweis, nur das Geschäftsjahr 1999/2000 stehe zur Debatte, habe der Chef des Aufsichtsrates das Intermezzo unter kräftigem Beifall der Aktionäre beendet. Der betroffene Manager beschwert sich beim Deutschen Presserat und übt Kritik an der Berichterstattung der Zeitung. Da ein Teil der Veröffentlichungen zeitlich weit zurückliegt, konzentriert sich der Presserat nach eingehender Vorprüfung auf die beiden genannten Beiträge. Dazu erklärt der Beschwerdeführer, es sei falsch, dass das Papier aus dem Jahre 1996 erst jetzt aufgetaucht sei. Ein Nachrichtenmagazin habe es bereits im Jahre 1998 umfänglich erwähnt. Der Artikel über die Hauptversammlung enthalte insofern eine Falschmeldung, als ein großer Applaus der über tausend Aktionäre eingesetzt habe, nachdem er, der Beschwerdeführer, die hervorragende Arbeit des Vorstandes unter der Leitung seines Nachfolgers gewürdigt habe. Der Chefredakteur der Zeitung räumt ein, dass der Magazinbericht aus dem Jahre 1998 dem Verfasser des Beitrages offensichtlich nicht präsent gewesen sei. Über die Hauptversammlung habe eine Redakteurin der Zeitung berichtet, die persönlich vor Ort gewesen sei. Er habe keinen Anlass, an der Richtigkeit ihres Berichts zu zweifeln. (2000/2001)

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